Organe und Einrichtungen der EU: Grundlagen Flashcards
Welche sind die Hauptorgane der EU und wo sind sie aufgezählt?
Die Organe werden in EUV 13 I II genannt:
- Das Europäische Parlament (EP)
- Der Europäische Rat
- Der Rat (auch Ministerrat genannt)
- Die Europäische Kommission
- Der Gerichtshof der EU (bestehend aus dem Gerichtshof [EuGH] und dem Gericht [EuG]
- Die Europäische Zentralbank (EZB)
- Der Rechnungshof
Welches sind Nebenorgane der EU? Wo sind sie geregelt? Welche Aufgabe haben sie?
Vgl. EUV 13 IV sowie AEUV 300-307:
- Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA oder Ecosoc)
- Ausschuss der Regionen (AdR)
Die beiden Ausschüsse müssen im Rahmen von Rechtssetzungsverfahren angehört werden, wenn die zu regelnde Materie in ihren Aufgabenbereich fällt.
Nach welchen Grundsätzen ist die Demokratie in der EU verwirklicht?
- Die EU basiert auf der repräsentativen Demokratie (EUV 10 I)
- Die Bürger sind auf Unionsebene unmittelbar im EP und mittelbar über Angehörige ihrer Regierungen im Europäischen Rat und im Rat vertreten (EUV 10 II)
- Ausserdem haben sie das Recht, am demokratischen Leben in der Union teilzunehmen (EUV 10 III), dies erfolgt v.a. über die Ausübung des Wahlrechts sowie mit der Bürgerinitiative
(Wie) Ist der Grundsatz der Gewaltenteilung auf Unionsebene verwirklicht?
- Auf institutioneller ebene: sehr schwach
So ist z.B. insb. der Rat gleichzeitig in starkem Mass als Gesetzgeber, daneben aber auch als “Regierung” der Union tätig. -
Stattdessen gilt in der Union der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts:
- Die Verträge weisen Aufgaben den einzelnen Organen zur alleinigen oder gemeinsamen Erfüllung zu
- und sehen gegenseitige Kontrollen vor
- Auf personeller Ebene ist die Gewaltentrennung in der EU jedoch weitgehend verwirklicht:
- Unvereinbarkeit der Mitgliedschaften im EP und in allen anderen Organen und Einrichtungen der EU
-
Ausnahmen:
- Der Präsident der Kommission ist gleichzeitig Mitglied des Europäischen Rats (EUV 15 II)
- Der Hohe Vertreter für Aussen- und Sicherheitspolitik ist gleichzeitig Vorsitzender des Rats für Auswärtige Angelegenheiten und Vizepräsident der Kommission (EUV 18 III und IV)
Welche Checks and Balances sind im Unionsrecht vorgesehen?
- Zur Kontrolle der Kommission:
- Ernennung der Kommission obliegt dem ER, dem Rat und dem EP gemeinsam (EUV 17 VII)
- Das EP kann der Kommission Fragen stellen und die Arbeit der Kommssion kritisch beleuchten (AEUV 230 II, 233, 319)
- Das EP kann die Kommission gesamthaft durch ein Misstrauensvotum absetzen (AEUV 234)
- Einzelne Mitglieder der Kommission unterliegen der Amtsenthebung durch den EuGH, falls sie nicht mehr amtsfähig sind (AEUV 247)
- EP, ER und Rat unterliegen keiner analogen unionsrechtlichen Kontrolle
- Die Richter des EuGH und des EuG sind von den Unionsorganen unabhängig
- Die Tätigkeiten des Rats, des EP und der Kommission unterliegen der gerichtlichen Überprüfung durch den EuGH sowie den Rechnungshof
- Das EP kann MIssstände bei Organen durch Untersuchungsausschüsse abklären lassen (AEUV 226)
Nach welchen Grundsätzen richtet sich die Zusammenarbeit der Unionsorgane?
- Die Organe sind autonom
Sie erlassen ihre eigene Geschäftsordnung, haben ihr eigenes Budget und stellen ihr eigenes Personal an. - Die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit gilt auch zwischen Organen (EUV 13 II) (ebenso EuGH, APS II, 1995)
- Die Organe können untereinander interinstitutionelle Vereinbarungen i.S.v. AEUV 295 schliessen, um ihre Zusammenarbeit (im Einklang mit den Verträgen) zu regeln
Wo haben die Unionsorgane ihren Sitz und wo ist dies festgehalten?
Der Sitz der Organe ist im Protokoll Nr. 6 festgehalten.
- ER, Rat und Kommission (sowie der Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Ausschuss der Regionen) → Brüssel
Die Sitzungen des Rats finden allerdings im April, Juni und Oktober in Luxemburg statt. - EP → Strassburg
Sitzungen der Ausschüsse und zusätzliche Plenartagungen werden aber in Brüssel durchgeführt, das Generalsekretariat des EP hat seinen Sitz in Luxemburg. - EU-Gerichtshof, Rechnungshof, EIB → Luxemburg
- EZB → Frankfurt a.M.
Welche Sprachen kommen im Bezug auf die Unionsorgane zur Anwendung?
- Die EU kennt 24 Vertragssprachen (EUV 55 I)
- Unionsbürger können sich in einer Vertragssprache an die Unionsorgane wenden und erhalten in der gleichen Sprache eine Antwort (AEUV 24 IV)
- Alle Vertragssprachen sind auch (theoretisch gleichberechtigte) Amtssprachen
- Sämtliche Regelungen des primären und sekundären Unionsrechts (acquis de l’Union) und viele weitere Dokumente (z.B. Entscheidungen des EuGH) werden in sämtliche Sprachen übersetzt
Was gilt in Bezug auf den Zugang zu Dokumenten und Informationen der Union? Wo ist das geregelt?
- Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip (Grundsatz der Transparenz) (AEUV 15)
- Grds. besteht ein Recht auf Zugang zu Dokumenten (AEUV 15 III I)
- Das EP tagt öffentlich (AEUV 15 II)