Bund-Länder Verhältnis Flashcards
1
Q
Wem obliegt grds. die staatliche Ausübung gem. Art. 30,70,83 GG. Aus welchem Prinzip lässt sich das ableiten?
A
Grds. ist dies Sache der Länder.
-> Es sei denn das „Grundgesetz keine anderen Regelungen trifft“
-> Wenn das Grundgesetz also den Bund ermächtigt, steht es über den Ländern.
Ableiten lässt sich dieser Grundsatz aus dem Subsidiaritätsprinzip, welches besagt dass der Amtsträger handeln sollte, welcher Bürgernäher ist.