Diskriminierungsverbot Art. 3(3) GG Flashcards
1
Q
Diskriminierungsverbot
Art. 3(3) GG
A
> Persönlicher Schutzbereich:
=Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen gilt.
> Sachlicher Schutzbereich:
=Verboten wird die Benachteiligung oder Bevorzugung im Hinblick auf:
-Geschlecht
-Abstammung
-Rasse
-Sprache
-Heimat und Herkunft
-Glauben
-religiöse oder politische Anschauung.
Verboten wird die Benachteiligung im Hinblick auf Behinderung.
> Schranken:
= Grundrecht einschränkbar durch verfassungsimmanente Schranke