Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 (1) GG Flashcards

1
Q

Allgemeine Handlungsfreiheit
Art. 2 (1) GG

A

> Persönlich:

= es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen sowie inländisch juristischen Personen gilt.

> Sachlich:

= geschützt wird jedes menschliche Handeln, dass keinem speziellen Grundrecht unterfällt ( Auffanggrundrecht)

-> Jeder hat das Recht zu tun und zu lassen was er möchte.

> Schranken:

= das Grundrecht kann wegen

  • Der Verletzung der Rechte anderer
  • Verstößen gegen das Sittengesetz
    -Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung

Eingeschränkt werden

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2
Q

Auffanggrundrecht

A
  • gewährleistet jedem lückenlosen Schutz der Freiheit
  • spielt immer eine Rolle, wenn auf kein spezielles Grundrecht zurückgegriffen werden —> lex spezialisiert
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3
Q

Aufgaben Allgemeine Handlungsfreiheit

A
  1. Füllt den Begriff der Menschenwürde
  2. Ermöglicht freies Denken und Handeln
  3. Ermöglicht freie Lebensgestaltung

–> Allgemeine Handlungsfreiheit ist Hauptfreiheitsrecht

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