PR § 67 Flashcards

Sicherungsübereignung und Sicherungszession

1
Q

Erläutere die Sicherungsübereignung

A

§§ 930 i.V.m. 868 BGB
-> schuldrechtlicher Treuhandvertrag

-> Sachenrechtliche Übertragung des Eigentums an den Pfandgläubiger
-> Schuldrechtliche Verpflichtung, das Eigentum nur zur eigenen Befriedigung zu nutzen

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2
Q

Bestimmtheit der Sachen i.R.d. Sicherungsübereignung

A

Sachen müssen KONKRET BESTIMMT und nicht nur bestimmbar sein
-> Verzeichnis
-> gesamtes Warenlager
-> Trennung von Waren, wenn nur ein Teil der Waren eines Warenlagers der Sicherungsübereignung dient
-> Kfz: Übergabe des Fahrzeugbriefs empfehlenswert als Schutz or gutgläubigem Erwerb gemäß § 932 BGB

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3
Q

Verwertung i.R.d. Sicherungsübereignung

A
  • grds. gelten die Regelungen des Sicherungsvertrags
  • mangels ausdrücklicher Regelung finden die gesetzlichen Regelungen des Pfandrechts gemäß §§ 1235 ff. BGB Anwendung
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4
Q

Rückübertragung i.R.d. Sicherungsübereignung

A
  • Sicherungsübereignung ist nicht akzessorisch, d.h. bleibt mit Erlöschen der Forderung bestehen
  • aber: Verpflichtung zur Rückübereignung des Eigentums
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5
Q

Freigabeanspruch i.R.d. Sicherungsübereignung

A
  • Übertragung MEHRERER Sachen an den Kreditgeber
  • Wertsteigerung des zur Sicherungsübereignung übertragenen Treuguts oder Abtragung von Schulden

-> Verpflichtung des Kreditgebers, vor vollständigem Erlöschen der Forderung einen Teil des Treuguts zurückzuübereignen
-> sog. Freigabeanspruch des Kreditnehmers

-> Grund: unverhältnismäßige (nachträgliche) Übersicherung

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6
Q

Gibt es für Forderungen ein Äquivalent zur Sicherungseignung?

A

Ja, die Sicherungszession gemäß § 398 BGB

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7
Q

Muss die Sicherungszession dem Schuldner angezeigt werden?

A

Nein, die Anzeige kann, aber muss nicht angezeigt werden
-> Umkehrschluss aus § 409 Abs. 1 BGB

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8
Q

Bestimmtheit der Forderungen i.R.d. Sicherungszession

A

Genaue Bezeichnung notwendig, aber BESTIMMBARKEIT ausreichend unter Zuhilfenahme der Geschäftsbücher

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9
Q

Unübertragbarkeit der Forderungen i.R.d. Sicherungszession

A

§ 400 BGB
Unpfändbare Forderungen können nicht abgetreten werden

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10
Q

Rückübertragung der Forderungen i.R.d. Sicherungszession

A
  • Sicherungszession ist nicht akzessorisch, d.h. bleibt mit Erlöschen der Forderung bestehen
  • aber: Verpflichtung zur Rückabtretung der Forderung
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11
Q

Antizipiertes Besitzkonstitut bei beweglichen Sachen und Geld

A
  • Die Vereinbarung der Sicherungsübereignung gemäß §§ 930 i.V.m. 868 BGB erstreckt sich auch auf zukünftige, vom Kreditnehmer noch zu erwerbende Sachen.
  • Zum Zeitpunkt des Eigentums- und Besitzerwerbs muss der Kreditnehmer noch den WILLEN haben, Eigentum und mittelbaren Besitz auf den Kreditgeber zu übertragen
    -> Erkennbarkeit des Willens ausreichend
  • Zum Zeitpunkt des Eigentums- und Besitzerwerbs muss die Sache bestimmt sein
    -> auch für zukünftiges GELD möglich, wenn SONDERKASSE oder -KONTO eingerichtet wird
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12
Q

Vorausabtretung i.R.v. Forderungen
1. Grundfall
2. Globalzession

A

Abtretung zukünftiger Forderungen
-> entspricht dem antizipierten Besitzkonstitut

  1. Grundfall
    -> Forderungen müssen im Zeitpunkt der EINIGUNG bestimmt sein, z.B. Mietzinsen oder Kaufpreis einer BESTIMMTEN SACHE
  2. Globalzession
    = Vorausabtretung ALLER Forderungen
    (P) grds. Bestimmbarkeit (+), aber SITTENWIDRIGE ÜBERSICHERUNG i.S.d. § 138 BGB

Lösung: Begrenzung der Globalzession unter Wahrung der Bestimmbarkeit z.B. auf
-> Betrieb oder Betriebsteil
-> bestimmte Geschäftsarten
-> bestimmter Kundenteil (Buchstaben A-H)

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13
Q

Mantelzession i.R.v. Forderungen

A

≠ Globalzession, weil KEINE Vorausabtretung
-> Verpflichtung des Kreditnehmers, zukünftige Forderungen an den Kreditgeber zu übertragen NACHDEM sie entstanden sind

  • erfordert eine Abtretungserklärung
    -> z.B. regelmäßige Übersendung einer Schuldnerliste oder Rechnungskopien
    -> auch mittels Befreiung vom Insichgeschäft gemäß § 181 BGB: Eintragung der Forderung in die Schuldnerliste durch den Kreditnehmer gilt als Übertragung an den Kreditgeber
  • in der Praxis durch die Globalzession ersetzt, weil hier die Forderung eine logische Sekunde nach Entstehung an den Kreditgeber übergeht
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