Bund-Länder Verhältnis Flashcards

1
Q

Wem obliegt grds. die staatliche Ausübung gem. Art. 30,70,83 GG. Aus welchem Prinzip lässt sich das ableiten?

A

Grds. ist dies Sache der Länder.
-> Es sei denn das „Grundgesetz keine anderen Regelungen trifft“
-> Wenn das Grundgesetz also den Bund ermächtigt, steht es über den Ländern.
Ableiten lässt sich dieser Grundsatz aus dem Subsidiaritätsprinzip, welches besagt dass der Amtsträger handeln sollte, welcher Bürgernäher ist.

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