PR § 9 Flashcards
Privatautonomie und Rechtsgeschäfte
1
Q
Definition Rechtsgeschäft
A
Bestimmte äußerliche Verhaltensweisen, in denen sich der Geschäftswille offenbart.
Geschäftswille ist der auf die Herbeiführung eines bestimmten Rechtserfolges gerichtete Wille einer oder mehrerer Personen.
2
Q
Arten von Rechtsgeschäften
A
- Einseitig (z. B. Testament, Anfechtung, Rücktritt und Kündigung) oder mehrseitig (v.a. Verträge)
- Schuld- oder sachenrechtlich
- Güter- und Handelsrecht oder familiäre Beziehungen
- unter Lebenden oder von Todes wegen