Diskriminierungsverbot Art. 3(3) GG Flashcards

1
Q

Diskriminierungsverbot
Art. 3(3) GG

A

> Persönlicher Schutzbereich:

=Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen gilt.

> Sachlicher Schutzbereich:

=Verboten wird die Benachteiligung oder Bevorzugung im Hinblick auf:
-Geschlecht
-Abstammung
-Rasse
-Sprache
-Heimat und Herkunft
-Glauben
-religiöse oder politische Anschauung.

Verboten wird die Benachteiligung im Hinblick auf Behinderung.

> Schranken:

= Grundrecht einschränkbar durch verfassungsimmanente Schranke

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2
3
4
5
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