PR § 11 Flashcards
Die Form des Rechtsgeschäfts
Nenne den Grundsatz und die gesetzlich geregelten Formen des Rechtsgeschäfts
Grundsatz: Formfreiheit
- Schriftform § 126 BGB
- Elektronische Form § 126a BGB
- Textform § 126b BGB
- Öffentliche Beglaubigung § 129 BGB
- Notarielle Beurkundung § 128 BGB
Erläutere die gesetzlich geregelten Formen des Rechtsgeschäfts kurz
Schriftform § 126 BGB
Grund: Warn-, Beweis- und Identitätsfunktion
Eigenhändige Unterschrift ODER mittels notariell beglaubigtem Handzeichen
Elektronische Form § 126a BGB
Name + qualifizierte elektronische Signatur
Textform § 126b BGB
Lesbare Erklärung auf einem dauerhaftem Datenträger, z.B. Papier, USB-Sticks, Festplatten und E-Mails.
Nicht ausreichend sind Sprachnachrichten und Chats
Öffentliche Beglaubigung § 129 BGB
Ziel: Echtheit der Unterschrift
Erklärung in schriftlicher Form + Unterschrift + notarielle Beglaubigung ODER
Erklärung in elektronischer Form + qualifizierte elektronische Signatur + notarielle Beglaubigung
Notarielle Beurkundung § 128 BGB
Strengste Form von allen; kann alle anderen gesetzlichen Formen ersetzen
Was ist die Rechtsfolge eines Formmangels?
Gibt es Heilungsmöglichkeiten?
§ 125 BGB: Nichtigkeit
Ja, z.B.
- § 311b I BGB
Heilung durch Auflassung und Vormerkung des Eigentumserwerbs und -übertragung
- § 518 Abs. 2 BGB
Bewirkung des Schenkungsversprechens
Welche Besonderheit ist im Rahmen der Stellvertretung zu beachten
§ 167 Abs. 2 BGB
Soll der Stellvertreter ein formbedürftiges Geschäft vornehmen, bedarf die Bevollmächtigung nicht der für das Geschäft vorgeschriebenen Form.