Basics Flashcards

1
Q

Was passiert, wenn während der Dauer der Gesellschaft Gesellschafter wegfallen?

A

jP mit eigener Rechtspersönlichkeit (= Körperschaften) -> egal

Personengesellschaften (= Rechtsgemeinschaften)

-> ENTWEDER zwingende Umwandlung in Einzelunternehmen;

-> ODER Auflösung

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2
Q

Grundlegende 3 Wesensmerkmale einer Gesellschaft?

A

1) Personenvereinigung
-> wichtige Ausnahme: AG (Gründung auch alleine möglich)

2) Gemeinsamer Zweck

3) Vertragliche Bindung
≠ kraft Gesetz
-> erfordert Rechtsbindungswille

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3
Q

Was passiert bei einer fehlerhaft gegründeten Gesellschaft extern/intern?

A
  • Extern: ist die Gesellschaft schon als solche aufgetreten, finden die entsprechenden Regeln Anwendung, wie wenn sie richtig gegründet worden wäre (Vertrauensschutz)

-> inkl. Gesellschaftsvermögen als Haftungssubstrat

-> OR 643 II: ist für AG explizit vorgeschrieben

  • Intern: analoge Anwendung OR 549 (einf. Gesellschaft) für Aufteilung Verlust/ Gewinn
    = Auflösung ex nunc
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4
Q

Was passiert bei einer Gesellschafft mit widerrechtlichem/ unsittlichem Zweck?

A
  • ZGB 52 III: Personenvereinigungen mit unsittlichem oder widerrechtlichem Zweck können KEINE Persönlichkeit erlangen
    = wäre Auflösung ex tunc; ABER
  • ZGB 57 III: Gewinn/Verlust soll Gemeinwesen zufallen
    -> Auflösung ex NUNC
  • CAVE ZGB 52 III findet auf AG keine Anwendung wegen OR 643 II (h.L.)
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5
Q

Was ist der Unterschied zwischen Sitz und Rechtsdomizil?

A
  • HRegV 117 I, Sitz = Gde, die in Statuten erwähnt; subsidiär der tatsächlichen Verwaltung
  • HRegV 117 II, Rechtsdomizil = Adresse, unter der Gesellschaft erreicht werden kann
    -> ggf. bei einem RA o.ä.
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6
Q
A
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