PR § 32 Flashcards

Rechtsschein

1
Q

§ 15 Abs. 1 HGB: Was gilt, wenn eine in das Handelsregister einzutragende Tatsache weder eingetragen noch bekanntgemacht wurde?

A

Diese Tatsache kann einem Dritten nicht entgegengesetzt werden, es sei denn, sie war dem Dritten bekannt.

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2
Q

§ 15 Abs. 2 HGB: Was gilt, wenn eine in das Handelsregister einzutragende Tatsache eingetragen und bekanntgemacht wurde? Gibt es eine Ausnahme?

A

Diese Tatsache kann Dritten entgegengesetzt werden.

Ausnahme
Innerhalb einer 15-Tagesfrist nach Bekanntmachung kann der Dritte einen Beweis erbringen, dass er die Tatsache weder kannte noch kennen musste. In diesem Fall kann sie dem Dritten nicht entgegengesetzt werden.

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3
Q

§ 15 Abs. 3 HGB: Was gilt, wenn eine in das Handelsregister einzutragende und bekanntgemachte Tatsache UNRICHTIG eingetragen wurde?

A

Der Dritte kann sich auf die unrichtige Eintragung berufen, es sei denn, er kannte die Unrichtigkeit.

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4
Q

Nenne die vier Voraussetzungen des Scheinkaufmanns

A
  1. Rechtsschein der Kaufmannseigenschaft
  2. Kausalität zwischen Rechtsschein und rechtsgeschäftlichem Verhalten des Dritten
  3. Gutgläubigkeit des Dritten
  4. Zurechenbarkeit: Geschäftsfähigkeit + Setzen/Ausnutzen des Rechtsscheins
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