Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 (1) GG Flashcards
1
Q
Allgemeine Handlungsfreiheit
Art. 2 (1) GG
A
> Persönlich:
= es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen sowie inländisch juristischen Personen gilt.
> Sachlich:
= geschützt wird jedes menschliche Handeln, dass keinem speziellen Grundrecht unterfällt ( Auffanggrundrecht)
-> Jeder hat das Recht zu tun und zu lassen was er möchte.
> Schranken:
= das Grundrecht kann wegen
- Der Verletzung der Rechte anderer
- Verstößen gegen das Sittengesetz
-Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung
Eingeschränkt werden
2
Q
Auffanggrundrecht
A
- gewährleistet jedem lückenlosen Schutz der Freiheit
- spielt immer eine Rolle, wenn auf kein spezielles Grundrecht zurückgegriffen werden —> lex spezialisiert
3
Q
Aufgaben Allgemeine Handlungsfreiheit
A
- Füllt den Begriff der Menschenwürde
- Ermöglicht freies Denken und Handeln
- Ermöglicht freie Lebensgestaltung
–> Allgemeine Handlungsfreiheit ist Hauptfreiheitsrecht