Einfache Gesellschaft Flashcards

1
Q

Welche Entscheide unterliegen dem Gesellschaftsbeschluss (+ Art.)?

A

OR 534: Gesellschaftsbeschlüsse

  • OR 535 III: Vornahme einer Handlung, die über gewöhnlichen Betrieb hinausgeht
  • OR 535 III: Bestellung externer Geschäftsführer
  • Gesellschaftsvertrag
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2
Q

Kann eine einfache Gesellschaft nach kaufmännischer Art geführt werden?

A

Nein -> KollG ipso iure -> benötigt Eintragung

p.m.: kaufmänn Art
= Organisation / Aufstellung der Gesellschaft von gewisser Professionalität geprägt
≠ Gewinnstrebigkeit

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3
Q

Wer ist geschäftsführungsberechtigt in der einfachen Gesellschaft?

A

OR 535 I: Jeder Gesellschafter einzeln (dispositiv)

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4
Q

Welche Ansprüche bestehen vom Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft für dessen Tätigkeit?

A
  • OR 537 I: Ersatz von Auslagen + Verlsut durch Geschäftsführung
  • OR 537 III: grds KEINE Vergütung für Arbeit

-> AUSSER ausserordentliche Tätigkeit
= zB Prozessführung eines Gesellschafters, der Anwalt ist

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5
Q

Wann ist der Anspruch auf Auslagenersatz gegen die einfache Gesellschaft fällig?

A

OR 537 I: Anspruch auf Auslagenersatz des Geschäftsführers gegen die eifnache Gesellschaft

-> BGer: bei Auflösung

-> h.L.: jederzeit

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6
Q

Welche Sorgfalt schuldet der (geschäftsführende) Gesellschafter?

A

Wird er für seine Tätigkeit entlöhnt?

-> Nein: OR 538 I, subjektivierter Massstab
= eigene Unerfahrenheit etc. beachten

-> Ja: OR 538 III iVm 398 und 321a, objektivierter Massstab gem. Auftrags- bzw. Arbeitsrecht

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7
Q

Welche zwei Varianten der Klage auf Leistung der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Leistung eines Gesellschafters gibt es?

A

1) Actio pro socio
= Klage eines Gesellschafters auf Leistung an die Gesellschaft

2) Gesellschafsklage der übrigen Gesellschafter
= Beruht auf Gesellschaftsbeschluss ODER Beschluss der zur Vertretung berechtigten Gesellschafter

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8
Q

VSS der actio pro socio?

A

Actio pro socio

1) KEINE Gesellschaftsklage hängig

2) Anspruch geht auf Gesellschaftsvertrag zurück (“Sozialanspruch”)

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9
Q

VSS der Gesellschaftsklage?

A

Gesellschaftsklage

1) Beschluss von alternativ

1.1. der Gesellschaft (OR 534)

1.2. der geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter

2) Sozialanspruch
= Anspruch gründet auf Gesellschaftsvertrag

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10
Q

Wie ist die Aktivlegitimation bei der Gesellschaftsklage?

A

Gesellschaftsklage
= p.m.: Klage der übrigen Gesellschafter gg den säumigen auf Leistung

= notwendige Streitgenossenschaft (ZPO 70)

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11
Q

Kann ein einfacher Gesellschafter von der Verlustbeteiligung befreit werden?

A

OR 533 III: explizit möglich für denjenigen, der persönliche Arbeit als Beitrag leistet

-> str., ob für andere Gesellschafter auch möglich

–> contra: Befreiung Verlustbeteiligung ≠ Gesellschaftswille (sondern Darlehen o.ä.)
= Gesellschaftswille bei Befreiung von Verlustbeteiligung jedenfalls genau zu prüfen!

–> pro: Vertragsfreiheit

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12
Q

Wann ist die Leistung aus Gesellschaftsvertrag fällig?

A

???

p.m.: Anspruch auf Auslagenersatz + Verlust aus Geschäftsführung bei Auflösung fällig gem. BGer
-> h.L.: jederzeit

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13
Q

Kann ein einfacher Gesellschafter von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen werden?

A

Str.; Argumentation ähnlich Verlustbefreiung

  • contra: dann KEIN Gesellschaftswille
    –> unbedingt genau prüfen bei Vorliegen !
  • pro: Vertragsfreiheit
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14
Q

Welchen Regeln untersteht das “Gesellschaftsvermögen” der einf. Gesellschaft?

A

p.m.: einf. G
≠ Rechtspersönlichkeit
≠ Besitzer eines Vermögens

-> daher “GesellschaftERvermögen” wäre terminologisch treffender

JEDENFALLS

  • subsidiär: OR 544 I, Vermögenswerte gehören den Gesellschaftern GEMEINSCHAFTLICH”

= Gesamteigentum / Gesamthandvermögen iSv ZGB 652 ff.

  • sonst: Miteigentümer iSv ZGB 646 ff.
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15
Q

Welche 3 Möglichkeiten für die Verpflichtung der anderen Gesellschafter gibt es bei der einf. G?

A

1) Direkte Vertretung
= OR 543 I iVm OR 32 ff.

2) Indirekte Vertretung
-> via Zession & Schuldübernahme
–> wieso nicht via Begründung Solidarschuld?

3) Übertragung Geschäftsführung auf einen Dritten
= OR 535 III

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16
Q

Mit welchem Rechtsinstitut überträgt ein einfacher Gesellschafter seine Mitgliedschaft?

A

Vermögensübertragung iSv OR 181
-> Weiterhaftung während 3 J. des ausscheidenden Gesellschafters

p.m.: OR 542 I, NUR mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter
= Personenbezogener Charakter

17
Q

Was kann der einfache Gesellschafter tun, dem die anderen verwehrt haben, seine Mitgliedschaft zu übertragen?

A

-> Zession & Schuldübernahme

-> OR 542 II: der neue wird dadurch NICHT Gesellschafter und hat insbesondere KEIN Einsichtsrecht

18
Q

Woran ist unbedingt zu denken, wenn ein neuer einfacher Gesellschafter aufgenommen wird?

A

Der neue haftet NUR für Verbindlichkeiten, die NACH seinem Beitritt entstanden sind!

-> steht so nicht im Gesetz!

<-> KollG, OR 569

19
Q

Was geschieht mit den Rechten und Pflichten eines Gesellschafters, der ausscheidet, aber die Gesellschaft besteht weiter?

A

OR 551: gehen an einf. Gesellschaft

-> dafür hat der ausscheidende eine obligatorische Abfindung zugute

20
Q

Wonach bestimmt sich die Abfindung des ausscheidenden einfachen Gesellschafters, wenn die Gesellschaft fortgesetzt wird?

A
  • massgebender Zeitpunkt = Ausscheiden
  • Wert der Abfindung: unter Berücksichtigung des Fortsetzungswerts der Gesellschaft !