Alpm: SchuldR AT 5: Widerruf Flashcards

1
Q
  1. Liegt ein rechtsverbindliches Angebot durch Warenangebote im Internet vor?
A

= grds sind Warenangebote im Internet kein Angebot, sondern invitatio ad offerendum (Bonitäts-/ Warenbestandsprüfung)

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2
Q
  1. Liegt im Freischalten der Angebotsseite aus ebay ein Angebot oder eine antizipierte Annahme des Höchstgebots vor?
A

= (1) eA: Angebot, wegen zeitlicher Reihenfolge vor Annahme (-) zu unbestimmt, da keine konkrete Angabe über KP und Vertragspartner und Annahme nicht durch ein schlichtes „ja“ möglich (+) Angebot an unbestimmten Personenkreis ausreichend, da bestimmbar dass mit Höchstbietenden Vertrag zustande kommt und KP ist Höchstgebot

(2) aA: antizipierte Annahme des Höchstgebots
- > Streitentscheid entbehrlich, da wechselseitige Erklärungen essentialia negotii enthalten, unabhängig davon welche Erklärung Angebot oder Annahme ist

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3
Q
  1. Wie erfolgt der Zugang der jeweiligen WE bei Onlineversteigerung?
A

= WE des Höchstbietenden geht nicht Verkäufer, sondern Plattform zu. Ebay agiert jedoch als Empfangsvertreter gem § 164 III und ist zur Entgegennahme von WE bevollmächtigt

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4
Q
  1. Wucher § 138 II
A

= Vertragspartei nutzt Unerfahrenheit, Zwangslage, Mangel an Urteilsvermögen oder erhebliche Willensschwäche der anderen Vertragspartei bewusst aus

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5
Q
  1. Nichtigkeit wegen wucherähnlichen RG § 138 I
A

= auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und subjektiv treten weitere Umstände, wie verwerfliche Gesinnung oder die Ausbeutung der schwierigen Lage des Vertragspartners für das eigene unangemessene Gewinnstreben
= bei Vorliegen eines objektiv groben, besonders krassen Missverhältnisses, wird verwerfliche Gesinnung vermutet

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6
Q
  1. Lassen sich Grds des wucherähnlichen RG § 138 I auf Internetauktionen übertragen?
A

= Erwartungshaltung des Verkäufers ist es einen Spitzenpreis zu erzielen (bei Liebhabern ergeben sich oft wirtschaftlich nicht sinnvolle Preise)
= Erwartungshaltung des Käufers ist es durch niedriges Gebot die Sache zu einem Schnäppchenpreis zu erwerben
-> § 138 I ist auf Internetauktionen nicht anwendbar, da ein eventuelles Missverhältnis zwischen Preis und Leistung zu dessen Wesen gehört

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7
Q
  1. Abgrenzung Stückschuld zu Gattungsschuld bei Verkauf von gebrauchten Sachen auf ebay
A

= sofern es sich um eine Standardsache (vertretbare Sache § 91) handelt, deren Individualität grds unerheblich ist (da jederzeit austauschbar) handelt es sich um eine Gattungsschuld
= Ausnahme bei älteren Gebrauchtsachen, bei denen es auf den konkreten Gebrauch- und Verschleißzustand ankommt (Gebrauchtwagen)

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8
Q
  1. Sind Powerseller bei ebay Unternehmer iSd § 14
A

= auch nebenberufliche Tätigkeit umfasst
= erforderlich ist (1) planmäßiges und dauerhaftes Anbieten gg Entgelt, (2) keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich und (3) User nutzt ebay systematisch/ dauerhaft für Vertrieb seiner Waren
-> Vertragsverhandlung und -abschluss erfolgt ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (nicht ausreichend, wenn bloße Anbahnung/ Terminvereinbarung über FKM

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9
Q
  1. Sind allgemeine Anfechtungsregeln auf eine automatisierte, vom Computer erstellte Erklärung anwendbar?
A

= jede automatisch erstellte Computererklärung hat ihren Ursprung in einer menschlichen Handlung, die von dem Erklärenden veranlasst wurde und auf seinen Willen zurückgeht

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10
Q
  1. Wird eine durch Computer falsch Übermittelte Erklärung nach § 119 (Erklärungsirrtum) oder § 120 (Übermittlungsirrtum) angefochten?
A

= bei § 120 wurde eine Erklärung durch die zur Übermittlung eingesetzte Person/ Einrichtung unrichtig übermittelt -> Unterfall des Erklärungsirrtums § 119, bei dem die Erklärung einen fehlerhaften Inhalt erst erhält, NACHDEM sie den Bereich des Erklärenden verlassen hat (zB Fehler bei Internetprovider)
= bei § 119 hat die Erklärung bereits BEI ABGABE einen fehlerhaften Inhalt (zB Fehler durch hauseigene Software)
-> Abgrenzung in welcher Sphäre der Fehler eintritt!!

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11
Q
  1. Wann handelt ein Unternehmer § 14 „in Ausübung“ seiner Unternehmereigenschaft? (wenn Verkauf außerhalb der gewöhnlichen Berufstätigkeit)
A

= (1) eA: Verkauf muss zur gewöhnlichen Tätigkeit gehören (zB nicht bei Arzt der Handy verkauft)
(2) hM: weite Auslegung von „in Ausübung“ der beruflichen Tätigkeit
(+) § 344 I HGB: alle Geschäfte eines Unternehmers gehören zum Betrieb des Unternehmens, selbst wenn sie nicht Schwerpunkt der eigentlichen Betätigung bilden (zB auch Arzt der Diensthandy verkauft)
(+) Verbraucherschutzgedanke
(+) Rechtssicherheit

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12
Q
  1. Ausschluss des Widerrufsrechts bei Internetversteigerungen § 312g II Nr.10
A

= bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht für öffentlich zugängliche Versteigerungen
(+) Internetversteigerung hat ähnlich zeitlichen Ablauf wie Versteigerung
(-) kein Zuschlag iSd § 156
(-) Wortlaut: Verbraucher muss bei Versteigerung persönlich anwesend sein oder zumindest die Möglichkeit hierzu haben
-> Widerrufsrecht ist für Internetauktionen anwendbar

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13
Q
  1. § 312c Fernkommunikationsmittel: Vertragsschluss innerhalb organisierten Vertriebssystem
A

= Unternehmer hat mit personeller und sachlicher Ausstattung innerhalb seines Betriebs die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, die notwendig sind, um regelmäßig im Fernabsatz tätigende Geschäfte zu bewältigen (zB Nutzung von ebay)
-> Vorliegen eines Vertriebssystems wird vermutet (Beweislastumkehr „es sei denn“)

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14
Q
  1. Button-Lösung § 312j III, IV
A

= Vertrag ist unwirksam, wenn die Pflicht zur Button-Lösung (zahlungspflichtig bestellen) nicht gewahrt wurde

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15
Q
  1. Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen?
A

= grds gem § 355 II 2 mit Vertragsschluss, wenn nichts anderes bestimmt ist
= Ausnahmen für Verbrauchsgüterkauf § 356 II iVm § 474 (mit Erhalt der Ware) und bei fehlender oder fehlerhafter Unterrichtung (Widerrufsbelehrung) § 356 III iVm Art. 246a

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16
Q
  1. Informationspflichten/ Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen § 312d
A

= (1) vorvertragliche Informationspflichten § 312d gem Art. 246a EGBGB
(2) nachvertragliche Informationspflichten § 312f gem Art. 246a EGBGB UND zur Verfügungstellung auf dauerhaften Datenträger
-> bei Fernabsatzvertrag ist Widerrufsbelehrung grds 2x zu erteilen
= Ausnahme: nachvertraglich entbehrlich, wenn bereits vorvertraglich auf dauerhaften Datenträger

17
Q
  1. Abweichende Vereinbarung von AGB über Widerrufsvoraussetzungen (zB strengere Form der Textform) möglich?
A

= §§ 312k I, 361: keine Abweichung zulasten des Verbrauchers!
= keine AGB-Kontrolle, da abweichende nachteilige Klausel von vornherein unwirksam

18
Q
  1. nachvertragliche Informationspflicht auf einem dauerhaften Datenträger § 126b 2
A

= jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren/ zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (zB speicherbarer Emailanhang)

19
Q
  1. Beginn der Widerrufsfrist bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
A

= gem § 356 III 1 beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, wenn die Belehrung inhaltlich nicht den gesetzten Anforderungen entspricht: Information über Bedingungen/ Fristen/ Verfahren
-> gem Art. 246a I 2 EGBGB sind inhaltliche Anforderungen jedenfalls dann gewahrt, wenn Unternehmer das in Anlage 1 abgedruckte Muster zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt

20
Q
  1. RF des Widerrufs § 357: Welche Ansprüche hat Verbraucher gg Unternehmer
A

(1) § 357 I: empfangene Leistungen sind unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren
(2) § 357 IV: bei Verbrauchsgüterkauf hat Unternehmer ZBR bis er Ware zurückerhält oder Nachweis über Versendung der Ware erbracht wurde
(3) § 357 II: Unternehmer muss etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung (Hinsendekosten) zurückgewähren
(4) § 357 III: Verwendung desselben Zahlungsmittels für Rückzahlung

21
Q
  1. RF des Widerrufs § 357: Welche Ansprüche hat Unternehmer gg Verbraucher
A

(1) § 357 I: empfange Leistungen sind unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren
(2) § 357 VI 1: Verbraucher trägt grds umb Kosten der Rücksendung
(3) § 357 VII: Anspruch auf Wertersatz, wenn dieser auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit/ Eigenschaft/ Funktionsweise nicht notwendig war und soweit Widerrufsbelehrung erfolgt ist

22
Q
  1. Hat ein Unternehmer Anspruch auf Wertersatz § 357 VII, wenn durch ein Ausprobieren der Ware ein vollständiger Wertverlust eintritt?
A

= Sinn und Zweck von § 357 ist es den Nachteil auszugleichen, der sich für den Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ergibt, indem ihm eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wird um die Ware zu prüfen und auszuprobieren (zB Wasserbettfall)
-> Ausprobieren führt nicht zum Wertersatz

23
Q
  1. Sind Widerrufsrechte auch bei nichtigen Verträgen anwendbar?
A

= (1) hM: anwendbar, um den Verbraucher die ggü einer kondiktionsrechtlichen Rückabwicklung §§ 812 ff. günstigeren RF der §§ 357 ff zu erhalten (-) dogmatischer Widerspruch, wenn nichtige Verträge nach anderen Vorschriften als §§ 812ff rückabgewickelt werden (+) kein Grund, den Verbraucher schlechter zu stellen, wenn der Vertrag nicht anfechtbar, sondern nach §§ 134, 138 nichtig ist
(2) aA: keine Anwendung, da Widerrufsrecht einen wirksamen Vertrag voraussetzt (-) Doppelwirkung im Recht: auch nichtige Verträge können angefochten werden

24
Q

Ewiges WiderrufsR bei fehlerhafter Belehrung?

A

= §356 I 2: 12 Monate u 14 Tage als Höchstfrist
=ggf Spezialnormen: §356b Verbraucherdarlehen