Bundespräsident Flashcards
Recht des BPräs die Ausfertigung von Gesetzten zu verweigern
I. Aus formelle Gründen (+)
Wortlaut Art 82 I 1 GG: Unterzeichnet verfassungsmäßige Gesetzte
II. Materielle Gründe: zT!
1. Pro:
Art 56, 61 GG setzten das Recht zur Prüfung voraus. IÜ besteht gem. Art 1 III, 20 III GG Bindung an Grundrechte/ Recht und Gesetz
2. contra:
Das Recht zur vorbeugenden Normenkontrolle widerspräche dem Verwerfungsmonopol des BVerfG (Art 93 I Nr 2, 100 GG) und der Bestimmung der Antragsberechtigten Organe.
Ergebnis: vermittelnde Ansicht
Verwerfungsrecht bei offensichtlichen/ offenkundigen Verstößen
III. Politische Gründe: nein!
Grund: der BPräs ist neutral. Ergibt sich aus dem GG
Pflichten des BPräs iRd Überprüfung einer Durchsuchung des BTages
I. Nicht ob Durchsuchung/ Beschlagnahme den Abg in seinen
AbgR aus Art. 38 I 2 iVm 47 2 verletzt
II. BPräs muss nicht vor Genehmigungserteilung die Entscheidung des Abg darüber einholen, ob er von seinem ZeugnisverweigerungsR Gebrauch macht; das sieht Art. 40 II 2 nicht vor
III. Prüfungspflicht des BTPräs kann sich somit nur auf
Evidenzkontrolle erstrecken
–> Ob die zu genehmigende Durchsuchung und Beschlagnahme erkennbar Teil ungerechtfertigter Verfolgung des Abgeordneten durch die Exekutive ist