Lektion 6 - Vertragsrecht Flashcards
Wo ist das Vertragsrecht geregelt?
§§241 – 432 GBG Allg. Teil des Schuldrechts
- Regelungen, die für alle Schuldverhältnisse (vertraglich und gesetzlich) gelten
Verträge eigener Art (sui generis)
Neue Vertragstypen, die gesetzl. Nicht geregelt sind
- Kommen sehr häufig vor, da Vertragsgestaltungen an die Bedürfnisse der modernen Wirtschaft angepasst sind
Vertragsfreiheit – Definition
In Art. 2 Abs. 1 GG geregelt
- Vertragsparteien können vereinbaren, was sie möchten, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen
Dispositives Recht – Definition
Gesetzliche Regelungen zu Verträgen aus dem BGB finden nur Anwendung, wenn die Parteien keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen haben
Primärpflichten – Definition
Ergeben sich unmittelbar aus dem jeweiligen Vertrag, ihre Erfüllung ist Ziel und Zweck des Vertrags
Welche Unterscheidungen gibt es bei Primärpflichten?
- Leistungsbezogene
- Nicht leistungsbezogene Pflichten
Sekundärpflichten – Definition
Entstehen erst bei Störungen im Vertragsverhältnis: Anspräche wegen Leistungsstörungsrecht
Was ist der Gegenstand eines Kaufvertrags?
Gegenstand ist meistens eine Sache (§90 BGB ) oder auch Rechte (§ 453 Abs. 1. 1 Alt. BGB ) und sonst. Gegenstände (§453 Abs. 1 2. Alt BGB)
Primärpflichten beim Kaufvertrag
§433 BGB – Verkäufer ist verpflichtet die Sache zu übergeben und dem Käufer Eigentum daran zu verschaffen. Käufer ist verpflichtet, die Sache abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen
Wann liegt ein Sachmangel vor?
Sachmangel liegt vor, wenn eine Sache bei Gefahrenübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat
Beschaffenheit – Definition
Alle der Kaufsache anhaftenden physischen Merkmal (Form, Farbe etc.) muss ausdrücklich oder konkludent vereinbart worden sein
Wann liegt ein Rechtsmangel (§435 BGB) vor?
Ergeben sich aus privatrechtlichen Rechten Dritter oder aus öffentlich-rechtlichen Beschränkungen
Was ist die Regelung bei Geschäften unter Kaufleuten §377 BGB?
Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach Erhalt prüfen und bemängeln, andernfalls wird eine Gewährleistung ausgeschlosseen
Welche Gewährleistungsrechte gibt es?
- §437 BGB : Sekundärpflichten beim Kaufvertrag
- §444 BGB Gewährleistungsrechte können vertraulich nicht augeschlossen werden
Nacherfüllung – Definition
Im Kaufrecht gilt Vorrang der Nacherfüllung ggü. Den übrigen Gewährleistungspflichten. D.h. Es muss zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden
Welche Bedingungen der Nacherfüllung gibt es?
- Käufer kann Lieferung mangelfreier Ware oder die Reparatur der mangelhaften Ware verlangen
- Verkäufer kann Nacherfüllung nur verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen
- Verkäufer muss die Aufwendungen für den zusätzl. Erforderlichen Aus- und Einbau ersetzen
Rücktritt – Definition §440 BGB
Verkäufer gibt Kaufpreis, Käufer die Sache zurück
Wann ist Nacherfüllung nach §275 BGB ausgeschlossen?
Bei Unmöglichkeit
Was sind die Voraussetzungen für einen Rücktritt?
Erfolglose oder entbehrliche Fristsetzung
Fristsetzung ist entbehrlich, wenn…
- Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert
- Relatives Fixgeschäft vorliegt
- Sonst. Besondere Umstände vorliegen
- Nacherfüllung unmöglichist
- Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung wg. Hoher Kosten verweigert
- Nachbesserung fehlgeschlagen ist
Wann ist ein Rücktritt ausgeschlossen?
Wenn der Mangel unerheblich ist §323 Abs. 5 BGB)
Minderung – Definition
Käufer kann den Kaufpreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde
Was sind Voraussetzungen für eine Minderung?
Erfolglose oder entbehrliche Fristsetzung
Schadensersatz – Definition
Käufer kann Schadensersatz statt bzw. neben der Leistung verlangen gem. §§440, 280, 281, 283 und 311a BGB
Voraussetzungen – Schadensersatz
Erfolglose oder entbehrliche Fristsetzung
Tauschvertrag – Definition
§480 BGB: es ist kein Entgelt zu zahlen, sondern die Gegenleistung besteht, in der Übergabe und Übereignung einer Sache
Schenkung – Definition
Unentgeltliche Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert
Wo sind Vorschriften zu Mietverträgen / Miete geregelt?
§§ 535 – 548 BGB: Vorschriften für alle Mietvertrage
§§549 – 577a BGB: besondere Regelungen für Wohnungsmiete
Primärpflichten beim Mietvertrag
§535 BGB: Vermieter ist verpflichtet dem Mieter Besitz an der Sache zu verschaffen und sie instand zu halten. Mieter ist verpflichtet die Miete zu zahlen und die Mietsache nach Mietende zurückgeben
Welche Sekundäransprüche gibt es?
§536a BGB
- Schadensersatz
- Selbstvornahme und Aufwendungsersatz bei Verzug oder Notmaßnahme
- Entfall der Pflicht zur Mietzahlung bei Tauglichkeitsaufhebung
- Anspruch auf Mietminderung bei Mangel der Tauglichkeit
In welchem Fällen besteht Schadensersatzanspruch nach §536a Abs. 1 BGB?
- Mangel liegt schon bei Überlassung der Mietsache vor, so ist kein Verschulden des Vermieters erforderlich und Schadensersatz kann verlangt werden
- Mangel tritt später auf, sodass nur bei Verschulden des Vermieters Schadensersatz verlangt werden kann
- Kommt der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug und sind die Voraussetzungen gem. §§280 Abs. 2, 286 BGB erfüllt, kann Schadensersatz verlangt werden
Welche Ansprüche des Vermieter laut §541 BGB gibt es?
- Unterlassungsanspruch bei vertragswidrigem Gebrauch der Sache
- Schadensersatzanspruch bei Beschädigung der Mietsache
Wann wird das Mietverhältnis beendet? §542 BGB
- Kündigung einer Partei
- Zeitablauf
Pacht §581 BGB
Im Vordergrund steht die sog. Fruchtziehung, nicht der Gebrauch der Sache
Leihvertrag §598 BGB
Verleiher überlässt dem Entleiher eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch
è Eigentum an der Sache geht bei keinem dieser. Verträge an den Mieter/Pächter/Entleiher über
Definition Darlehensvertrag
§488 BGB: Darlehensgeber verpflichtet sich dem Darlehensnehmer einen bestimmter Geldbetrag gegen Zahlung von Zinsen für eine bestimmte Zeit zur Verfügung zu stellen.
Primärpflichten beim Darlehensvertrag §488 BGB
Darlehensgeber ist verpflichtet den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Darlehensnehmer ist verpflichtet den Zins und das Darlehen bei Fälligkeit zurückzuzahlen
Darlehensgeber ist verpflichtet den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Darlehensnehmer ist verpflichtet den Zins und das Darlehen bei Fälligkeit zurückzuzahlen
- Endet bei Fälligkeit
- Wurde kein Zeitpunkt vereinbart, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich kündigen
- Nur bei zinslosen Darlehen: Darlehensnehmer kann den Vertrag allein durch Rückzahlung ohne vorherige Kündigung beenden
- Vorzeitige Rückzahlt ist jederzeit möglich, sondern nicht vertragliche ausgeschlossen
- Wucher: liegt ein auffälliges Missverhältnis zw. Leistung und Gegenleistung vor, ist der Darlehensvertrag unwirksam
Was ist die Besonderheit eines Werksvertrag?
Im Gegensatz zum Dienstvertrag wird hier nicht nur eine bestimmte Tätigkeit, sondern auch ein Erfolg dh. Ein bestimmtes Arbeitsergebnis, geschuldet (§631 Abs. 2 BGB)
Was besagt §632 Abs. 1 BGB zu Werksverträgen?
Wenn keine Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde, gilt eine (marktübliche) Vergütung als stillschweigend vereinbart
Primärpflichten beim Werkvertrag §§631 und 640 BGB
Unternehmer ist verpflichtet das Werk herzustellen und zu übergeben bzw. zu übereignen. Besteller ist verpflichtet die vereinbarte Vergütung zu bezahlen und das Werk abzunehmen
Was ist der Gegenstand von Werklieferungsvertragen?
Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen
Definition Abnahme
Erklärung des Bestellers, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß ist: Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Welche Gewährleistungsrechte gelten bei einem Werkvertag?
Es gelten die gleichen Grundsätze wie beim Kaufvertrag §633 BGB
Welche Rechte bei Mangelhafter Leistung?
- Nacherfüllung
- Selbstvornahme und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
- Rücktritt vom Vertrag
- Minderung der Vergütung
- Schadensersatz
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Dienstvertrag – Definition §§611 – 630 BGB
Dienstverpflichteter wird von einem Dienstberechtigten für die Erbringung eines bestimmten Dienstes bezahlt
- Diestberechtigte hat ggf. Weisungsrecht und trägt das Kostenrisiko
Beendigung Werkvertrag §648 BGB
Endet durch Erfüllung oder Kündigung
- §648 BGB Besteller kann bis zur Vollendung des Werks jederzeit den Vertrag kündigen, muss jedoch anteilig Vergütung bezahlen
- §648a BGB beide Vertragsparteien können außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen
Wann ist die Vergütung gemäß §614 BGB fällig?
Nach der Leistung
Primärpflichten beim Dienstvertrag §611 BGB
Dienstverpflichteter ist verpflichtet die Dienste entsprechend der vertragl. Vereinbarung zu leisten. Dienstberechtiger ist verpflichtet vereinbarte Vergütung zu bezahlen
Beendigung – Dienstvertrag
-endet durch den Tod des Dienstverpflichteten, Ablauf der vereinbarten Zeit §620 BGB, Erreichung seines Zwecks oder durch Kündigung (§§621 und 627 BGB)
- Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags
- Dienstverpflichteter kann schriftliches Zeugnis verlangen
Arbeitsvertrag – Merkmale
§611a BGB: wichtiger Unterfall der Dienstverträge
- Zusätzliche spezielle arbeitsrechtliche Vorschriften (§§622ff. BGB) und Gesetze (Kündigung, Teilzeit, Befristung)
- Arbeitsrecht ist gesonderter Rechtsgebiete mit eigener Gerichtsbarkeit
- Gelten Kündigungsfristen §622 und Formschriften §623
- §630 ff BGB Sondervorschriften für Behandllungsverträge
Was sind Fernabsatzverträge?
Verträge zw. Unternehmern und Verbrauchern bei denen für Vertragsverhandlungen und -Schluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden
- Bei Vertragsschluss übers Internet gelten zusätzl. Die Vorschriften der E-Commerce Verträge
Verträge zw. Unternehmern und Verbrauchern bei denen für Vertragsverhandlungen und -Schluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden
- Bei Vertragsschluss übers Internet gelten zusätzl. Die Vorschriften der E-Commerce Verträge
§355 BGB: 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen
§355 Abs. 1 BGB: schriftl. Erklärung ggü Unternehmer mit eindeutigem Entschluss zum Widerruf
§357 Abs. 1 BGB: beide Parteien müssen bei Widerruf die empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben
§357 Abs. 7 BGB: Verbraucher hat Wertersatz für Verschlechterungen der Sache leisten
§312 Abs. 2 BGB: zahlreiche Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Besonderheiten E-Commerce – Verträge §§312i-312j BGB
- Unterscheidung zwischen allg. geltenden und besonderen pflichten
- Zugang der Bestellung muss unverzüglich elektronisch bestätigt werden
- Es gelten Pflichten gem. §312j BGB
- Abschluss der Bertrags nur, wenn der Verbraucher mit eindeutiger Formulierung bestätigt zb. „zahlungspflichtig bestellen“