Menschenwürde Art.1 (1) GG Flashcards
Menschenwürde Art.1 (1) GG
> Persönlicher Schutzbereich:
= Es handelt sich um ein Menschenrceht welches für alle natürlichen Personen gilt.
> sachlicher Schutzbereich:
= geschützt wird der soziale Wert- und Achtungsanspruch, der sich aus dem Menschsein ergibt.
Das bedeutet jeder Mensch wird vor
- Degradierung zum Objekt
- Verletzung der freien Willenstscheidung
- Verletzung des Ehr- und Schamgefühls
Geschützt.
> Schranken
= Das Grundrecht kann nicht eingeschränkt werden.
Objektformel Menschenwürde
- Menschenwürde wird negativ bestimmt
->man kann nur sagen wann sie betroffen ist im Einzelfall
- Menschenwürde ist abstrakt
- Menschenwürde ist Grundlage/ Kern aller Grundrecht und grundrechtsgleichen Rechte
Achtungs- und Handlungsanspruch
> Achtungsanspruch:
= Staat muss alles unterlassen was Menschenwürde beeinträchtigt
> Handlungsanspruch:
= der Staat muss aktiv handeln, um die Menschenwürde zu wahren