Personalfreisetzung Flashcards
Definition Personalfreisetzung (PF):
- umfasst alle Maßnahmen, mit denen eine personelle Überdeckung in quantitativer, qualitativer, lokaler und zeitlicher Hinsicht abgebaut wird
- Personalfreistzung: nicht automatisch mit dem Abbau von Becshäftigten durch Entlassung gleichzusetzen
Ursachen PF:
- vorhersehbar
- unvorhersehbare Ursachen
- Managementfehler
Ursachen können vorübergehend/ andauernd, geplant und ungeplant, betriebintern/ betreibsextern sein
Sie können die ganze Belegschaft, bestimmte Gruppen, einzelne Arbeitnehmer mit bestimmten Qualifikationen in bestimmten Bereichen und Lokationen betreffen
Maßnahmen und Methoden:
1. interne Personalfreistellung: personelle Kapazität wird durch Änderung bestehender Arbeisverhältnisse angepasst, ohne dass es zu Personalabbau
2. interne Personalfreistellung: personelle Kapazität wird durch Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse angepasst. Damit kommt es zu einem Personalabbau
Maßnahmen zur internen Personalfreisetzung:
- Abbau von Merharbeit
- Flexibilisierung der Arbeitszeit
- Flexibilisierung des Urlaubs
- Einführung von Kurzarbeit
- Versetzung von Arbeitnehmern
- Ausspruch von Änderungskündigungen
Maßnahmen zur externen Personalfreisetzung:
- Ausnutzung der Fluktuation
- Vereinbarung von Aufhebensverträgen
- Outplacement
- vorzeitige Pensionierung
- Nichtverlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen
- Nichtverlängerung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen
- Kündigung
Abmahnnung:
- erfolgt um einen Arbeitnehmer nachdrücklich auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn aufzufordern, dieses Fehlverhalten abzustellen
- kann schriftlich oder mündlich erfolgen
- Fehlverhalten muss genau bezeichnet und spezifiziert werden
- es muss ausgewiesen sein werden, dass dieses Verhalten nicht gebilligt wird
- Hinweis erforderlich: im Wiederholungsfall ist das Arbeitsverhältnis gefährdet
Gründe für Abmahnungen:
- Alkoholgenuss (wenn Verbot während AZ)
- Arbeitsverweigerung
- erhebliche Zahl von Arbeitsfeldern
- extrem langsame Arbeitserledigung
- nichteinhaltung zugewiesener Arbeitsaufgaben
- Störung des Betriebsfriedens
- Unfreundlichkeit gegenüber Kunden
- Wiederholte Unpünktlichkeit
Kündigung:
- außerordentliche Kündigung
- ordentliche Kündigung
- Änderungskündigung
Faktoren der ordentlichen Kündigung:
1. Kündigungsbedingungen:
Kündigungsfristen (mind. 4 Wochen, steigt mit Beschäftigungsdauer), 15. oder Ende des Monats muss Kündigungstermin sein
2. Kündigungsverbote:
Personen-, betriebs-, verhaltensbedingt
werdende Mütter, Wöcherinnen
Während Wehr-, Ersatzdienst
Betriebsräte und Jugendvertreter
Schwerbehinderte ohne Anhörung der Hautfürsorgestelle
3. Kündigungsvorraussetzungen:
Grundsatz der Verhätnismäßigkeit -> zuvor Abmahnung erforderlich
4. Mitbestimmungsrecht:
Anhörung des BR vor jeder Kündigung
Faktoren der außerordentlichen Kündigung:
- Fristlose Kündigung bei Vorlage eines wichtigen Grundes
- muss innerhaln zwei Wochen nach Erlanung des Grundes ausgesprochen werden
Gründe: Betrug, Verleumdung, Arbeitsverweigerung trotz Abmahnung, grobe Beleidigung, Diebstahl, Tätlichkeiten, Trunksucht
- ! Nicht: mangelhafte Arbeitsleistung, Familienstreit, Liebesverhältnisse
Faktoren der Änderungskündigung:
- Angebot das Arbeitsverhältnis unter anderen Bedingungen fortzusetzen
- wird diese Bedingung nicht vom Arbeitnehmer akzeptiert. so kommt die Kündigung zum Tragen
- der Betreibsrat ist dor jeder Kündigung zu hören, also auch vor Änderungskündigung