AG, OR 620 ff. Flashcards
Wie läuft die Gründung der AG ab?
Gründung einer AG benötigt
1) Errichtung
= Gründungsakt
= VSS für Entstehung
2) Entstehung
= HReg-Eintrag
-> bis hier: OR 530 anwendbar (BGer; analog Verein, s. ZGB 62)
Kann ein Gläubiger auf einen Aktionär durchgreifen?
- Grds. nicht (OR 620 I; II)
- AUSSER
1) wirtschaftliche Einheit AG / Aktionär
= idR Alleinaktionär
= Möglichkeit zur Beherrschung der AG
-> “Verschulden” egal (Beherrschung kann auch zufällig gekommen sein)
-> auch egal, ob Beherrschung an sich zulässig oder nicht
2) Vorschieben der jP wäre rechtsmissbräuchlich
Was heisst “Durchgriff” auf einen Aktionär?
zB persönliches Vermögen des beherrschenden Aktionärs in die Zwangsvollstreckung der beherrschten jP einbeziehen
Gibt es den Durchgriff nur bei der AG?
Nein, bei jeder jP möglich
Was ist eine Publikumsgesellschaft?
OR 727 I Ziff.1: Definition
= unter “ordentliche Revision”
Was ist eine börsenkotierte AG?
Definition “kotiert”
= grds. FinfraG 2 lit.f
- AUSSER NUR “Beteiligungspapiere” (NICHT jegliche Art von Effekten)
Nach welchen Grundsätzen werden Statuten ausgelegt? Kommt es dabei auf die Parteien an?
Ja
Auslegung mit interner Wirkung
= idR Vertrauensgrundsatz zwischen Aktionären (wie hätte Aktionär nach T&G verstehen müssen?)
-> “Vertragscharakter” der Statuten im internen Verhältnis
Auslegung mit externer Wirkung
= gesetzliche Auslegungsgrundsätze
-> Dritte müssen sich den Vertrauensgrundsatz zwischen Aktionären NICHT entgegenhalten lassen
Was geschieht grds., wenn die AG eingetragen wurde, aber eigentlich an einem Mangel leiden würde?
- OR 643 II: HReg-Eintrag heilt grds. die Mängel
-> öffentlicher Glaube des HReg (durch BGer anerkannt, nicht jedoch im Gesetz)
-> Vorbehalten bleiben (krasse?) Rechtsmissbräuche
- in der Folge sind leichte Mängel zu beheben; bei schweren Mängeln kann die Auflösung (ex nunc) der Gesellschaft verlangt werden
Gestützt auf welche Grundlage kann die mangelhafte AG verpflichtet werden, ihre Mängel zu beheben?
OR 731b:
- Abs.1: Auflistung der Mängel
- Abs.2: Rechtsfolgen
Beachte OR 643 III: Auflösung wegen mangelhafter Gründung
Kann die AG die Verpflichtungen ihrer Gründer übernehmen, die diese für die AG vor deren Gründung eingegangen sind?
- grds. haften die Handelnden persönlich, OR 645 I
- Bis zur Eintragung: OR 530 ff., einf. Gesellschaft (BGer)
-> OR 543 I iVm 32 II: indirekte StV für Gesellschaft
-> OR 545 II iVm 32 I: direkte StV für Gesellschaft
-> SONST OR 32 III iVm 164 ff. (Zession) / OR 175 ff. (Schuldübernahme)
- FALLS im Namen der zu gründenden AG aufgetreten wurde -> OR 643 II als lex specialis
Welche Bedeutung hat es für die AG, wenn ihre Organe bestellt, aber sie nicht im HReg eingetragen ist?
- ZGB 54: Organe bestellt = Handlungsfähigkeit
-> p.m.: Organe vertreten NICHT die jP, ihr Handeln ist dasjenige der jP (ZGB 55 I: verleihen dem Willen der jP Ausdruck)
- OR 643 I: HReg-Eintrag
= Rechtspersönlichkeit iSv OR ZGB 52
-> OHNE Rechtspersönlichkeit (HReg-Eintrag) KEINE Begründung von Rechtsverhältnissen
- CAVE: Sobald eingetragen, ist jedoch für die Vertretung ggü Gutgläubigen egal, ob Organe bestellt; HReg hat heilende Wirkung iSv OR 643 II (als lex specialis zu ZGB 54)
Welche Gründungsarten gibt es bei der AG?
- OR 632: Bargründung
- Qualifizierte Gründung
– OR 634: Sacheinlage
-> zB via OR 181
-> OR 634 II: schriftl. Vertrag!
– OR 634a: Verrechnung mit Forderung
Was ist generell die Konsequenz, wenn eine qual. Gründung vorgenommen werden soll? Wie äussert sich das konkret?
-> Schutzvorschriften einhalten
- Publizität
- beschränkte Prüfung der Richtigkeit der Bewertung der Einlage
- weitere materielle + formelle Vorschriften nach OR 634 insb.!
Woran ist zu denken, wenn eine Liberierung via Sacheinlage vorgenommen wird?
Publizität
- OR 634 prüfen !
– Aufnahme in Gründungsurkunde, OR 631 I Ziff.5
– Aufnahem in Statuten, OR 634 IV
– Eintragung in HReg, HRegV 45 II + III
beschränkte Prüfung durch Revisor
- OR 635: Schriftlicher Bericht über Sacheinlage
- OR 636: Revisor prüft, ob der angegeben Wert der Sacheinlage dem tatsächlichen in etwa entspricht
Welche 3 Kategorien an Massnahmen zwecks Kapitalschutz gibt es?
1) Kapitalschutz bei der Aufbringung
2) Kapitalschutz zur Erhaltung
3) Kapitalschutz vor Verlust & Überschuldung
Wie hoch darf das Partizipationskapital sein?
OR 656b I:
- börsenkotierte PS: bis 10x Aktienkapital
- NICHT-börsenkotierte PS: bis 2x Aktienkapital
Was ist eine Aktienzeichnung?
OR 630: Aktienzeichnung
- Ziff.1: Angabe von Anzahl, Nennwert, Art, Kategorie und Ausgabebetrag von Aktien
- Ziff.2: bedingungslose Verpflichtung, eine dem Ausgabebetrag entsprechende Einlage zu leisten