Lektion 2 - Rechtsgeschäfte & Willenserklärung Flashcards
Was steht im Allg. Teil des BGB?
Normen, die Grundlage für alle weiteren Abschnitte und Regelungen des BGB sind
Was sind Legaldefinitionen?
Definition von abstrakten Begriffen im Gesetz
Natürliche Personen – Definition
Menschen in ihrer Funktion als Rechtssubjekte
Wann beginnt und endet die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person?
Beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod (§1922 Abs. 1 BGB)
Juristische Personen – Definition
Rechtl. Selbstständige Organisationen, die von den hinter ihr stehenden Menschen (Mitgliedern, Stiftern etc.) zu entscheiden sind
Wer sind juristische Personen des öffentlichen Rechts?
Gebietskörperschaften, Personalkörperschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts
Was sind Sachen?
Nur körperliche Gegenstände d.h. jede im Raum abgrenzbare Materie
Welche Arten von Sachen gibt es?
- Bewegliche und unbewegliche Sachen
- Vertretbare und unvertretbare Sachen
- Verbrauchbare und nicht verbrauchbare Sachen
- Teilbare und nicht teilbare Sachen
Was sind Früchte (bei Nutzung von Sachen)?
§99 Abs. 1 BGB – Erzeugnisse der Sache o. sonstige Ausbeute, welche aus der Sache gewonnen wird
Was sind die Bestandteile von Sachen?
- Einfache Bestandteile
- Wesentliche Bestandteile
- Scheinbestandteile
- Zubehör
Gebrauchsvorteile – Definition
§100 BGB – Vorteile, die der Gebrauch einer Sache gewährt (zb. Nutzung eines Fahrrads)
Tiere – Definition
§ 90a S. 1 BGB
è Sind keine Sachen und werden durch besondere Gesetze geschützt
è Es finden aber die für Sachen geltende Vorschriften Anwendung
Welche Arten von Rechten gibt es bei Sachen, Tieren und Rechten?
- Absolute Rechte -> wirken ggü. jedermann
- Relative Rechte -> wirken nur zwischen Beteiligten
Welche Absoluten Rechte gibt es?
- Dingliche Rechte
- Immaterialgüterrechte
- Persönlichkeitsrechte
Was sind dingliche Rechte?
Nutzungsrechte, Verwertungsrechte und Erwerbsrechte
Was sind Persönlichkeitsrechte?
u.a. Besondere Persönlichkeitsrechte, wie Namensrecht o. Recht am eigenen Bild
Rechtsgeschäfte – Definition
Akt. Der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, wobei notwendiger Bestandteil eine Willenserklärung ist
Grundsatz der Privatautonomie
Einzelne kann seine Rechtsverhältnisse in Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gestalten
Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?
- Einseitig: nur eine Willenserklärung notwendig (zb. Kündigung)
- Zwei- oder Mehrseitig: mind. Zwei Willenserklärung erforderlich (zb. Vertrag)
Verpflichtungsgeschäft – Definition
Rechtsgeschäft, durch das sich jemand zu einer Leistung verpflichtet und damit für einen anderen einen Anspruch begründet (zb. Kaufvertrag)
Verfügungsgeschäft – Definition
Rechtsgeschäft, das unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, sei es durch Übertragung, Aufhebung, Inhaltsänderung oder Belastung
Wie werden Verpflichtungen im Verfügungsgeschäft erfüllt?
- Tatsächliche Handlung: Leistung von Pflichten (zb. Arbeitsvertrag)
- Rechtsgeschäft: Erfüllung eines weiteren Rechtsgeschäfts
Trennungsprinzip – Definition
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sind strikt zu trennen
Abstraktionsprinzip – Definition
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sind in ihrer rechtl. Wirksamkeit unabhängig voneinander: ein Rechtsgeschäft kann wirksam sein, selbst wenn das andere unwirksam ist
Objektiver Tatbestand – Rechtsbindungswille
Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen und diesen zum Ausdruck zu bringen
Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen und diesen zum Ausdruck zu bringen
Wenn von einem objektiven Dritten das Verhalten als Kundgabe eines solchen Rechtsbindungswillen aufgefasst wird (innerlicher Wille reicht nicht)
Subjektiver Tatbestand – Handlungswille
Wille, ganz bewusst etwas tun oder unterlassen zu wollen.
Wann fehlt der Handlungswille?
Wenn die Handlung als solche nicht gewollt war (zb. Unter Hypnose)
Wann fehlt der Geschäftswille?
Fehlt, wenn der Erklärende objektiv etwas anderes erklärt, als er subjektiv will
Subjektiver Tatbestand – Geschäftswille
Wille, ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft abschließen zu wollen
Wie kann die Äußerung eines Willens erfolgen?
Mündlich, schriftlich oder konkludierend
Schweigen bei Willenserklärung
Hat grundsätzlich keinen Erklärungswert.
Welche Arten von Willenserklärungen gibt es?
- Empfangsbedürftig (Regelfall)
- Nicht empfangsbedürftig
Empfangsbedürftige Willenserklärung – Definition
Wirksam mit Abgabe und Zugang der Erklärung
- Unterscheidung von Anwesenheit und Abwesenheit bei Abgabe und Zugang
Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung – Definition
Wirksam mit Abgabe der Erklärung
Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB)
Zb. Beim Mitbieten auf Ebay, um Preis hochzutreiben
Scheingeschäft (§ 117 BGB)
Fehlender Rechtsbindungswill zb. Kaufvertrag zum Schein um einen Kredit bei der Bank zu bekommen
Mangel an Ernstlichkeit § 118 BGB)
Fehlendes Erklärungsbewusstsein
Irrtum (§119 BGB)
Unbewusste und ungewollte Abweichung d. Willens von der tatsächlichen Erklärung (zb. Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum)
Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (§123 BGB)
Unzulässige Willensbeeinflussung im Rechtsverkehr
Was sind Voraussetzungen für eine Anfechtung?
Zulässigkeit der Anfechtung, Anfechtungsgrund, Einhaltung der Anfechtungsfrist, Anfechtungserklärung
Für welche Rechtsgeschäfte ist eine Anfechtung gültig?
Für alle, auch für einseitige
Wann ist eine Anfechtung ausgeschlossen?
Eheschließung, Vaterschaftsanerkenntnis, in Vollzug gesetzten Gesellschaftsverträgen
Was passiert mit dem Rechtsgeschäft, bei einer Anfechtung?
Rechtsgeschäft wird als von Anfang an nichtig angesehen
Form des Rechtsgeschäfts
Grundsätzlich formfrei
Wann dürfen Rechtsgeschäfte nicht formfrei sein?
Rechtsgeschäftlich vereinbart (zb. Vertrag) oder gesetzlich vorgeschrieben (zb. Grundstückskäufe)
Gründe / Funktionen der Formerfordernis
- Beweisfunktion – Beweis für getroffene Vereinbarung
- Warnfunktion – schützt vor übereilten Erklärungen
- Belehrungsfunktion – Notarielle Beurkundung dient zur Beratung und Aufklärung
- Kontrollfunktion – bessere Kontrolle für die öffentliche Hand
Formen eines Rechtsgeschäfts
- Schriftform: Unterschrift muss Identität kennzeichnen
- Elektronische Form: Email oder Klick
- Textform: lesbare Erklärung mit Name
- Öffentliche Beglaubigung: Erklärung muss schriftl. Abgefasst und beglaubigt werden
- Notarielle Beurkundung: bei komplexen Geschäften
Was passiert bei Formverstoß (§125 BGB)
Rechtsgeschäft ist nichtig
Inhaltliche Mängel
- Verstoß gegen ein gesetzl. Verbot
- Verstoß gegen die guten Sitten
- Wucher