Personalentwicklung Flashcards
Definition Personalentwicklung:
- umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation von Mitarbeitern
- Inbegriff aller Maßnahmen, die der individuellen Entwicklung der Mitarbeiter/innen dienen
und ihnen unter Beachtung ihrer persönlichen Interessen die,
zur optimalen Wahrehmung ihrer jetzigen und künftigen Aufgaben, erforderlichen Qualifikation vermitteln
Personalentwicklung im engeren Sinne:
Personalbildung oder auch berufliche Bildung:
- Ausbildung: berufliche Erstausbildung zur Erwerb berufl. Kenntnisse
- Fortbildung: zur Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten an die betriebl. Erfordernisse
- Umschulung: Zweitbildung zum Zwecke der berufl. Neuorientierung
- Regelung im Berufsbildungsgesetz
Personalentwicklung im weiteren Sinne:
Personalförderung:
- Fördergespräche
- Job Enlargement
- Job Enrichment
- Laufbahnförderung
- Coaching
- Mentoring
Träger der Personalbildung:
- Unternehmensleitung: Trifft Grundsatzentscheidungen (Kosten)
- Personalabteilung: Planung, Abwicklung und Kontrolle
- Vorgesetzter: Identifikation, Initiierung, Durchführung und Kontrolle
- Mitarebeiter: Eigenständiges Anstreben von Qualifizierungen
Mitwirkungsrechte des Betriebsrates §§96-98 BetrVG:
- Beratungsrechte
- Vorschlagsrechte
- Mitbestimmungsrechte
Beratungsrechte:
(Mitwirkungsrechte des Betriebsrates)
- Fragen der Berufsbildung der Arbeitnehmer
- Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung
- Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen
- Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnamen
Vorschlagsrechte:
(Mitwirkungsrechte des Betriebsrates)
- Förderung der Berufsausbildung der Arbeitnehmer
- Teilnahme von Arbeitnehmern oder Gruppen an Maßnahmen zur beruflichen Bildung
Mitbestimmungsrechte:
(Mitwirkungsrechte des Betriebsrates)
- bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung
Ziele und Aufgaben der Personalentwicklung:
Handlungskompetenz:
- fachliche Kompetenz
- methodische Kompetenz
- soziale Kompetenz
PE aus Unternehmenssicht:
- Sicherstellung des qualitativen Personalbedarfs
- Erhaltung und Förderung der Qualifikation der Mitarbeiter/innen
- Anpassung an verändernde Markt- und Tecjnologieverhältnisse
- Nachwuchsförderung
- Vorbereitung auf höherwertige Tätigkeiten
- Steigerung der Flexibilität
- Verbesserung des Leistungsverhaltens und Motivation
- Senkung der Fluktuation
PE aus Mitarbeitersicht:
- interessen und das Eignungspotenzial der Mitarbeiter erkennen, erhalten und fördern
- Anpassung der Qualifikation an die Erfordernisse des Arbeitsplatzes
- Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- Erhöhung der individuellen Mobilität am Arbeitsmarkt
- Übernahme höhere Verantwortung
- Aktivierung bisher nicht genutzter Fähigkeiten
- Förerung der individuellen Selbsrentfaltung
Arten der PE:
- Ausbildung
- Fortbildung
- Umschulung
Ausbildung:
(Art der PE)
- berufliche Erstausbildung in einem Unternehmen
- Vermittlung von Kenntnissen & Fertigkeiten auf der Grundlage einer Kombination von praktischer und theoretischer Ausbildung
- Teilnehmer: Lehrlinge/ Auszubildender
- in dtld. i.d.R. im Rahmen des “dualen systems”
- > betriebliche Ausbildung
- > Berufsschule
Vorraussetzung für die Ausbildungsfähigkeit von Unternehmen:
- Unternehmenseignung als Ausbildungsstätte
- fachliche und pädagogische Eignung der Ausbilder
Autorität, Intergrität, Vorbildfunktion, angemessene Praxiserfahrung - Eignung der Auszubildenden
körperliche, geistige und charakterliche Vorraussetzungen
(Ausbilder, angemessene Relation Mitarbeier - Azubis, Arbeitsabläufe die an SAzubi weiter gegeben werden)
Vorgaben für die betriebliche Ausbildung:
- Ausbildungberufsbild
- Ausbildungsordnung
- Ausbildungsrahmenplan
- Prüfungsordnung