Lektion 8 - Sicherungsgesetze Flashcards
Worauf kommt es bei Personalsicherheiten an?
Vertrauenswürdigkeit und Solvenz des Dritten
Bürgschaft – Definition
Bürge verpflichtet sich ggü dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen
Wie viele Parteien sind bei einer Bürgschaft beteiligt?
Mind. 3 Parteien
Welche 2 Verträge werden geschlossen?
- Darlehens- oder Kaufvertrag zw. Gläubiger und Hauptschuldner
- Bürgschaftsvertrag zw. Gläubiger und Bürge
Ausfallbürgschaft
Der Bürge kann die Leistung verweigern, bis der Gläubiger gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg eine Zwangsvollstreckung versucht hat
Wovon ist der Bestand der Bürgschaft abhängig?
Abhängig vom Zustandekommen und dem Umfang der Hauptforderung
- Besteht diese nicht, erlischt auch die Pflicht aus dem Bürgschaftsvertrag
Haftung Bürge
Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen
Garantievertrag – Eigenschaften
- Nicht gleichbedeutend mit der in §443 BGB geregelten Garantie
- In der Praxis eher selten
- Garantiegeber übernimmt, unabhängig vom bestehen einer Verbindlichkeit des Schuldner die Haftung für den bestimmten Erfolg
Schuldbeitritt – Eigenschaften
- 2 Personen haften nicht nacheinander, sondern gleichzeitig als Gesamtschuldner §421 BGB
- Gläubiger kann die Leistung nach Belieben von jedem Schuldner verlangen, das diese wegen fehlender Akzessorietät kein Einreden gegen die Forderung haben
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis
- Erklärend
- Bestätigt nur eine bereits bestehende Verbindlichkeit ohne eine neue zu begründen
Abstraktes Schuldanerkenntnis
- Unabhängig
- Begründet eine neue Verbindlichkeit und besteht meistens neben einer schon bestehenden Verbindlichkeit
Realsicherheiten – Definition
- Gläubiger ist nicht auf die Zahlungswillig- und Zahlungsfähigkeit einer Person angewiesen
- Sicherungsgeber und Schuldner müssen nicht identisch sein
Eigentumsvorbehalt – Eigenschaften
- Bei Lieferung von Waren, die nicht im Voraus bezahlt werden (zb. Ratenkauf, Rechnung)
- Verkäufer hat Absicherung, den Kaufpreis tatsächlich zu bekommen
Unterscheidung – Realsicherheiten
Sicherheiten an beweglichen Sachen: Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Pfandrechte an beweglichen Sachen
- Sicherheiten an unbeweglichen Sachen: Grundpfandrechte (wie Hypothek und Grundschuld)
Eigentumsvorbehalt – Vorteile
- Schell, unkompliziert, formlos
- Es ist ausreichend, wenn der Verkäufer den Vorbehalt vor Vertragsschluss erwähnt oder eine entsprechende Klausel in den AGB enthalten ist