PR § 66 Flashcards
Pfandrechte
Welche zwei Kategorien der Pfandrechte an beweglichen Sachen gibt es?
Vertraglich und gesetzlich
Erläutere das vertragliche Pfandrecht
1. Definition
2. Bestellung
§§ 1204 ff. BGB
“durch Rechtsgeschäft bestelltes Pfandrecht” (vgl. § 1257 BGB)
§ 1204 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
= Belastung einer beweglichen Sache zur Sicherung einer Forderung mit der Berechtigung, Befriedigung aus der Sache zu suchen
§ 1205 BGB Bestellung
Abs. 1: bei unmittelbarem Besitz
1. Eigentümer übergibt Sache an Pfandgläubiger
2. Einigsein, dass dem Pfandgläubiger ein Pfandrecht zustehen soll
Abs. 2: bei mittelbarem Besitz
1. Eigentümer überträgt mittelbaren Besitz an Pfandgläubiger
2. Verpfändung wird dem unmittelbaren Besitzer angezeigt
Was bedeutet AKZESSORITÄT des Pfandrechts?
Der Bestand des Pfandrechts hängt von der zu sichernden Forderung ab.
-> erlischt eine Forderung, erlischt auch das Pfandrecht (§ 1252 BGB)
Auf welche Art und Weise kann sich der Pfandgläubiger aus der Sache befriedigen?
1. Grundsatz
2. Sachen mit Börsen- oder Markenpreis
- Grundsatz
§§ 1228 Abs. 1 i.V.m. 1235 Abs. 1 BGB
Pfandverkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung - Sachen mit Börsen- oder Markenpreis
§§ 1235 Abs. 2 i.V.m. “ 1221 BGB
Freihändiger Verkauf durch Handelsmakler oder zur öffentlichen Versteigerung befugten Person zum laufenden Preis
Kann sich der Pfandgläubiger vor Eintritt der Verkaufsberechtigung durch Vereinbarung das Recht zusichern, dass er Eigentümer der Pfandsache wird, wenn er nicht oder nicht rechtzeitig befriedigt wird?
Nein, gemäß § 1299 BGB nichtig
Was ist ein Lombardkredit?
Verpfändung von Wertpapieren oder Schmuck an Banken
Sicherungsübereignung
1. Inhalt
2. Bestellung
- Inhalt
-> Sachenrechtliche Übertragung des Eigentums an den Pfandgläubiger
-> Schuldrechtliche Verpflichtung, das Eigentum nur zur eigenen Befriedigung zu nutzen
-> gewohnheitsrechtlich anerkannt - Bestellung
§§ 930 i.V.m. 868 BGB
Können Rechte Gegenstand des Pfandrechts sein?
Ja, § 1273 Abs. 1 BGB
Was ist bei der Bestellung eines Pfandrechts auf eine Forderung zu beachten?
1. Inhaberschuldverschreibungen
2. Abtretungsvertrag
- Inhaberschuldverschreibung
§§ 1274 Abs. 1 i.V.m. 929 BGB Übertragung durch Einigung und Übergabe - Abtretungsvertrag
§§ 1274 Abs. 1 i.V.m. 1280 BGB Anzeige an den Schuldner erforderlich