Lektion 2 - Rechtsgeschäfte & Willenserklärung Flashcards
Was steht im Allg. Teil des BGB?
Normen, die Grundlage für alle weiteren Abschnitte und Regelungen des BGB sind
Was sind Legaldefinitionen?
Definition von abstrakten Begriffen im Gesetz
Natürliche Personen – Definition
Menschen in ihrer Funktion als Rechtssubjekte
Wann beginnt und endet die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person?
Beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod (§1922 Abs. 1 BGB)
Juristische Personen – Definition
Rechtl. Selbstständige Organisationen, die von den hinter ihr stehenden Menschen (Mitgliedern, Stiftern etc.) zu entscheiden sind
Wer sind juristische Personen des öffentlichen Rechts?
Gebietskörperschaften, Personalkörperschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts
Was sind Sachen?
Nur körperliche Gegenstände d.h. jede im Raum abgrenzbare Materie
Welche Arten von Sachen gibt es?
- Bewegliche und unbewegliche Sachen
- Vertretbare und unvertretbare Sachen
- Verbrauchbare und nicht verbrauchbare Sachen
- Teilbare und nicht teilbare Sachen
Was sind Früchte (bei Nutzung von Sachen)?
§99 Abs. 1 BGB – Erzeugnisse der Sache o. sonstige Ausbeute, welche aus der Sache gewonnen wird
Was sind die Bestandteile von Sachen?
- Einfache Bestandteile
- Wesentliche Bestandteile
- Scheinbestandteile
- Zubehör
Gebrauchsvorteile – Definition
§100 BGB – Vorteile, die der Gebrauch einer Sache gewährt (zb. Nutzung eines Fahrrads)
Tiere – Definition
§ 90a S. 1 BGB
è Sind keine Sachen und werden durch besondere Gesetze geschützt
è Es finden aber die für Sachen geltende Vorschriften Anwendung
Welche Arten von Rechten gibt es bei Sachen, Tieren und Rechten?
- Absolute Rechte -> wirken ggü. jedermann
- Relative Rechte -> wirken nur zwischen Beteiligten
Welche Absoluten Rechte gibt es?
- Dingliche Rechte
- Immaterialgüterrechte
- Persönlichkeitsrechte
Was sind dingliche Rechte?
Nutzungsrechte, Verwertungsrechte und Erwerbsrechte
Was sind Persönlichkeitsrechte?
u.a. Besondere Persönlichkeitsrechte, wie Namensrecht o. Recht am eigenen Bild
Rechtsgeschäfte – Definition
Akt. Der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, wobei notwendiger Bestandteil eine Willenserklärung ist
Grundsatz der Privatautonomie
Einzelne kann seine Rechtsverhältnisse in Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gestalten
Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?
- Einseitig: nur eine Willenserklärung notwendig (zb. Kündigung)
- Zwei- oder Mehrseitig: mind. Zwei Willenserklärung erforderlich (zb. Vertrag)
Verpflichtungsgeschäft – Definition
Rechtsgeschäft, durch das sich jemand zu einer Leistung verpflichtet und damit für einen anderen einen Anspruch begründet (zb. Kaufvertrag)
Verfügungsgeschäft – Definition
Rechtsgeschäft, das unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, sei es durch Übertragung, Aufhebung, Inhaltsänderung oder Belastung
Wie werden Verpflichtungen im Verfügungsgeschäft erfüllt?
- Tatsächliche Handlung: Leistung von Pflichten (zb. Arbeitsvertrag)
- Rechtsgeschäft: Erfüllung eines weiteren Rechtsgeschäfts
Trennungsprinzip – Definition
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sind strikt zu trennen
Abstraktionsprinzip – Definition
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sind in ihrer rechtl. Wirksamkeit unabhängig voneinander: ein Rechtsgeschäft kann wirksam sein, selbst wenn das andere unwirksam ist