Politische Leitungsorgane Flashcards

1
Q

In welchen Bestimmungen im AEUV sind die Organe der EU geregelt?

A

AEUV 223 ff.

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2
Q

In welchem Artikel des EUV ist das EP geregelt?

A

EUV 14.

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3
Q

Wozu führt der Umstand, dass die MS nach ihrer Grösse im EP degressiv proportional vertreten sind?

A

Vgl. EUV 14 II

  • Kleinere Staaten sind im EP im Vergleich zu den grossen erheblich übervertreten
  • Damit wird es auch in den kleinen Staaten allen bedeutenden politischen Gruppierungen ermöglicht, mindestens einen Sitz zu erlangen
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4
Q

Wie wird das EP gewählt?

A
  • Die Mitglieder werden in allen MS gleichzeitig gewählt
  • In allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl (EUV 14 III)
  • Für eine Amtszeit von 5 Jahren (EUV 14 III)
  • Unionsrechtlich vorgeschrieben ist die Wahlberechtigung am Ort des Wohnsitzes eines Unionsbürgers, d.h. auch ausserhalb des MS, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (AEUV 22 II, GRC 39)
  • Im Übrigen gelten die nationalen Wahlvorschriften, solange keine einheitliche Regelung i.S.v. AEUV 223 erlassen wird
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5
Q

Welche Kompetenz hat das EP in Bezug auf die GASP?

A

Das EP hat (lediglich) ein Anhörungsrecht (EUV 36).

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6
Q

Wie ist das EP in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden?

A
  • Das im Vertrag von Maastricht 1992 eingführte Verfahren der Mitentscheidung ist mit dem Vertrag von Lissabon das ordentliche Gesetzgebungsverfahren geworden (AEUV 294)
  • Es sieht die gleichberechtigte Mitwirkung des EP an der Ausarbeitung einer Regelung vor
  • Wichtig: Das EP (und auch der Rat) haben kein Initiativrecht!
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7
Q

In welchen Bereichen kommt dem EP ein Zustimmungsrecht zu?

A
  • Haushalt
  • Aufnahme neuer MS in die Union
  • Wichtige völkerrechtliche Verträge
  • Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten von MS
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8
Q

Welche Wahl- und Aufsichtsbefugnisse hat das EP?

A
  • Es wählt (auf Antrag des ER) den Kommissionspräsidenten und gibt seine Zustimmung zur Ernennung der gesamten Kommission (EUV 17 VII)
    Es kann seine Zustimmung nur gesamthaft verweigern (und nicht einzelne Mitglieder “nicht wählen”). Auch so lassen sich aber missliebige Kandidaten verhindern.
  • Es übt die parlamentarische Kontrolle über die Kommission aus
    • Es kann ihr Fragen stellen (AEUV 230 II)
    • Es kann einen Untersuchungsausschuss einsetzen (AEUV 226)
    • Es kann der Kommission das Misstrauen aussprechen und sie damit in toto absetzen (EUV 17 VIII, AEUV 234)
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9
Q

Wie sieht die Stellung der Mitglieder des EP aus?

A
  • Sie geniessen absolute Immunität für Äusserungen und Abstimmungsverhalten im Parlament
  • Für Delikte, welche nicht in Ausübung des Amtes erfolgen, haben sie während der Sitzungsperiode Schutz vor gerichtlicher Verfolgung; diese relative Immunität kann vom EP aber aufgehoben werden
  • In ihren jeweiligen Staaten haben die Mitglieder des EP die gleiche Stellung wie die Mitglieder der nationalen Parlamente
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10
Q

Welche Rolle hat der Europäische Rat inne? Wie setzt er sich zusammen?

A
  • Der Europäische Rat (ER) ist das strategische Führungsorgan der Union (EUV 15 I)
  • Er wird nicht gesetzgeberisch tätig (EUV 15 I S. 2)
  • Der ER besteht aus (EUV 15 II, 10 II II):
    • den Staats- oder Regierungschefs der MS
      Unpräzise der Wortlaut von EUV 15 II, der fälschlicherweise von den Staats- und Regierungschefs spricht.
    • dem Präsidenten des ER
    • dem Präsidenten der Kommission
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11
Q

Wo ist die Wahl des Präsidenten des ER geregelt? Wo seine Aufgaben?

A
  • Wahl: EUV 15 V
  • Aufgaben: EUV 15 VI
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12
Q

Wie fasst der ER seine Beschlüsse?

A
  • Grundsätzlich im Konsens (d.h. einstimmig) (EUV 15 IV)
  • Die Präsidenten von ER und Kommission nehmen an den Abstimmungen nicht teil (AEUV 235 I II)
  • Ausnahmsweise genügt das qualifizierte Mehr, dieses wird dann gem. AEUV 235 I II berechnet wie für den Rat (EUV 16 IV, AEUV 238 II)
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13
Q

Welche Rolle übernimmt der Rat in der Union? Wo ist er geregelt? Wie wird er auch noch genannt?

A
  • Der Rat bildet das Scharnier zwischen MS und Union; er ist nicht nur Organ der Union, sondern auch Vertretung und Sprachrohr der MS
  • Er ist neben dem ER das Leitungsorgan der Union
  • Die Regelungen finden sich in EUV 15 sowie AEUV 237 ff.
  • Umgangssprachlich wird er auch oft als Ministerrat bezeichnet
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14
Q

Wie ist der Rat zusammengesetzt? Woran sind die Mitglieder des Rates in ihrem Stimmverhalten gebunden?

A
  • Er besteht aus je einem Vertreter jedes MS auf Ministerebene (EUV 15 II)
    • Dies umfasst gem. Praxis nicht nur MItglieder des engsten Kreises der Regierung, sondern kann auch Staatssekretäre meinen
    • Ausnahmsweise sogar Mitglieder von Länder- oder Regionsregierungen
  • Mitglieder des Rats können an Instruktionen ihrer Regierung gebunden werden
  • Ihr Stimmverhalten müssen sie überdies an ihrem innerstaatlichen Recht und den verfassungsrechtlichen Vorgaben ausrichten
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15
Q

In welchen Formationen tritt der Rat zusammen?

A
  • Er tritt in verschiedenen Formationen zusammen, es gibt also nicht “einen” Rat, sondern mehrere Räte bzw. Ratsformationen
  • Über diese entscheidet der ER, vertraglich vorgegeben sind nur 2 Räte (EUV 16 VI und AEUV 236 lit. a):
    • Rat für allgemeine Angelegenheiten
    • Rat für Auswärtige Angelegenheiten
  • Heute sind 10 Räte vorgesehen
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16
Q

Was sind die wichtigsten Aufgaben des Rates?

A
  • Festlegung und Koordinierung der Politik (EUV 16 I)
  • Aufgaben der Rechtsetzung (AEUV 289 und 294)
  • Erlass des Haushaltplans (AEUV 314)
  • Abkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen (AEUV 218 f. sowie 207 III und IV)
17
Q

Welches Quorum gilt für Beschlüsse des Rats?

A
  • Grundsätzlich beschliesst der Rat mit qualifizierter Mehrheit (EUV 16 III)
  • Vereinzelt gilt das Einstimmigkeitserfordernis, u.A.:
  • Einstimmigkeit* bedeutet ohne Gegenstimme; Stimmenthaltung schadet nicht, wohl aber die Abwesenheit eines Mitglieds ohne Vertretung (AEUV 238 IV)
    • In der GASP, vgl. EUV 31 I I
    • Für die Inanspruchnahme der Abrundungskompetenz (EUV 352)
    • Für die Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit (AEUV 329 II II)
18
Q

Welche Rolle nimmt die Kommission in der Union ein? Wie wird sie auch noch bezeichnet?

A
  • Die Kommission ist das supranationale Organ der EU
  • Ihr obliegt die Wahrung der Unionsinteressen (vgl. auch EUV 17 I)
  • Sie wird auch als Motor der Integration oder Hüterin der Verträge (in Abgrenzung zu den MS, welche Herren der Verträge genannt werden)
19
Q

Wie ist die Kommission zusammengesetzt? Wem ggü. sind die Kommissionsmitglieder verpflichtet?

A
  • Sie besteht aus einem Mitglied pro MS (EUV 17 IV und V), zurzeit demnach aus 28 Mitgliedern
    Darin eingeschlossen ist der Kommissionspräsident sowie der Hohe Vertreter der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik.
  • Der Vertrag von Lissabon sah eine Reduktion der Mitgliederzahl der Kommission vor, der ER hat aber nach der Ablehnung des Vertrags von Lissabon durch die irischen Stimmbürger 2008 entsprechend seiner Befugnis aus EUV 17 V beschlossen, es weiterhin bei einem Mitglied pro MS zu belassen
  • Die Mitglieder müssen volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten und dürfen keinerlei Instruktionen entgegennehmen (EUV 17 III, AEUV 245)
  • Sie werden für eine Amstszeit von 5 Jahren ernannt (EUV 17 III I), Wiederernennung ist unzulässig
  • Das Wahlverfahren ist in EUV 17 VII festgelegt
20
Q

Welche sind die wichtigsten Aufgaben der Kommission?

A

Vgl. EUV 17 I:

  • Die Kommission hat das Initiativmonopol (EUV 17 II, AEUV 289 I)
  • In gewissen bereichen (insb. Wettbewerbsrecht, Landwirtschaft und Handel) kann die Kommission eigene Regelungen erlassen
    • Teilweise originäre Rechtsetzung (z.B. AEUV 105 III)
    • Teilweise Ermächtigung im sekundären Recht (delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte)
  • Überwachung der Anwendung der Verträge und des sekundären Rechts
    Die Kommission kann ein Vertragsverletzungsverfahren durchführen (AEUV 258 ff.).
  • Exekutivaufgaben
    Z.B. Erstellung des Vorentwurfs des Haushaltplans und Ausführung desselben zusammen mit MS (AEUV 314 II, 317), “Gesetztesvollzug” insb. des Wettbewerbsrechts (AEUV 105, 108).
  • Vertragsverhandlungen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen und Vertretung der Union nach aussen (ausser in der GASP) (AEUV 207 III, 218 III, 220 II)
  • Lediglich beschränkte Zuständigkeit im Bereich der GASP (EU 24 I II)