PR § 80 Flashcards
Übersicht Personalkredit
Nenne die vier Sicherheiten des Gläubigers zur Durchsetzung sachenrechtlicher Ansprüche
- Schuldschein
- Abstraktes Schuldanerkenntnis
- Vollstreckbare Urkunden
- Wechsel
Erläutere den Schuldschein
= schriftliche Bestätigung der Kreditgewährung
-> ermöglicht bei Vorliegen aller Angaben zum Urkundenprozess gemäß §§ 592 ff. ZPO
Erläutere das abstrakte Schuldanerkenntnis
§ 780, 781, 782 BGB
§ 350 HGB
-> bei schwankenden Forderungen kann sich der Gläubiger vom Schuldner ein sog. abstraktes Schuldanerkenntnis geben lassen, z.B. durch monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Abrechnungen
(P) 812 und 821 BGB
Erläutere die vollstreckbaren Urkunden
Notarielle Urkunde
-> Schuldner unterwirft sich darin dem Gläubiger zur sofortigen Zwangsvollstreckung
-> v.a. Hypothek
Verlangt BESTIMMTE Geldsumme
-> daher Höchstbetragshypothek (-)
Erläutere den Wechsel
Im Rahmen der Kreditsicherung
≠ vollstreckbarer Titel
-> aber: Wechselprozess (= Abart des Urkundenprozesses)
kann während der Laufzeit verwertet werden durch Diskont an Lieferanten oder Banken
Nenne die zwei Sicherheiten des Gläubigers durch Haftung eines Dritten
- Bürgschaft und ähnliche Schuldverhältnisse
- Wechsel
-> sog. Gefälligkeitsakzept