Lektion 2 - Rechtsgeschäfte & Willenserklärung Flashcards

1
Q

Was steht im Allg. Teil des BGB?

A

Normen, die Grundlage für alle weiteren Abschnitte und Regelungen des BGB sind

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was sind Legaldefinitionen?

A

Definition von abstrakten Begriffen im Gesetz

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Natürliche Personen – Definition

A

Menschen in ihrer Funktion als Rechtssubjekte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wann beginnt und endet die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person?

A

Beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod (§1922 Abs. 1 BGB)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Juristische Personen – Definition

A

Rechtl. Selbstständige Organisationen, die von den hinter ihr stehenden Menschen (Mitgliedern, Stiftern etc.) zu entscheiden sind

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Wer sind juristische Personen des öffentlichen Rechts?

A

Gebietskörperschaften, Personalkörperschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Was sind Sachen?

A

Nur körperliche Gegenstände d.h. jede im Raum abgrenzbare Materie

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Welche Arten von Sachen gibt es?

A
  • Bewegliche und unbewegliche Sachen
  • Vertretbare und unvertretbare Sachen
  • Verbrauchbare und nicht verbrauchbare Sachen
  • Teilbare und nicht teilbare Sachen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was sind Früchte (bei Nutzung von Sachen)?

A

§99 Abs. 1 BGB – Erzeugnisse der Sache o. sonstige Ausbeute, welche aus der Sache gewonnen wird

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Was sind die Bestandteile von Sachen?

A
  • Einfache Bestandteile
  • Wesentliche Bestandteile
  • Scheinbestandteile
  • Zubehör
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Gebrauchsvorteile – Definition

A

§100 BGB – Vorteile, die der Gebrauch einer Sache gewährt (zb. Nutzung eines Fahrrads)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Tiere – Definition

A

§ 90a S. 1 BGB
è Sind keine Sachen und werden durch besondere Gesetze geschützt
è Es finden aber die für Sachen geltende Vorschriften Anwendung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Welche Arten von Rechten gibt es bei Sachen, Tieren und Rechten?

A
  • Absolute Rechte -> wirken ggü. jedermann
  • Relative Rechte -> wirken nur zwischen Beteiligten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Welche Absoluten Rechte gibt es?

A
  • Dingliche Rechte
  • Immaterialgüterrechte
  • Persönlichkeitsrechte
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Was sind dingliche Rechte?

A

Nutzungsrechte, Verwertungsrechte und Erwerbsrechte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Was sind Persönlichkeitsrechte?

A

u.a. Besondere Persönlichkeitsrechte, wie Namensrecht o. Recht am eigenen Bild

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Rechtsgeschäfte – Definition

A

Akt. Der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, wobei notwendiger Bestandteil eine Willenserklärung ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Grundsatz der Privatautonomie

A

Einzelne kann seine Rechtsverhältnisse in Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gestalten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?

A
  • Einseitig: nur eine Willenserklärung notwendig (zb. Kündigung)
  • Zwei- oder Mehrseitig: mind. Zwei Willenserklärung erforderlich (zb. Vertrag)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Verpflichtungsgeschäft – Definition

A

Rechtsgeschäft, durch das sich jemand zu einer Leistung verpflichtet und damit für einen anderen einen Anspruch begründet (zb. Kaufvertrag)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Verfügungsgeschäft – Definition

A

Rechtsgeschäft, das unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, sei es durch Übertragung, Aufhebung, Inhaltsänderung oder Belastung

22
Q

Wie werden Verpflichtungen im Verfügungsgeschäft erfüllt?

A
  • Tatsächliche Handlung: Leistung von Pflichten (zb. Arbeitsvertrag)
  • Rechtsgeschäft: Erfüllung eines weiteren Rechtsgeschäfts
23
Q

Trennungsprinzip – Definition

A

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sind strikt zu trennen

24
Q

Abstraktionsprinzip – Definition

A

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sind in ihrer rechtl. Wirksamkeit unabhängig voneinander: ein Rechtsgeschäft kann wirksam sein, selbst wenn das andere unwirksam ist

25
Objektiver Tatbestand – Rechtsbindungswille
Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen und diesen zum Ausdruck zu bringen
26
Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen und diesen zum Ausdruck zu bringen
Wenn von einem objektiven Dritten das Verhalten als Kundgabe eines solchen Rechtsbindungswillen aufgefasst wird (innerlicher Wille reicht nicht)
27
Subjektiver Tatbestand – Handlungswille
Wille, ganz bewusst etwas tun oder unterlassen zu wollen.
28
Wann fehlt der Handlungswille?
Wenn die Handlung als solche nicht gewollt war (zb. Unter Hypnose)
29
Wann fehlt der Geschäftswille?
Fehlt, wenn der Erklärende objektiv etwas anderes erklärt, als er subjektiv will
30
Subjektiver Tatbestand – Geschäftswille
Wille, ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft abschließen zu wollen
31
Wie kann die Äußerung eines Willens erfolgen?
Mündlich, schriftlich oder konkludierend
32
Schweigen bei Willenserklärung
Hat grundsätzlich keinen Erklärungswert.
33
Welche Arten von Willenserklärungen gibt es?
-        Empfangsbedürftig (Regelfall) -        Nicht empfangsbedürftig
34
Empfangsbedürftige Willenserklärung – Definition
Wirksam mit Abgabe und Zugang der Erklärung -        Unterscheidung von Anwesenheit und Abwesenheit bei Abgabe und Zugang
35
Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung – Definition
Wirksam mit Abgabe der Erklärung
36
Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB)
Zb. Beim Mitbieten auf Ebay, um Preis hochzutreiben
37
Scheingeschäft (§ 117 BGB)
Fehlender Rechtsbindungswill zb. Kaufvertrag zum Schein um einen Kredit bei der Bank zu bekommen
38
Mangel an Ernstlichkeit § 118 BGB)
Fehlendes Erklärungsbewusstsein
39
Irrtum (§119 BGB)
Unbewusste und ungewollte Abweichung d. Willens von der tatsächlichen Erklärung (zb. Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum)
40
Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (§123 BGB)
Unzulässige Willensbeeinflussung im Rechtsverkehr
41
Was sind Voraussetzungen für eine Anfechtung?
Zulässigkeit der Anfechtung, Anfechtungsgrund, Einhaltung der Anfechtungsfrist, Anfechtungserklärung
42
Für welche Rechtsgeschäfte ist eine Anfechtung gültig?
Für alle, auch für einseitige
43
Wann ist eine Anfechtung ausgeschlossen?
Eheschließung, Vaterschaftsanerkenntnis, in Vollzug gesetzten Gesellschaftsverträgen
44
Was passiert mit dem Rechtsgeschäft, bei einer Anfechtung?
Rechtsgeschäft wird als von Anfang an nichtig angesehen
44
Form des Rechtsgeschäfts
Grundsätzlich formfrei
45
Wann dürfen Rechtsgeschäfte nicht formfrei sein?
Rechtsgeschäftlich vereinbart (zb. Vertrag) oder gesetzlich vorgeschrieben (zb. Grundstückskäufe)
46
Gründe / Funktionen der Formerfordernis
1.     Beweisfunktion – Beweis für getroffene Vereinbarung 2.     Warnfunktion – schützt vor übereilten Erklärungen 3.     Belehrungsfunktion – Notarielle Beurkundung dient zur Beratung und Aufklärung 4.     Kontrollfunktion – bessere Kontrolle für die öffentliche Hand
47
Formen eines Rechtsgeschäfts
1.     Schriftform: Unterschrift muss Identität kennzeichnen 2.     Elektronische Form: Email oder Klick 3.     Textform: lesbare Erklärung mit Name 4.     Öffentliche Beglaubigung: Erklärung muss schriftl. Abgefasst und beglaubigt werden 5.     Notarielle Beurkundung: bei komplexen Geschäften
48
Was passiert bei Formverstoß (§125 BGB)
Rechtsgeschäft ist nichtig
49
Inhaltliche Mängel
-        Verstoß gegen ein gesetzl. Verbot -        Verstoß gegen die guten Sitten -        Wucher