Gesetzgebungsverfahren Flashcards

1
Q

Wer hat Gesetzesinitiative inne, wo findet man diese im GG und der GOBT?

A
  1. Bundesregierung
  2. Bundesrat
  3. „Aus der Mitte“ des Bundestag, siehe §76 GOBT -> Fraktion oder 5% der Mitglieder des BT
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Q

Unterschied des Verfahren bzgl der Betiligung des Bundesrats bei Einspruchs und Zustimmungsgesetzen?

A
  1. Einspruchsgesetze: Nach Beschluss des Gesetzes durch BT wird es dem BRat zugeleitet
    -> Erfolgt kein ordnungsgemäßer Einspruch des BRat gem. Art. 77 II GG
    -> Gesetz kommt zustande gem. Art.78 GG
    -> Erfolgt ordnungsgemäßer Einspruch des BRat gem. Art. 77 II GG
    -> Möglichkeit der Zurückweisung des Einspruchs gem. Art. 77 IV
    -> Ist dies der Fall, so kommt Gesetz gem. Art. 78 GG zustande
  2. Zustimmungssgesetze : Nach Beschluss des Gesetzes durch BT wird es dem BRat zugeleitet
    -> Gesetz wird durch BRat zugestimmt, so kommt Gesetz zustande
    -> Gesetz wird durch BRat nicht zugestimmt, so kommt Gesetz nicht zustande
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3
Q

Aufbau Prüfungsschema Gesetzgebungsverfahren?

A
  1. (Einleitungsverfahren): Gesetzesinitiative
  2. (Hauptverfahren): Beschluss durch BT gem. Art 77 1 iVm Art. 43 II GG
    -> Sonderfall: Art. 76 greift, also BReg mit GInitiative, dann Beschluss erst nach Stellungnahme BRat
  3. (Hauptverfahren): Zuleitung des Beschluss zum BRat gem. 77 I 2 GG
    -> Siehe unterschiede Einspruchs- und Zustimmungsgesetz
  4. (Abschlussverfahren): Ausfertigung und Verkündung gem. Art. 58 1, 82 I 1 GG
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