Gleichheit vor dem Gesetz Art. 3(1) GG Flashcards
1
Q
Gleichheit vor dem Gesetz
Art. 3(1)GG
A
> Persönlicher Schutzbereich:
=Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie
inländische juristische Personen gilt.
> Sachlicher Schutzbereich:
=Geschützt wird die Rechtsgleichheit. Jeder hat den Anspruch auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Dabei ist Gleiches gleich, Ungleiches ungleich zu behandeln
> Schranken:
=Das Grundrecht kann nicht eingeschränkt werden