Betrug Flashcards
In Obersatz von § 263 immer schreiben:
gegenüber wem (wer wurde getäuscht?) und zulasten von wem (wer wurde geschädigt, wer hat den Vermögensnachteil?)
in Dreieckskonstellationen immer alles durchgehen! Alle möglichen Konstellationen!
Täuschung über Tatsachen ?
Täuschung = Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung über Tatsachen; auch: bewusst (! subj !) irreführend auf die Vorstellung eines anderen einwirken
dies kann sowohl durch aktives Vorspiegeln als auch durch passives Unterdrücken geschehen
–> ausdrücklich, konkludent, oder bei Garantenstellung durch Unterlassen
–> kann durch (objektiv) wahrheitswidrige Behauptungen oder aber durch eigentlich wahre Aussage mit verfälschender Darstellung geschehen; bestimmt sich nach Verkehrsauffassung; hat subjektiven Einschlag!!! (auslegen)
Tatsachen = Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind;
darunter fallen sowohl innere als auch äußere Tatsachen
Kausaler Irrtum
= aufgrund der Täuschung muss beim Opfer eine Fehlvorstellung über Tatsachen, also das Auseinanderfallen von subjektiver Vorstellung und objektiver Wirklichkeit auftreten.
scheidet aus, wenn sich der Getäuschte überhaupt keine Vorstellung von der maßgeblichen Tatsache gemacht hat (ignorantia facti); davon zu unterscheiden ist das sachgedankliche Mitbewusstsein, generelle Annahme der Fakten
Vermögensverfügung
jedes rechtliche oder tatsächliche Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich wirtschaftlich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt, entweder bei dem Getäuschten selbst oder bei einer dritten Person
–> der ursächliche Zusammenhang zwischen Irrtum und Vermögensschaden, ungeschriebenes Merkmal
–> Verfügung ist nicht rechtsgeschäftlicher Art
Vermögensschaden
Der im Anschluss zu prüfende Schaden wird im Wege der Gesamtsaldierung durch Vergleich des Vermögens vor und nach der Verfügung ermittelt. Ist dem Vermögen auf der „Haben – Seite“ kein Ausgleich zugeflossen, liegt ein Vermögensschaden vor.
Der ökonomische Vermögensbegriff
= umfasst alle in Geld messbaren Güter, über die eine Person faktisch verfügen kann, ungeachtet ihrer rechtlichen Wertigkeit.
Geschütztes Rechtsgut beim Betrug
Wesensmerkmal
Das Vermögen;
NICHT die Freiheit der Willensentschließung !
Wesensmerkmal: Täter nimmt vermögensschädigende Handlung nicht selbst vor, sondern bewegt einen anderen dazu, sich selbst oder einen Dritten zu schädigen
Immer andenken, wenn es um Betrug geht:
Diebstahl
Unterschlagung
Erpressung
Untreue !!!
Verhältnis Betrug - Erpressung
schließen sich gegenseitig aus
- beide Tatbestände fordern subjektiv die rechtswidrige Bereicherungsabsicht
- bei Betrug handelt Opfer irrtumsbedingt, sonst aber innerlich frei
- das Erpressungsopfer nimmt vermögensschädigende Handlung unter Druck vor
Konstellation 1: Der Täter täuscht die Bedrohungslage vor.
nach hM soll hier schon tatbestandsmäßig kein Betrug vorliegen, weil von einer innerlich freien Entscheidung nicht mehr gesprochen werden kann, und die Drucksituation überwiegt; keine freiwillige Vermögensverfügung
Konstellation 2: Drohung tritt selbstständig neben die Täuschung
dann stehen Betrug und Erpressung in Idealkonkurrenz.
Verhältnis Betrug - Untreue
- beide setzen Schädigung fremden Vermögens voraus und sind von Vertrauensmissbrauch gekennzeichnet
- bei Betrug: Selbstschädigung
- bei Untreue: schädigende Handlung von Täter selbst
Verhältnis Betrug - Diebstahl
auch hier Abgrenzung von Fremd- und Selbstschädigung anhand von freiwilliger Vermögensverfügung und Gewahrsamsbruch
–> freiwillige Vermögensverfügung ist tatbestandsausschließendes Einverständnis und schließt daher 242 aus
Betrug bei Fehlbuchung
Täuschung über die Höhe des Kontostandes?
Durch Vorlage des Überweisungsträgers? Konkludente Täuschung? Bei einer konkludenten Täuschung ist ausschlaggebend, welcher Erklärungswert dem Gesamtverhalten nach der Verkehrsanschauung zukommt.
Nach heutiger Auffassung (auch des BGH) kommt der Überweisung nicht die Erklärung zu, dass das Konto gedeckt ist; oft wird überzogen, allgemeine Geschäftspraxis. Handelnde haben oft keine Kenntnis über aktuellen Kontostand.
Täuschung durch Unterlassen wegen fehlender Aufklärung?
Garantenstellung?
Keine enge vertragliche Geschäftsbeziehung; nicht aus Ingerenz; nicht aus Treu und Glauben
Nicht strafbar also, wenn Fehlbuchung kommt und ich diese weiterüberweise, um Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Auch kein 266 Mangels vermögensbetreuungspflicht.; diese hat nur die Bank.
Täuschung bei prognostischen Aussagen
Äußerung zu zukünftigen Entwicklungen :
Hängt davon ab, ob sie Aussage zu vergangenen oder gegenwärtigen Verhältnissen oder Zuständen enthält oder nicht.
Darin kann also trotz des Zukunftsbezuges und trotz Werturteil Täuschung über Tatsachen liegen.
–> in eng begrenzten Ausnahmefällen, also Wahrsager-Fälle
Zum Irrtum von Kassenbeamten
Kassenbeamte, die Auszahlung vollziehen, unterliegen keinem Irrtum, wenn die Anordnung rw war.