Personalfreisetzung Flashcards
Definition Personalfreisetzung
Alle Maßnahmen, mit denen eine personelle Überdeckung in quantitativer, qualitativer, lokaler und zeitlicher Hinsicht abgebaut wird. (nicht unbedingt Entlassungen)
Ursachen
- vorhersehbar
- unvorhersehbar
- Managementfehler
- vorübergehend/andauernd
- geplant / ungeplant
- betriebsintern / betriebsextern
Betroffene
- Gesamtbelegschaft
- bestimmte Gruppen
- einzelne Arbeitnehmer mit bestimmten Qualifikationen
- bestimmte Bereiche und Lokationen
Interne Personalfreisetzung
Personelle Kapazität wird durch Änderung bestehender Arbeitsverhältnisse angepasst, ohne dass es zu Personalabbau kommt
Externe Personalfreisetzung
Personelle Kapazität wird durch Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse angepasst. Damit kommt es zu Personalabbau
Maßnahmen zur internen Personalfreisetzung
- Abbau von Mehrarbeit
- Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsstellen
- Einführung von Kurzarbeit
- Festlegung des Urlaubs
Maßnahmen zur externen Personalfreisetzung
- Ausnutzung von Fluktuation
- Vereinbarung von Aufhebungsverträgen
- Outplacement
- vorzeitige Pensionierung
- Nichtverlängerung von Verträgen
- Kündigung
Abmahnung
- schriftl. oder mündl. Hinweis auf nicht gebilligtes Fehlverhalten (muss spezifiziert werden), das abgestellt werden soll
- mit Hinweis: Wiederholung gefährdet Arbeitsverhältnis
Gründe für Abmahnung
- Alkoholgenuss
- Arbeitsverweigerung
- Unfreundlichkeit
- wiederholte Unpünktlichkeit
- Störung des Betriebsfriedens
Kündigung
- außerordentliche Kündigung
- ordentliche Kündigung
- Änderungskündigung
Faktoren ordentliche Kündigung
- Kündigungsbedingungen (mind. 4 Wochen)
- Kündigungsverbote (personen-, betriebs-, verhaltensbedingt, Schwanger, Schwerbehinderte, Betriebsräte)
- Voraussetzung: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Abmahnung erforderlich)
- Mitbestimmungsrecht nach § 102 BetrVG (Anhörung des BR vor jeder Kündigung)
Faktoren der außerordentlichen Kündigung
- fristlose Kündigung bei Vorlagen eines wichtigen Grundes innerhalb von 2 Wochen
- z.B. wegen Betrug, Diebstahl, Tätlichkeit, Arbeitsverweigerung
- NICHT wegen: mangelhafter Arbeitsleistung, Familienstreit, Liebesverhältnis
Faktoren der Änderungskündigung
- Arbeitsverhältnis unter anderen Bedingungen fortzusetzen
- akzeptiert Arbeitnehmer nicht –> Kündigung
- § 102 BetrVG (Anhörung Betriebsrat)