Kapitel 6: Die parlamentarische Demokratie – Der Bundestag im (nur?) formalen Zentrum Flashcards

1
Q
  1. Welche sind die wichtigsten parlamentarischen Arbeitseinheiten und warum?
A

Organisation und Aufbau des Bundestag:

Vollversammlung: Als Vollversammlung trifft das Parlament seine Entscheidungen

Ausschüsse: Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden; Bereiten Plenararbeit vor (ständiger Ausschuss, Vermittlungsausschuss, gemeinsamer Aus-schuss, Untersuchungsausschuss, Enquete-Kommissionen, Ältestenrat…)

Fraktionen: Wichtigste parlamentarische Handlungseinheiten (vgl. Marschall 2007, 135); Min. 5 % aller Abgeordneten können sich zu einer Gruppe zusammenfinden; „Nur als Fraktionenparlament vermag ein vielköpfiges Gremium wie der Bundestag Entscheidungsfähigkeit zu erreichen. Unvermeidlich wird diese allerdings mit einer Mediatisierung der Abgeordneten durch ihre Fraktionen erkauft.“

Die individuellen Abgeordneten:
Schutz:
• Unveräußerliche Rechte und geschützter Status
• Immunität (keine Strafverfolgung)
• Indemnität (können nicht aufgrund ihrer Äußerungen oder Abstimmungen belangt werden)
• Freies Mandat (Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht ge-bunden und nur ihrem Gewissen unterworfen)
Rechte (Auswahl):
• Stimmrecht
• Rederecht
• Informations- und Fragerecht
• Recht zur Abgabe von Erklärungen
• Recht zur Teilnahme an Ausschusssitzungen

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2
Q
  1. Worin liegt der Konflikt zwischen dem „freien Mandat“ nach Art. 38 GG und dem Gruppenparlamentarismus?
A

Freies Mandat betitelt Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Wei-sungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Dem gegenüber steht, dass im Prozess der parlamentarischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung viel von Fraktio-nen abhängt. Grundsätzlich stellt sich jetzt die Frage, ob Abgeordnete doch an Weisungen gebunden sind, nämlich die der jeweiligen Fraktion bzw. der Spitze ihrer Fraktion.
Allerdings können Abgeordnete stets nach ihrem Gewissen handeln, da sie selbst bei Partei-enaustritt mit einem Mandatsverlust rechnen müssen. Außerdem kann es einem Parlamentarier gelingen, die ganze Fraktion für ein Thema zu begeistern und somit seine Durchsetzungschance erhöhen.

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3
Q
  1. Was spricht dafür, den Bundestag als „Redeparlament“, was dafür, den Bundestag als „Arbeitsparlament“ zu bezeichnen?
A

Für ein Redeparlament spricht der Fakt, dass der Bundestag öffentlich verhandelt (nach Art. 42 GG). Es wird öffentlich über Themen diskutiert und zuletzt abgestimmt. Allerdings ist das was der Öffentlichkeit präsentiert wird meist schon das Ergebnis von vorangegangen Ab-stimmungen im kleineren Kreis. Ausschüsse bereiten so die Plenarentscheidungen vor. Dies spricht für ein Arbeitsparlament. Der Bundestag kann also als ein Mix aus beiden betrachten werden.

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4
Q
  1. Warum und wie wird die parlamentarische Opposition geschützt?
A

Der Opposition kommt im Parlament eine wichtige und unentbehrliche Aufgabe zu: Sie kon-trolliert und kritisiert die Regierung, stellt Alternativen vor und übernimmt somit substanzielle demokratische Aufgaben.
Sie haben Instrumente der Regierungskontrolle wie Anfragen oder das Einrichten von Unter-suchungsausschüssen. Auch im Gesetzgebungsverfahren haben sie die Möglichkeit ihre Posi-tion einzubringen und den Willensbildungsprozess mitzugestalten.

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5
Q
  1. Warum wird der Untersuchungsausschuss als das „schärfste Schwert“ parlamenta-rischer Kontrolle bezeichnet?
A

Aufgaben des Bundestag:

1) Wahl-/Abwahlfunktion: Wahl des Kanzlers; Konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67 GG) zur Abwahl des Bundeskanzlers, bei gleichzeitiger Wahl eines neuen Regierungschefs
2) Gesetzgebungsfunktion: „Die Bundesgesetze werden vom Bundestag beschlossen.“ (Art. 77,1); Mehrstufiges Gesetzgebungsverfahren; Das Recht, eine Gesetzesvorlage einzubringen (Initiativrecht) teilt sich der Bundestag mit der Bundesregierung und dem Bundesrat
3) Kontrollfunktion: Interpellative Verfahren (Große Anfragen, Kleine Anfrage, Fragerecht des einzelnen Abgeordneten, Aktuelle Stunde), mit denen das Parlament die Regierung öffentlich zur Rede stellen und Informationen gewinnen kann; per BuVeG via Normenkontroll- oder Organstreitverfahrens; Untersuchungsausschüsse
4) Kommunikationsfunktion: Pflicht, die Interessen der Bevölkerung wahrzunehmen; das Petitionsverfahren als Möglichkeit, Bürgeranliegen in den parlamentarischen Prozess einzuspeisen; Parlament als „Sprachrohr“

Untersuchungsausschüsse als schärfstes Kontrollinstrument: Ähneln in ihrer Arbeit einem Gericht, denn sie vernehmen Zeugen und können Beweise erheben lassen.

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6
Q
  1. Welche Faktoren werden für die Entparlamentarisierung verantwortlich gemacht?
A

Innenpolitische Faktoren: Vorabsprachen mit Koalitionsgremien setzen Fakten, die von Par-lamentariern nur noch zur Kenntnis genommen werden. Auch andere Staatsorgane grenzen die gesetzgeberischen Möglichkeiten des Bundestag weiter ein (Regierung durch Dominanz bei Gesetzesinitiativen, BuVeG durch seine Rechtsprechung, der Bundesrat durch seine Mit-sprachemöglichkeiten).

Europäisierung und Globalisierung: Verlagerung von Entscheidungen auf die Ebene der euro-päischen Union.

Macht der Medien: Die Medien, nicht mehr das Parlament, stellt den Ort der politischen Auseinandersetzung dar und bestimmen über die Themen der öffentlichen Agenda.

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