Begriffsbestimmung und Spannungsfelder Flashcards

1
Q

Was ist die Definition von Rechtspsychologie?

A

“Alle Anwendungen psychologischer Theorien, Methoden und Ergebnisse auf Probleme des Rechts” (Lösel & Bender 1993)

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2
Q

Welche Themengebiete beinhaltet die Rechtssychologie?

A

Kriminalpsychologie
Forensische Psychologie

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3
Q

Was ist die Definition von Kriminalpsychologie?

A

Beschreibung, Erklärung, Prognose, Prävention und Rehabilitation von kriminellem Verhalten

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4
Q

Was ist die Definition von forensischer Psychologie

A

Psychologische Fragestellungen, die sich in den verschiedenen Rechtsgebieten im Rahmen von Gerichtsverhandlungen oder verwaltungsrechtlichen Entscheidungen ergeben
(Anwendungsorientiert, mit Krimalpsychologie als theoretischer Basis)

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5
Q

Wo ist Psychologie Teil des Rechtssystems

A
  • Warum wird eine Straftat begangen
  • Ermittlungsverfahren: Zeugen- und Beschuldigtenvernehmung
  • Strafverfahren: Glaubhaftigkeit von Aussage/Geständnis; Schuldfähigkeit; Urteilsbildung
  • Strafvollzug: Diagnostik, Therapie, Management, Rückfallprognose, Evaluation
  • Bewährung/ Führungsaufsicht: Überwachung, Therapie
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6
Q

Was ist das Eingangskriterium, der Auftraggeber, das Ziel… von der Behandlung straffälliger Menschen

A
  • Eingangskriterium: Delinquenz (muss also Straftat begangen haben)
  • Arbeit mit: Klient (vorrangig extrinsisch motiviert)
  • Auftraggeber: Gesellschaft
    -Ziel: Legalbewährung, Reduzierung des Rückfallrisikos
  • Institutioneller Rahmen: Justizsystem
  • Keine Wahlfreiheit hinsichtlich des/r zuständigen Therapeutin
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7
Q

Was ist das Problem an dem Zwangskontext der Therapie?

A

Reaktanzerleben bei Einschränkung der Wahlfreiheit (Brehm, 1966): Aufwertung der unterbundenen Alternative und Abwertung der auferlegten Alternative
→ Ablehnung der angewiesenen Therapie als „normale“ und legitime Reaktion, die therapeutisch aufgegriffen werden kann (Polizzi, 2014)
→ Negative Auswirkung auf therapeutische Beziehung als wichtigster unspezifischer
Wirkfaktor in der Psychotherapie (z.B. Horvath et al., 2011)

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8
Q

Was ist das Doppelmandat von Psychologen in der Rechtspsychologie?

A
  • Braucht Therapeutisches Arbeitsbündnis: Klienten müssen sich selbst bessern wollen, kein Zwang (Therapie wird als Teil der Strafe gesehen; Therapeutin als Teil des Justizsystems; sozialerwünschte Antworten für Strafminderung)
  • Hat Aufträge von Klient, Gericht (Rückfallvermeidung, Schutz der Allgemeinheit) und Gesellschaft (Schutz, Verhinderung neuer Straftaten, Strafbedürfnis, Kriminalitätsfurcht)
  • Bestimmte Offenbahrungspflichten (§68) vs. Schweigepflicht (Aufbau Vertrauen; Misstrauen)
  • Stigmatisierung in Gesellschaft schlecht für Resozialisierung
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9
Q

Fallbeispiel zu Doppelmandat
- Wann melde ich es an Behörden

A
  • Noch nicht bei Konsum Kinderpornographie, weil niederschwellige Straftat; bei weiterem Verstoß gegen Auflagen melden, wenn akute Kindesgefahr vorliegt
  • Bei sehr hohem Risiko ständige Polizeiaufsicht, sonst Weisung und Vertrauen
  • Solang therapeutisch etwas erreicht werden kann, meldet man es nicht der Justiz

–> Wenn noch nicht gegen Weisung verstoßen wurde, könnte Polizei eh nichts unternehmen und Therapeutenverhältnis wäre verloren

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10
Q

Wirksamkeitsbelege für Therapie bei Straftätern

A
  • Trotz angewiesener Therapien existiert Mitmachbereitschaft und ggf. auch Veränderungsmotivation
  • Wirksamkeitsbelege Therapie: z.B. Metaanalyse Schmucker und Lösel (2017):
    • signifikanter Behandlungseffekt trotz insgesamt niedriger Rückfallquote (OR = 1.41, 95% CI: 1.11 bis 1.78, p < .01)
    • Rückfälligkeit in Sexualstraftaten: 10.1% Behandelte vs. 13.7 % Unbehandelte
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11
Q

Wie gelingt die Behandlung von straffälligen Menschen in Zwangskontexten?

A
  • Therapeutisches Arbeitsbündnis auch im Zwangskontext möglich
  • Beispielhaft:
    • „Gute“ Gründe der Ablehnung der Therapie therapeutisch aufgreifen
    • Achtung und Respekt dem Menschen gegenüber und empathische Haltung
      • Transparenz hinsichtlich Rahmenbedingungen
    • Selbstkritische Reflexion des eignen Handels und der Rolle
    • Betrachtung von statischen und dynamischen Risikofaktoren (Bonta & Andrews,
      2017) sowie Ressourcen z.B. mittels Good Lives Model (z.B. Ward & Gannon, 2006)
    • Berücksichtigung der Erkenntnisse der Desistance-Forschung
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12
Q

Welche Schwerpunktsverschiebung passiert aktuell?

A

Hin zu Kontrolle
- Strafverschärfung im Bereich von Sexualstraftaten
- Verschärfung der Sanktionspraxis gegen gefährlich eingestufte Menschen und Menschen mit Gewalt- oder Sexualstraftat
(Problem: wenn Menschen länger im Vollzug bleiben, werden sie eher rückfällig)
- Strafverschärfungen im Jugendstrafrecht
- Rückgang vollzugsöffnender Maßnahmen

Auch wahrgenommen in Therapieverhältnis: Weniger Vertrauen, sozialerwünschte Antworten, neue Pains of Imprisonment

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