APR Art.2(1) i.V.m Art. 1(1) GG Flashcards
1
Q
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Art. 2(1) i.V.m Art. 1 (1) GG
A
> Persönlich:
= Menschenrecht, das für alle natürlichen Personen gilt
> sachlich:
= geschützt werden:
- Die enge persönliche Lebensphäre inkl. das Recht auf Selbstbestimmung
- Der autonome Bereich der Privatheit und der privatem Lebensgestaltung inkl. der Intimsphäre
- Das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung des Menschen sowie sein Ruf und seine Persönliche Ehre.
> Schranken:
= Grundrecht einschränkbar durch Gesetzesvorbehalt.
Eingriff in die Intimsphäre ist nicht zulässig.
2
Q
Intimsphäre / Intimbereich
A
- Intimsphäre
= geistiger Bereich, innersten Gedankenwelt - Intimbereich
= körperlicher Bereich
—> beides häufig nicht klar voneinander der klar abgrenzbar