Lektion 2 - Rechtsgeschäfte & Willenserklärung Flashcards

1
Q

Was steht im Allg. Teil des BGB?

A

Normen, die Grundlage für alle weiteren Abschnitte und Regelungen des BGB sind

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2
Q

Was sind Legaldefinitionen?

A

Definition von abstrakten Begriffen im Gesetz

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3
Q

Natürliche Personen – Definition

A

Menschen in ihrer Funktion als Rechtssubjekte

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4
Q

Wann beginnt und endet die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person?

A

Beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod (§1922 Abs. 1 BGB)

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5
Q

Juristische Personen – Definition

A

Rechtl. Selbstständige Organisationen, die von den hinter ihr stehenden Menschen (Mitgliedern, Stiftern etc.) zu entscheiden sind

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6
Q

Wer sind juristische Personen des öffentlichen Rechts?

A

Gebietskörperschaften, Personalkörperschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts

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7
Q

Was sind Sachen?

A

Nur körperliche Gegenstände d.h. jede im Raum abgrenzbare Materie

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8
Q

Welche Arten von Sachen gibt es?

A
  • Bewegliche und unbewegliche Sachen
  • Vertretbare und unvertretbare Sachen
  • Verbrauchbare und nicht verbrauchbare Sachen
  • Teilbare und nicht teilbare Sachen
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9
Q

Was sind Früchte (bei Nutzung von Sachen)?

A

§99 Abs. 1 BGB – Erzeugnisse der Sache o. sonstige Ausbeute, welche aus der Sache gewonnen wird

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10
Q

Was sind die Bestandteile von Sachen?

A
  • Einfache Bestandteile
  • Wesentliche Bestandteile
  • Scheinbestandteile
  • Zubehör
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11
Q

Gebrauchsvorteile – Definition

A

§100 BGB – Vorteile, die der Gebrauch einer Sache gewährt (zb. Nutzung eines Fahrrads)

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12
Q

Tiere – Definition

A

§ 90a S. 1 BGB
è Sind keine Sachen und werden durch besondere Gesetze geschützt
è Es finden aber die für Sachen geltende Vorschriften Anwendung

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13
Q

Welche Arten von Rechten gibt es bei Sachen, Tieren und Rechten?

A
  • Absolute Rechte -> wirken ggü. jedermann
  • Relative Rechte -> wirken nur zwischen Beteiligten
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14
Q

Welche Absoluten Rechte gibt es?

A
  • Dingliche Rechte
  • Immaterialgüterrechte
  • Persönlichkeitsrechte
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15
Q

Was sind dingliche Rechte?

A

Nutzungsrechte, Verwertungsrechte und Erwerbsrechte

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16
Q

Was sind Persönlichkeitsrechte?

A

u.a. Besondere Persönlichkeitsrechte, wie Namensrecht o. Recht am eigenen Bild

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17
Q

Rechtsgeschäfte – Definition

A

Akt. Der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, wobei notwendiger Bestandteil eine Willenserklärung ist

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18
Q

Grundsatz der Privatautonomie

A

Einzelne kann seine Rechtsverhältnisse in Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gestalten

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19
Q

Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?

A
  • Einseitig: nur eine Willenserklärung notwendig (zb. Kündigung)
  • Zwei- oder Mehrseitig: mind. Zwei Willenserklärung erforderlich (zb. Vertrag)
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20
Q

Verpflichtungsgeschäft – Definition

A

Rechtsgeschäft, durch das sich jemand zu einer Leistung verpflichtet und damit für einen anderen einen Anspruch begründet (zb. Kaufvertrag)

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21
Q

Verfügungsgeschäft – Definition

A

Rechtsgeschäft, das unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, sei es durch Übertragung, Aufhebung, Inhaltsänderung oder Belastung

22
Q

Wie werden Verpflichtungen im Verfügungsgeschäft erfüllt?

A
  • Tatsächliche Handlung: Leistung von Pflichten (zb. Arbeitsvertrag)
  • Rechtsgeschäft: Erfüllung eines weiteren Rechtsgeschäfts
23
Q

Trennungsprinzip – Definition

A

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sind strikt zu trennen

24
Q

Abstraktionsprinzip – Definition

A

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sind in ihrer rechtl. Wirksamkeit unabhängig voneinander: ein Rechtsgeschäft kann wirksam sein, selbst wenn das andere unwirksam ist

25
Q

Objektiver Tatbestand – Rechtsbindungswille

A

Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen und diesen zum Ausdruck zu bringen

26
Q

Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen und diesen zum Ausdruck zu bringen

A

Wenn von einem objektiven Dritten das Verhalten als Kundgabe eines solchen Rechtsbindungswillen aufgefasst wird (innerlicher Wille reicht nicht)

27
Q

Subjektiver Tatbestand – Handlungswille

A

Wille, ganz bewusst etwas tun oder unterlassen zu wollen.

28
Q

Wann fehlt der Handlungswille?

A

Wenn die Handlung als solche nicht gewollt war (zb. Unter Hypnose)

29
Q

Wann fehlt der Geschäftswille?

A

Fehlt, wenn der Erklärende objektiv etwas anderes erklärt, als er subjektiv will

30
Q

Subjektiver Tatbestand – Geschäftswille

A

Wille, ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft abschließen zu wollen

31
Q

Wie kann die Äußerung eines Willens erfolgen?

A

Mündlich, schriftlich oder konkludierend

32
Q

Schweigen bei Willenserklärung

A

Hat grundsätzlich keinen Erklärungswert.

33
Q

Welche Arten von Willenserklärungen gibt es?

A
  • Empfangsbedürftig (Regelfall)
  • Nicht empfangsbedürftig
34
Q

Empfangsbedürftige Willenserklärung – Definition

A

Wirksam mit Abgabe und Zugang der Erklärung
- Unterscheidung von Anwesenheit und Abwesenheit bei Abgabe und Zugang

35
Q

Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung – Definition

A

Wirksam mit Abgabe der Erklärung

36
Q

Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB)

A

Zb. Beim Mitbieten auf Ebay, um Preis hochzutreiben

37
Q

Scheingeschäft (§ 117 BGB)

A

Fehlender Rechtsbindungswill zb. Kaufvertrag zum Schein um einen Kredit bei der Bank zu bekommen

38
Q

Mangel an Ernstlichkeit § 118 BGB)

A

Fehlendes Erklärungsbewusstsein

39
Q

Irrtum (§119 BGB)

A

Unbewusste und ungewollte Abweichung d. Willens von der tatsächlichen Erklärung (zb. Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum)

40
Q

Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (§123 BGB)

A

Unzulässige Willensbeeinflussung im Rechtsverkehr

41
Q

Was sind Voraussetzungen für eine Anfechtung?

A

Zulässigkeit der Anfechtung, Anfechtungsgrund, Einhaltung der Anfechtungsfrist, Anfechtungserklärung

42
Q

Für welche Rechtsgeschäfte ist eine Anfechtung gültig?

A

Für alle, auch für einseitige

43
Q

Wann ist eine Anfechtung ausgeschlossen?

A

Eheschließung, Vaterschaftsanerkenntnis, in Vollzug gesetzten Gesellschaftsverträgen

44
Q

Was passiert mit dem Rechtsgeschäft, bei einer Anfechtung?

A

Rechtsgeschäft wird als von Anfang an nichtig angesehen

44
Q

Form des Rechtsgeschäfts

A

Grundsätzlich formfrei

45
Q

Wann dürfen Rechtsgeschäfte nicht formfrei sein?

A

Rechtsgeschäftlich vereinbart (zb. Vertrag) oder gesetzlich vorgeschrieben (zb. Grundstückskäufe)

46
Q

Gründe / Funktionen der Formerfordernis

A
  1. Beweisfunktion – Beweis für getroffene Vereinbarung
  2. Warnfunktion – schützt vor übereilten Erklärungen
  3. Belehrungsfunktion – Notarielle Beurkundung dient zur Beratung und Aufklärung
  4. Kontrollfunktion – bessere Kontrolle für die öffentliche Hand
47
Q

Formen eines Rechtsgeschäfts

A
  1. Schriftform: Unterschrift muss Identität kennzeichnen
  2. Elektronische Form: Email oder Klick
  3. Textform: lesbare Erklärung mit Name
  4. Öffentliche Beglaubigung: Erklärung muss schriftl. Abgefasst und beglaubigt werden
  5. Notarielle Beurkundung: bei komplexen Geschäften
48
Q

Was passiert bei Formverstoß (§125 BGB)

A

Rechtsgeschäft ist nichtig

49
Q

Inhaltliche Mängel

A
  • Verstoß gegen ein gesetzl. Verbot
  • Verstoß gegen die guten Sitten
  • Wucher