AG / Aktienkapital & Reserven Flashcards
VSS bedingte Kapitalerhöhung zwecks Einräumung eines Optionsrechts zG Mitarbeiter?
1) Beschluss GV
2) OR 653a: max. 50% des AK
3) OR 653b: Statutarische Grundlage inkl.
- Abs.1 Ziff.4: Aufhebung Bezugsrecht
- Abs.2: VSS für Ausübung Wandel- oder Optionsrechte
4) OR 653f (falls Bezugsrecht über mehrere Jahre ausgeübt werden kann): jährliche Prüfungsbestätigung durch Revisor
5) OR 653g: Änderung der Statuten durch VR; inkl. öff. Urkunde & Eintragung ins HReg
Welche Optionen fallen in Betracht, wenn Mitarbeiter Beteiligungen zeichnen sollen / sollen dürfen?
“Sollen dürfen” = bedingte Kapitalerhöhung
“sollen” = Kapitalband oder ordentliche Erhöhung
- in diesem Fall gibt der VR den Mitarbeitern eine Beteiligung direkt
- CAVE ordentliche Erhöhung erlaubt NUR während 6 Monaten nach Beschluss; Kapitalband ermächtigt während 5 Jahren
- BEACHTE: Bezugsrecht der Aktionäre ist ZWINGEND zu beschränken / aufzuheben mittels GV-Beschlusses
Welche Alternativen zur Dividende gibt es, um Geld den Aktionären auszuschütten?
- Kapitalherabsetzung (Rückkauf + Vernichtung von Aktien)
-> OR 698: GV-Beschluss - Erwerb eigener Aktien
-> OR 716: VR-Beschluss
Welche Arten von Reserven gibt es?
- OR 671: Kapitalreserven
- OR 672: gesetzliche Gewinnreserven
- OR 673: Freiwillige Gewinnreserven gem. Statuten oder GV-Beschluss
- OR 725c: Stille Reserven
Was sind Kapitalreserven?
OR 671: Kapitalreserve
= Reserven aus Einlagen der Eigenkapitalgeber (Aktionäre)
- Agio
- Kaduzierungsbetrag
In welchem Umfang sind gesetzliche Gewinnreserven zu bilden?
OR 672: 5% des Jahresgewinns, bis gesetzl. Gewinnreserve + Kapitalreserve = 50% des Grundkapitals
Darf eine Dividende ausbezahlt werden, wenn die gesetzliche Gewinnreserve + Kapitalreserve weniger als 50% des Grundkapitals ausmachen?
- erst müssen 5% des Jahresgewinns den gesetzlichen Gewinnreserven zugewiesen werden, OR 672 I
- Verbleibt danach immer noch ein Bilanzgewinn, darf dieser ausgeschüttet werden
Dürfen freiwillige Reserven unbegrenzt gebildet werden?
Nein. NUR, wenn das dauernde Gedeihen unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen dies rechtfertigt
-> insb. NICHT möglich: Bildung von Reserven zwecks
- unternehmensfremde Ziele
- Benachteiligung von Minderheitsaktionären
Dürfen freiwillige Reserven für Wiederbeschaffungszwecke gebildet werden?
- Nein
- ABER gem. allg. Rechnungslegungsvorschriften dürfen zu Wiederbeschaffungszwecken zusätzliche Abschreibungen und Wertberichtigungen vorgenommen werden
Was ist der “Bilanzgewinn”?
Bilanzgewinn = Gewinnvortrag + Jahresgewinn
- sprich: Gewinne aus Vorjahren + Gewinne aus aktuellem Jahr = “Bilanzgewinn”
Woraus besteht der Geschäftsbericht iSv OR 699a?
p.m. OR 699a: 20 Tage vor GV muss den Aktionären der “Geschäftsbericht” zugänglich gemacht werden; dieser besteht aus
- Bilanz
- Erfolgsrechnung
- Anhang
Wie können Reserven aufgelöst werden?
- OR 671 II: Kapital- und Gewinnreserven dürfen ausgeschüttet werden, wenn sie zusammen mehr als 50% des Grundkapitals ausmachen
- freiwillige Gewinnreserven: nach Massgabe der Statuten oder des Beschlusses
- OR 674: Kapital- und Gewinnreserven dürfen mit Verlusten verrechnet werden
– p.m.: ebenso Gewinn - OR 725c: NUR zwecks Behebung Kapitalverlusts oder Überschuldung
Spielt es eine Rolle, ob erst die Kapital- oder die Gewinnreserve mit Verlusten verrechnet wird?
Ja! OR 671 I: Reihenfolge der Verrechnung:
- Gewinn (CAVE Abs.2: auch Verlustvortrag möglich)
- freiwillige Gewinnreserve
- gesetzliche Gewinnreserve
- gesetzliche Kapitalreserve
Was ist ein Kapitalverlust (“Unterdeckung”)?
OR 725a: Kapitalverlust
= Aktiva - Verbindlichkeiten sind kleiner als 50% von
- Grundkapital +
- nicht rückzahlbarer gesetzlicher Kapitalreserve +
- gesetzliche Gewinnreserve
Was muss der VR tun bei einem Kapitalverlust?
Sofort eine GV einberufen und ihr Sanierungsmassnahmen vorschlagen