Lektion 5 - Gesetzliche Schuldverhältnisse Flashcards

1
Q

Schuldverhältnis - Definition - §241 Abs. 1 BGB

A

Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, kraft dessen der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung zu fordern

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2
Q

Geschäftsführung ohne Auftrag – Definition §677 BGB

A

Wenn ein Geschäft für eine Person (Geschäftsherr) von einer anderen Person (Geschäftsführer) besorgt wird, ohne von ihr beauftragt oder berechtigt worden zu sein

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3
Q

Pflichten Geschäftsführer

A

Ist verpflichtet das Geschäft so zu führen, wie es das Interesse des Geschäftsherrn es wirklich und mutmaßlich fordert

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4
Q

Arten der GoA

A
  • Echte GoA
  • Unechte GoA
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5
Q

Echte GoA – Definition

A

Geschäftsführer will ein fremdes Geschäft, als solches führen
- Berechtigte GoA
- Unberechtigte GoA

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6
Q

Unechte GoA – Definition

A

Geschäftsführer will ein fremdes Geschäft als ein eigenes führen
- Irrtümliche GoA
- Angemaßte GoA

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7
Q

Echte GoA – Vorrausetzungen

A
  • Führung eines Fremden Geschäfts
  • Mit Fremdgeschäftsführungswillen
  • Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
  • Handeln im Interesse des Geschäftsherrn
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8
Q

Berechtigte GoA – Definition

A

Geschäftsführer kann wie ein Beauftragter nach §677, 683 S.1 BGB Ersatz seiner Aufwendungen verlangen

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9
Q

Unberechtigte GoA – Definition

A

Geschäftsführung widerspricht dem Willen des Geschäftsherren und kann auch nicht nachträglich genehmigt werden (§684 S.2 BGB)

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10
Q

Leistungskondiktion – Zweck

A

Zb. Zur Erfüllung einer Verbindlichkeit oder Herbeiführung bestimmten Verhaltens

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10
Q

Irrtümliche GoA – Definition

A

Hat die Folge, dass sich die Abwicklung des Verhältnisses der Beteiligten allein nach Bereicherungsrecht richtet

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11
Q

Angemaßte GoA (Geschäftsanmaßung) – Definition

A

Geschäftsführer behandelt bewusst ein fremdes Geschäft
- Geschäftsherr kann Ansprüche aus §§677, 678 und 682 BGB geltend machen

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12
Q

Ungerechtfertigte Bereicherung – Definition §§812 – 822 BGB

A

Erlangt jemand etwas unberechtigt für einen anderen oder von ihm, kann dieser Herausgabe des Erlangten verlangen

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13
Q

Leistungskondiktion – Voraussetzungen

A
  • Etwas erlangen
  • Durch Leistung
  • Ohne Rechtsgrund
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14
Q

Nichtleistungskonduktion – Definition

A

Jemand erlangt etwas in sonstiger Weise (nicht durch Leistung) auf Kosten eines anderen, ohne rechtlichen Grund

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15
Q

Eingriffskondiktion

A

Jemand erlangt Leistung auf Kosten eines anderen durch Eingriff ohne Befugnis in die Rechtsposition des anderen

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16
Q

Unerlaubte Handlung – Definition §823 – 853 BGB

A

Aufgabe, die Voraussetzungen zu definieren, unter denen – ausserhalb einer vertraglichen Beziehung – Schadensersatz verlangt werden kann

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17
Q

Delikt/Deliktsrecht – Definition

A

Begriff aus dem Strafrecht: rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten

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18
Q

Zivilrechtliches Deliktsrecht

A

Schädiger wird nicht mit einer Strafe verpflichtet, sondern dazu, den dem Gläubiger entstandenen Schaden auszugleichen

19
Q

Grundtatbestände – Definition

A
  • Verletzung eines Rechts oder Rechtsgut
  • Verstoß gegen ein Schutzgesetz in Verbindung mit einem Schutzgesetz
  • Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§826)
20
Q

Rechtsgutsverletzung – Definition

A
  • Verletzung eines Rechtsgut: Leben, Körper, Freiheit etc.
  • Verletzung seines sonstigen Rechts: absolutes Recht zb. Namensrecht
21
Q

Verletzungshandlung

A
  • Durch positives Tun oder pflichtwidriges Unterlasse
22
Q

Haftungsbegründende Kausalität

A
  • Kausalität zwischen Verletzungshandlung und Rechtsgutsverletzung
23
Q

Rechtswidrigkeit

A

Die Rechtswidrigkeit ist ausgeschlossen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt

24
Rechtsfolge
-        Schaden -        Haftungsausfüllende Kausalität -        Ggf. Mitverschulden
24
Verschulden §276 BGB
-        Vorsatz -        Fahrlässigkeit
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Rechtsfolge bei Vermögensschäden
Schadensersatz §§249ff. BGB
26
Rechtsfolge bei Nichtvermögensschäden
Schmerzensgeld §253 BGB
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