Kapitel 2: Die repräsentative Demokratie – zwischen Mitmachen und Zuschauen Flashcards
- Warum hat Ernst Fraenkel das deutsche System als „super-repräsentativ“ bezeichnet und ist diese Beschreibung zutreffend?
In der Bundesrepublik werden die Bürgerinnen und Bürger durch Repräsentanten vertreten, die an ihrer statt verbindliche Entscheidungen fällen. Hauptorgane der repräsentativen Demo-kratien sind Parlamente oder auch direkt gewählte Präsidenten. Fraenkel bezeichnet die deut-sche Demokratie als super-repräsentativ, weil direktdemokratische Verfahren, im Vergleich zur Schweiz zum Beispiel, Ausnahmen sind. Die Beschreibung ist durchaus zutreffend, obwohl im Grundgesetz ausdrücklich von „Wahlen und Abstimmungen“ die Rede ist. Abstimmungen über konkrete Sachverhaltes sieht das GG gleichwohl nur in Ausnahmefällen vor.
- Welche Argumente gibt es für und gegen direkte Demokratie, welche Position beziehen sie persönlich?
Pro:
• Stärkere Möglichkeit der Einflussnahme durch die Bürger
• Größere Akzeptanz von Entscheidungen
• Abbau der Parteienherrschaft
• Gründlichkeit statt Schnelligkeit
•Verminderung von Klientelentscheidungen (kein Übergewicht der Einzelinteressen)
Contra:
• Setzt einen hohen Partizipationswillen der Bürger voraus, der nicht vorhanden ist
• Ausgleich von Interessen wird erschwert
• Stärkung populistischer Parteien
• Direktdemokratische Verfahren sind zeitaufwändig und kostspielig
• Stark am Mehrheitswillen ausgerichtet (Schwierigkeit des Minderheitenschutzes)
Ich stehe der direkten Demokratie kritisch gegenüber, da die meisten politischen Themen über das Verständnis der Bürger hinaus gehen. Politiker sind nicht umsonst Fachleute, die Politik zu einem ihrer Hauptinteressen gemacht haben. Des Weiteren finde ich es schwierig, die Inte-ressen aller zu Berücksichtigen und dann per Abstimmung ein mehrheitliches Ergebnis zu erzielen.
- Warum kann der Erfolgswert von Stimmen im deutschen Wahlsystem erheblich schwanken?
Die Wahlen müssen allgemein, gleich, direkt, frei und geheim sein. Durch die Grundmandats-regel können sich ungleiche Erfolgswerte von Wählerstimmen ergeben. Gewinnt beispiels- weise eine Partei zwei Prozent der Zweitstimmen (entsprechend zwölf Abgeordneten) und drei Direktmandate, so zieht sie mit ihren zwölf Abgeordneten als Fraktion ins Parlament ein; erreicht eine Partei mit 4,9 Prozent Zweitstimmenanteil (entsprechend einem Anspruch auf 29 Abgeordnete) lediglich ein Direktmandat, stellt sie nur einen Abgeordneten im Parlament. Schließlich kann die Größe der Wahlkreise, das heißt die Zahl der Wahlberechtigten in Di-rektwahlkreisen, nach dem gelten- den Bundeswahlgesetz um bis zu 25 Prozent schwanken. Um gewählt zu werden, brauchen bestimmte Abgeordnete also weniger Wählerstimmen als andere Abgeordnete.
- Warum hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zu Über-hangmandaten als verfassungswidrig erklärt?
Im Vielparteiensystem gibt es zwei fragwürdige Folgen des Phänomens Überhangmandate: Erstens führten sie dazu, dass der Wählerwille nicht mehr 1:1 in Mandate übersetzt wurde. Bei der Bundestagswahl 1998 zum Beispiel erhielt die SPD 13 Überhangmandate, die Uni-onsparteien CDU/CSU bei der Bundestagswahl 2009 zusammen 24 Überhangmandate. Bei einem sehr knappen Wahlausgang hätte es also passieren können, dass nicht die Zahl der Zweitstimmen über die Machtverteilung entscheidet, sondern die Überhangmandate – wobei 6 Überhangmandate einen Vorteil von circa einem Prozent der Wählerstimmen entsprechen. Eine knappe Wahlniederlage hätte sich bei der Vergabe der Mandate in einen Wahlsieg verwandeln können. Das Wahlergebnis wäre auf den Kopf gestellt worden.
Zweitens entstand in der bisherigen Praxis das Phänomen des negativen Stimmgewichts. Kurz gesagt bedeutet dies, dass eine Partei, sofern sie in einem Bundesland aufgrund ihrer Stärke bei den Erststimmen Überhangmandate erringt, insgesamt umso mehr Sitze im Bundestag zugeteilt bekommt, je weniger Zweitstimmen sie in dem betreffenden Land erhält. Umgekehrt kann eine Partei bei einem hohen Anteil an Zweitstimmen insgesamt Sitze verlieren, weil sie dann in dem Bundesland keine Überhangmandate mehr zugeteilt bekommt. Der Wähler konnte seiner Partei also letztlich schaden, wenn er sie mit seiner Zweitstimme wählte. Dieses negative Stimmgewicht veranlasste das Bundesverfassungsgericht schließlich, das geltende Wahlrecht 2008 und 2012 als verfassungswidrig zu erklären.
- Welche Beteiligungstypen lassen sich unterscheiden? Sind die Unterscheidungen trennscharf?
Es wird bei der Beteiligung am politischen Prozess zwischen der konventionellen und unkon-ventionellen Beteiligung unterschieden:
- Konventionell: Als konventionelle Möglichkeiten der Beteiligung zählen diejenigen, die üblich und von der Verfassung vorgesehen sind. Hierunter fallen primär die Beteiligung an Wahlen oder Volksentscheiden (auf Landesebene) sowie die Mitgliedschaft in Parteien oder Vereinen. Es handelt sich also um unstrittig legale und legitime Formen der Partizipation.
- Unkonventionell: Als unkonventionelle Methoden gelten Gewalt gegen Personen, Be-schädigungen, Boykott-Aktionen, Demonstrationen oder die Teilnahme an Unter-schriftenaktionen. Bei den unkonventionellen lassen sich somit nochmals legale und illegale Formen unterscheiden.
Als trennscharf würde ich die Beteiligungsformen nicht bezeichnen. Es besteht durchaus die Möglichkeit in einer Partei Mitglied zu sein (konventionell) und trotzdem an Demonstrationen teilzunehmen (unkonventionell).
- Vor welchen Herausforderungen steht die politische Kultur in Deutschland heute?
Die Ost-West Unterschiede werden Deutschland noch länger prägen. Diese gilt es nicht zu groß werden zu lassen.
Die politische Kultur wird in Zukunft noch an Heterogenität zunehmen mit noch nicht klar benennbaren Konsequenzen für die Stabilität der Demokratie der Bundesrepublik. Jüngere Umfragedaten, die von einer deutlich abnehmenden Zufriedenheit der Bürger mit der Politik künden. sind alarmierend. Wenn sich eine große Mehrheit nicht mehr von Politik und Politi-kern vertreten fühlt, ist das ein Problem für eine repräsentative Demokratie.