PR § 80 Flashcards

Übersicht Personalkredit

1
Q

Nenne die vier Sicherheiten des Gläubigers zur Durchsetzung sachenrechtlicher Ansprüche

A
  1. Schuldschein
  2. Abstraktes Schuldanerkenntnis
  3. Vollstreckbare Urkunden
  4. Wechsel
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2
Q

Erläutere den Schuldschein

A

= schriftliche Bestätigung der Kreditgewährung
-> ermöglicht bei Vorliegen aller Angaben zum Urkundenprozess gemäß §§ 592 ff. ZPO

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3
Q

Erläutere das abstrakte Schuldanerkenntnis

A

§ 780, 781, 782 BGB
§ 350 HGB

-> bei schwankenden Forderungen kann sich der Gläubiger vom Schuldner ein sog. abstraktes Schuldanerkenntnis geben lassen, z.B. durch monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Abrechnungen

(P) 812 und 821 BGB

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4
Q

Erläutere die vollstreckbaren Urkunden

A

Notarielle Urkunde
-> Schuldner unterwirft sich darin dem Gläubiger zur sofortigen Zwangsvollstreckung
-> v.a. Hypothek

Verlangt BESTIMMTE Geldsumme
-> daher Höchstbetragshypothek (-)

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5
Q

Erläutere den Wechsel

A

Im Rahmen der Kreditsicherung
≠ vollstreckbarer Titel
-> aber: Wechselprozess (= Abart des Urkundenprozesses)

kann während der Laufzeit verwertet werden durch Diskont an Lieferanten oder Banken

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6
Q

Nenne die zwei Sicherheiten des Gläubigers durch Haftung eines Dritten

A
  1. Bürgschaft und ähnliche Schuldverhältnisse
  2. Wechsel
    -> sog. Gefälligkeitsakzept
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