Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten Flashcards
Womit beschäftigt sich die Frage nach der Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten?
Beschäftigt sich mit der Streitfrage, ob der Präsident bzgl. des beschlossenen Gesetzes eine formelle und/oder materielle Prfüngskompetenz bzw. sogar Prüfungspflicht hat.
-> Muss/darf der Präsident vor der Ausfertigung gem. Art. 82 GG ein Gesetz auf seine formelle und/oder materielle Verfassungsmäßigkeit prüfen und ggf nicht Inkrafttreten lassen.
Unterschied zwischen formellem Prüfungsrecht/-pflicht und materiellen Prüfungsrecht/-pflicht bzgl. der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes.
- Formelles Prüfungsrecht/-pflicht: Hierbei geht es um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bzgl formellen Vorassetzungen, also vor allem der Korrektheit der Gesetzgebungskompetenz und dem Gesetzgebungsverfahren
- Materielles Prüfungsrecht/-pflicht: Hierbei geht es um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bzgl. materiellen Voraussetzungen, also die Einhaltung von Grundrechten und materiellen Verfassungsprinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Demokratieprinzip usw.
Meinungen zum formellen Prüfungsrecht des Bundespräsidenten?
Nahezu einstimmige Meinung, dass es ihm zusteht die formelle Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.
-> Gem. dem Wortlaut des Art. 82 GG „Die nach den Vorschriften diese GG zustanden gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsident… ausgefertigt..“
Meinungen zur formellen Prüfungspflicht des Bundespräsidenten?
Auch hier geht die Meinung klar zugunsten eines bejahens. Erneut mit Verweis auf den Wortlaut des Art. 82 I 1.
Pro Argumente zum materiellen Prüfungsrecht des BPräs?
Überwiegend wird dem BPräs das Prüfungsrecht eingeräumt.
Pro:
1. Art. 56 GG -> Amtseid, soll GG wahren und verteidigen
2. Verfwidrige Gesetz Verfändernde Gesetze, gem. Art 79 I 1 muss ein solches Gesetz auch den Wortlaut des GG ausdrücklich ändern, was meist nicht der Fall ist, somit formelle Verfwidrigkeit -> Fällt in Kompetenz des BPräs
3. Art. 20 III, 1 III GG -> Bindung der Organe an Verfassung, also darf BPräs nur Verfkonforme Gesetze ausfertigen
Contra Argumente zum materiellen Prüfungsrecht des BPräs?
- Verfassungsrechtliche Stellung des BPräs generell abgeschwächt vgl. zu Reichspräsident der Weimarer Republik
- BVerfG ist Zuständig für eine solche Überprüfung
- Nur bei Offensichtlichkeit