Lektion 4 - Vertragliche Schuldverhältnisse Flashcards
Wo sind die vertraglichen Schuldverhältnisse geregelt?
- Buch des BGB (§§241 – 853 BGB)
Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner
- Relativ
- Nur Gläubiger kann vom Schuldner etwas verlangen und nur Schuldner ist dem Gläubiger ggü. verpflichtet
Welche unterschiedlichen Schuldverhältnisse gibt es?
- Vertragliches
- Rechtliches
Was sind die Voraussetzungen gem. §311 Abs. 1 BGB für ein Schuldverhältnis?
Vertrag zwischen den Beteiligten
Welche Rolle hat der Vertrag im Schuldverhältnis?
Vertrag ist das Mittel, das das Schuldverhältnis entstehen lässt und eine rechtliche Beziehung zu einer anderen Person schafft
Was sind Leistungspflichten (§241 Abs. 1 BGB)?
Veränderung der bestehenden Güterzuordnung, wobei die tatsächliche Änderung erst mit der Erfüllung der Leistungspflicht eintritt
Unterscheidung von zwei Arten der Leistungspflichten
- Hauptleistungspflichten: Leistungen, die für das Schuldverhältnis typisch sind
- Nebenleistungspflichten: sollen die Durchführung der Hauptleistungspflichten absichern / fördern
Was sind Primärpflichten?
Aus dem Schuldverhältnis folgende Leistungspflichten
Was sind Sekundärpflichten?
Entstehen, wenn eine Primärpflicht durch den Schuldner verletzt wird
Was sind Schutzpflichten §241 Abs. 2 BGB?
Bewahrung der sonstigen Güter des Gläubigers (Integritätsinteresse des Gläubigers)
Was ist das Leistungsstörungsrecht? §275 BGB
Schuldner erbringt die Leistung bei Fälligkeit überhaupt nicht, oder nicht so, wie sie geschuldet wird
Fälligkeit – Definition
Fälligkeit meint den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners. Insofern bestimmt die Leistungszeit die Fälligkeit einer Leistung
Absolute Fixgeschäfte – Defintion
Erfüllung der Leistung zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart und somit sinnlos ist, tritt jedoch mit Versäumung des Leistungszeitpunkts Unmöglichkeit ein
rfüllung der Leistung zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart und somit sinnlos ist, tritt jedoch mit Versäumung des Leistungszeitpunkts Unmöglichkeit ein
Unmöglichkeit führt zum Untergang der Primärleistungspflicht und kann Sekundärleistungspflichten zur Folge haben
Unmöglichkeit wegen unmöglicher Leistungserbringung §275 Abs. 1 BGB
Differenzierung ob der Schuldner die Leistung aus tatsächlichen Gründen oder rechtlichen Gründen nicht mehr erbringen kann
Welche Arten der Unmöglichkeit gibt es?
- Objektive
- Subjektive
- Anfängliche
- Nachträgliche
- Gegenstandsbezogene Leistungspflichten
Rechtsfolgen bei Unmöglichkeit
Leistungsbefreiung des Schuldners
(ist nur ein Teil der Leistung unmöglich, entfällt auch nur dieser Teil)
Unmöglichkeit wegen persönlicher Unzumutbarkeit §275 Abs. 3 BGB – Definition
Schuldner kann die Leistung verweigern, wenn er die Leistung persönlich erbringen muss und sie ihm unter Abwägung seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses nicht zumutbar ist
Unmöglichkeit wegen unverhältnismäßigen Aufwands §275 Abs. 2 BGB - Definition
Schuldner kann nur Leistung verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Gläubigers steht
Schuldnerverzug – Definition
Schuldner erbringt die Leistung bei Fälligkeit nicht, obwohl kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt