PR § 76 Flashcards
Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Was ist der Oberbegriff für die Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld?
Grundpfandrechte
Wie erfolgt die Befriedigung aus den Grundpfandrechten?
§§ 1147, 1192, 1200 BGB
-> Im Wege der Zwangsvollstreckung
-> setzt einen vollstreckbaren Titel voraus
-> § 1142 Abs. 1 BGB: Eigentümer ist zur Befriedigung des Gläubigers berechtigt
Akzessorietät der Hypothek
§ 1113 BGB
-> setzt Vorliegen einer bestimmten Forderung voraus
Nenne die zwei Arten der Hypothek
- Verkehrshypothek
- Sicherungshypothek
Erläutere die Verkehrshypothek
§ 1116 BGB Brief- und Buchhypothek
§ 1116 Abs. 1 BGB Briefhypothek
-> Erteilung eines Hypothekenbriefs
§ 1117 Abs. 1 BGB Erwerb der Briefhypothek
-> Regelfall: Übergabe des Hypothekenbriefs an den Gläubiger
§ 1154 Abs. 3 BGB Buchhypothek
-> Ausschluss der Erteilung eines Hypothekenbriefs
-> Eintragung in das Grundbuch gemäß §§ 873, 878 BGB
Erläutere die Sicherungshypothek
§ 1184 BGB
§§ 1185 Abs. 1 BGB: immer eine Buchhypothek
§§ 1185 Abs. 2 BGB: schließt u.a. § 1138 BGB aus
-> d.h. §§ 891-899 BGB ausgeschlossen
-> u.a. öffentlicher Glaube des Grundbuchs (-)
-> gutgläubiger Erwerb (-)
§ 1190 BGB Höchstbetragshypothek
-> Abs. 1: nur Eintragung des Haftungshöchstbetrags in das Grundbuch
-> Abs. 3: gilt immer als Sicherungshypothek
Welche sind die nichtakzessorischen Grundpfandrechte?
Grundschuld § 1191 BGB
-> wirksam auch ohne bestehende Forderung
-> dann aber: § 812 BGB
-> der Eigentümer kann dem Grundschuldinhaber dann die Einrede der Bereicherung gemäß § 821 BGB entgegenhalten
Rentenschuld
-> Unterart der Grundschuld
-> Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass in wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist