Gesetzgebungsverfahren Flashcards
1
Q
Wer hat Gesetzesinitiative inne, wo findet man diese im GG und der GOBT?
A
- Bundesregierung
- Bundesrat
- „Aus der Mitte“ des Bundestag, siehe §76 GOBT -> Fraktion oder 5% der Mitglieder des BT
2
Q
Unterschied des Verfahren bzgl der Betiligung des Bundesrats bei Einspruchs und Zustimmungsgesetzen?
A
- Einspruchsgesetze: Nach Beschluss des Gesetzes durch BT wird es dem BRat zugeleitet
-> Erfolgt kein ordnungsgemäßer Einspruch des BRat gem. Art. 77 II GG
-> Gesetz kommt zustande gem. Art.78 GG
-> Erfolgt ordnungsgemäßer Einspruch des BRat gem. Art. 77 II GG
-> Möglichkeit der Zurückweisung des Einspruchs gem. Art. 77 IV
-> Ist dies der Fall, so kommt Gesetz gem. Art. 78 GG zustande - Zustimmungssgesetze : Nach Beschluss des Gesetzes durch BT wird es dem BRat zugeleitet
-> Gesetz wird durch BRat zugestimmt, so kommt Gesetz zustande
-> Gesetz wird durch BRat nicht zugestimmt, so kommt Gesetz nicht zustande
3
Q
Aufbau Prüfungsschema Gesetzgebungsverfahren?
A
- (Einleitungsverfahren): Gesetzesinitiative
- (Hauptverfahren): Beschluss durch BT gem. Art 77 1 iVm Art. 43 II GG
-> Sonderfall: Art. 76 greift, also BReg mit GInitiative, dann Beschluss erst nach Stellungnahme BRat - (Hauptverfahren): Zuleitung des Beschluss zum BRat gem. 77 I 2 GG
-> Siehe unterschiede Einspruchs- und Zustimmungsgesetz - (Abschlussverfahren): Ausfertigung und Verkündung gem. Art. 58 1, 82 I 1 GG