Einfache Gesellschaft Flashcards
Welche Entscheide unterliegen dem Gesellschaftsbeschluss (+ Art.)?
OR 534: Gesellschaftsbeschlüsse
- OR 535 III: Vornahme einer Handlung, die über gewöhnlichen Betrieb hinausgeht
- OR 535 III: Bestellung externer Geschäftsführer
- Gesellschaftsvertrag
Kann eine einfache Gesellschaft nach kaufmännischer Art geführt werden?
Nein -> KollG ipso iure -> benötigt Eintragung
p.m.: kaufmänn Art
= Organisation / Aufstellung der Gesellschaft von gewisser Professionalität geprägt
≠ Gewinnstrebigkeit
Wer ist geschäftsführungsberechtigt in der einfachen Gesellschaft?
OR 535 I: Jeder Gesellschafter einzeln (dispositiv)
Welche Ansprüche bestehen vom Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft für dessen Tätigkeit?
- OR 537 I: Ersatz von Auslagen + Verlsut durch Geschäftsführung
- OR 537 III: grds KEINE Vergütung für Arbeit
-> AUSSER ausserordentliche Tätigkeit
= zB Prozessführung eines Gesellschafters, der Anwalt ist
Wann ist der Anspruch auf Auslagenersatz gegen die einfache Gesellschaft fällig?
OR 537 I: Anspruch auf Auslagenersatz des Geschäftsführers gegen die eifnache Gesellschaft
-> BGer: bei Auflösung
-> h.L.: jederzeit
Welche Sorgfalt schuldet der (geschäftsführende) Gesellschafter?
Wird er für seine Tätigkeit entlöhnt?
-> Nein: OR 538 I, subjektivierter Massstab
= eigene Unerfahrenheit etc. beachten
-> Ja: OR 538 III iVm 398 und 321a, objektivierter Massstab gem. Auftrags- bzw. Arbeitsrecht
Welche zwei Varianten der Klage auf Leistung der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Leistung eines Gesellschafters gibt es?
1) Actio pro socio
= Klage eines Gesellschafters auf Leistung an die Gesellschaft
2) Gesellschafsklage der übrigen Gesellschafter
= Beruht auf Gesellschaftsbeschluss ODER Beschluss der zur Vertretung berechtigten Gesellschafter
VSS der actio pro socio?
Actio pro socio
1) KEINE Gesellschaftsklage hängig
2) Anspruch geht auf Gesellschaftsvertrag zurück (“Sozialanspruch”)
VSS der Gesellschaftsklage?
Gesellschaftsklage
1) Beschluss von alternativ
1.1. der Gesellschaft (OR 534)
1.2. der geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
2) Sozialanspruch
= Anspruch gründet auf Gesellschaftsvertrag
Wie ist die Aktivlegitimation bei der Gesellschaftsklage?
Gesellschaftsklage
= p.m.: Klage der übrigen Gesellschafter gg den säumigen auf Leistung
= notwendige Streitgenossenschaft (ZPO 70)
Kann ein einfacher Gesellschafter von der Verlustbeteiligung befreit werden?
OR 533 III: explizit möglich für denjenigen, der persönliche Arbeit als Beitrag leistet
-> str., ob für andere Gesellschafter auch möglich
–> contra: Befreiung Verlustbeteiligung ≠ Gesellschaftswille (sondern Darlehen o.ä.)
= Gesellschaftswille bei Befreiung von Verlustbeteiligung jedenfalls genau zu prüfen!
–> pro: Vertragsfreiheit
Wann ist die Leistung aus Gesellschaftsvertrag fällig?
???
p.m.: Anspruch auf Auslagenersatz + Verlust aus Geschäftsführung bei Auflösung fällig gem. BGer
-> h.L.: jederzeit
Kann ein einfacher Gesellschafter von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen werden?
Str.; Argumentation ähnlich Verlustbefreiung
- contra: dann KEIN Gesellschaftswille
–> unbedingt genau prüfen bei Vorliegen ! - pro: Vertragsfreiheit
Welchen Regeln untersteht das “Gesellschaftsvermögen” der einf. Gesellschaft?
p.m.: einf. G
≠ Rechtspersönlichkeit
≠ Besitzer eines Vermögens
-> daher “GesellschaftERvermögen” wäre terminologisch treffender
JEDENFALLS
- subsidiär: OR 544 I, Vermögenswerte gehören den Gesellschaftern GEMEINSCHAFTLICH”
= Gesamteigentum / Gesamthandvermögen iSv ZGB 652 ff.
- sonst: Miteigentümer iSv ZGB 646 ff.
Welche 3 Möglichkeiten für die Verpflichtung der anderen Gesellschafter gibt es bei der einf. G?
1) Direkte Vertretung
= OR 543 I iVm OR 32 ff.
2) Indirekte Vertretung
-> via Zession & Schuldübernahme
–> wieso nicht via Begründung Solidarschuld?
3) Übertragung Geschäftsführung auf einen Dritten
= OR 535 III