AG / Aktien & Aktionäre Flashcards

1
Q

Welche Wertgrössen gibt es im Aktienrecht?

A
  • Nennwert = Nominalbetrag der Aktie
  • Substanzwert = Wert EK des Unternehmens
  • Innerer Wert = Wirtschaftskraft des Unternehmens (-> zB gem. Praktikermethode)
  • Marktwert = was Angebot/Nachfrage effektiv zeitigt
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2
Q

Wie drückt sich das (relative) Gleichbehandlungsgebot der Aktionäre aus?

A
  • OR 706 II Ziff.3: GV-Beschlüsse müssen Gleichbehandlung einhalten
  • OR 717 II: VR ist zur Gleichbehandlung verpflichtet
  • Minderheitenschutz
  • Ungleichbehandlung NUR mit sachlicher Rechtfertigung
  • Sachlichkeitsgebot = wenn mehrere gleichwertige Optionen zur Auswahl stehen, darf nicht gerade die ausgewählt werden, die die Gleichbehandlung der Aktionäre missachtet (abgeleitet aus ZGB 2 II)
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3
Q

Welche 4 Rechtsmittel stehen zur Verfügung, wenn der VR die Aktionäre nicht gleich behandelt?

A
  • OR 678 II: Rückerstattungsklage zu Unrecht bezogener Leistungen
  • Gesellschaft kann Einrede des Rechtsmissbrauchs geltend machen, wenn begünstigter Aktionär sein Recht geltend macht
  • OR 754: Verantwortlichkeitsklage
  • Klage auf Eintragung ins Aktienbuch, wo dies zu unrecht verweigert wurde (etwa unzulässige Verletzung Bezugsrechte)
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4
Q

Wie können Aktionäre indirekt versuchen, Einsicht in die Geschäftsdokumente zu nehmen?

A

versuchen, ein VR-Mitglied aus den eigenen Reihen zu wählen bzw. “einzuschleusen”; dieser hat dann Einsichtsrechte iSv OR 715a

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5
Q

Informationsrechte der Aktionäre (zB betreffend Bildung stiller Reserven)?

A

1. Stufe: Informationspflichten der Gesellschaft

  • OR 699a I: Geschäftsbericht (u.U. geprüft) + u.U. Revisionsbericht zusammen mit Einladung

– p.m.: Geschäftsbericht = Bilan, ER, Anhang

– Abs.2: bei grossen Gesellschaften noch mehr Infos

2. Stufe: Informationsrechte der Aktionäre

  • OR 697 I: mündliche Auskunft an GV
  • OR 697 II: schriftliches Auskunftsrecht, FALLS
    – NICHT kotiert
    – mind. 10% des AK oder der Stimmen
  • OR 697a I: Einsicht in Geschäftsbücher
    – Mindestbeteiligung NICHT kotierter: 5%

3. Stufe: Sonderuntersuchung

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6
Q

VSS Sonderuntersuchung?

A
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7
Q

Was sind Vorzugsaktien?

A

OR 654; 656: Vorzugsaktien
= finanziell Privilegierte Aktien

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8
Q

Welche Privilegien dürfen Vorzugsaktien NICHT einräumen?

A

Privilegien bei Mitwirkungsrechten!

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