ALLES Flashcards

1
Q

BEFRIEDETES BESITZTUM

A

gegen Betreten durch zusammenhängende, nicht notwendig lückenlose Schutzwehren gesichertes Grundstück

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2
Q

BEHAUPTEN

A

als nach der eigenen Überzeugung richtig hingestellte Äußerung

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3
Q

BEIBRINGEN VON GIFT

A

Verbindung des Stoffes mit dem Körper dergestalt, dass er seine gesundheitsschädigende Wirkung konkret entfalten kann

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4
Q

BEI SICH FÜHREN

A

Waffe, Werkzeug oder Mittel zwischen Versuchsbeginn und Vollendung bzw. Beendigung bewusst gebrauchsbereit bei sich haben bzw. bei der Tatausführung ergreifen

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5
Q

ROHE MISSHANDLUNG

A

Zufügen einer körperlichen Misshandlung aus gefühlloser Gesinnung

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6
Q

SCHWERE KÖRPERLICHE MISSHANDLUNG

A

körperliche Misshandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit unter Zufügung schwerer Schmerzen erheblich beeinträchtigt

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7
Q

SCHUTZVORRICHTUNG

A

besondere Einrichtung, die geeignet und bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache zu erschweren

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8
Q

SIECHTUM

A

chronischer Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft zieht und allgemeine Hinfälligkeit zur Folge hat

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9
Q

SICH BEMÄCHTIGEN

A

Erlangung der physischen Gewalt über das Opfer gegen dessen Willen

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10
Q

BESCHÄDIGEN

A

eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz oder Beeinträchtigung der Funktion einer Sache

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11
Q

AUF FRISCHER TAT

A

sinnliche Wahrnehmung (tatsächliche Entdeckung) des Täters in Tatortnähe und alsbald nach Tatausführung bzw. raumzeitliches Zusammentreffen

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12
Q

BEWEISERHEBLICHE DATEN

A

kodierte Informationen, welche eine Gedankenerklärung darstellen, die einen Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion) und die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr rechtserhebliche Tatsachen zu beweisen (Beweisfunktion), aber visuell nicht unmittelbar wahrnehmbar ist, also keine stoffliche Verkörperung hat (Perpetuierungsfunktion)

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13
Q

TATSACHE

A

vergangener oder gegenwärtiger Vorgang oder Zustand der Außenwelt oder des Innenlebens, der sinnlich wahrnehmbar in Erscheinung getreten und so dem Beweis zugänglich ist

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14
Q

TÄUSCHUNG

A

Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, ausdrücklich, konkludent oder durch Unterlassen gebotener Aufklärung, wodurch ein Irrtum erregt oder unterhalten wird

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15
Q

TOD

A

Todeszeitpunkt: Eintritt des Hirntods

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16
Q

TÖTEN

A

jede das Leben verkürzende Handlung, die den Tod verursacht

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17
Q

IN BRAND SETZEN

A

ein Tatobjekt ist in Brand gesetzt, wenn zumindest Teile von ihm vom Feuer so erfasst werden, dass es aus eigener Kraft (ohne Fortwirken des Zündstoffs) weiter brennt

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18
Q

DROHUNG

A

Inaussichtstellen eines Übels, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt, um einen bestimmten Nötigungserfolg zu erreichen

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19
Q

EHRE

A

die dem Menschen zukommende innere Ehre (subjektives Ehrgefühl) und seine darauf beruhende Geltung innerhalb der Gesellschaft (guter Ruf, äußere Ehre)

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20
Q

EINBRECHEN

A

gewaltsames Öffnen von Umschließungen, die dem Eintritt in den geschützten Raum entgegenstehen, unter Anwendung nicht unerheblicher Anstrengungen

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21
Q

QUÄLEN

A

Verursachung erheblicher (über ein durchschnittliches Maß hinausgehender) länger andauernder oder sich wiederholender körperlicher oder seelischer Schmerzen oder Leiden

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22
Q

UMSCHLOSSENER RAUM

A

jedes durch (zumindest teilweise) künstliche Hindernisse gegen das Betreten durch Unbefugte geschützte Raumgebilde, das von Menschen betreten werden kann

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23
Q

UNBEFUGT

A

Daten werden gegen den (wirklichen oder mutmaßlichen) Willen des Berechtigten verwendet (subjektive Auslegung)

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24
Q

UNECHT

A

wenn eine Gedankenerklärung oder technische Aufzeichnung von einem bestimmten Aussteller bzw. Gerät zu stammen scheint, tatsächlich aber von einem anderen erstellt wurde (Täuschung über die Identität des Ausstellers)

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25
Q

EINDRINGEN

A

Gelangen mit zumindest einem Teil des Körpers in die Räumlichkeit (Betreten) ohne bzw. gegen den Willen des Hausrechtsinhabers

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26
Q

EINSTEIGEN

A

Betreten des geschützten Raums durch Überwindung der den Zugang erschwerenden Hindernisse unter Entfaltung einer gewissen Geschicklichkeit oder Kraft

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27
Q

ENTFÜHREN

A

Herbeiführen einer Ortsveränderung gegen oder ohne den Willen des Opfers

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28
Q

ERHEBLICHE DAUERHAFTE ENTSTELLUNG

A

gravierende Veränderung der äußeren Gesamterscheinung in ihrer ästhetischen Wirkung, sodass endgültig oder für einen unbestimmt langen Zeitraum starke psychische Nachteile im Verkehr mit der Umwelt zu erwarten sind

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29
Q

UNGLÜCK

A

plötzliches Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Personen oder Sachen hervorruft oder hervorzurufen droht

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30
Q

UNFALL

A

plötzliches Ereignis, das zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt

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31
Q

UNRICHTIG

A

erzeugt ein dem Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung entgegenstehendes, objektiv nicht zutreffendes Ergebnis (objektiv unrichtig)

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32
Q

URKUNDE

A

dauerhafte, visuell wahrnehmbar verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller, von dem sie geistig zu stammen scheint, erkennen lässt (Garantiefunktion)

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33
Q

ERNSTLICHES AUSDRÜCKLICHES VERLANGEN

A

Bestimmen, das von einem eindeutigen, willensmängelfreien, zielbewussten, freien Willen des Opfers getragen wird

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34
Q

FAHRUNTÜCHTIGKEIT

A

Zustand, in dem die Gesamtleistungsfähigkeit so weit herabgesetzt ist, dass der Fahrzeugführer nicht mehr fähig ist, das Fahrzeug im Verkehr eine längere Strecke auch bei Auftreten schwieriger Verkehrslagen sicher zu steuern

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35
Q

FALSCHE AUSSAGE

A

nicht mit der objektiven Wirklichkeit übereinstimmt (objektive Theorie) nicht mit der subjektiven Erinnerung oder dem Wissen des Täters übereinstimmt (subjektive Theorie) das vom Aussagenden reproduzierbare Erlebnisbild zur Sache nicht vollständig und objektiv richtig wiedergibt (Pflichttheorie)

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36
Q

FREIHEITSBERAUBUNG

A

(vorübergehende) Aufhebung der Möglichkeit des Opfers, sich nach seinem Willen fortzubewegen und den Aufenthaltsort zu verändern

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37
Q

EMPFINDLICHES ÜBEL

A

jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten bzw. Zufügung von Nachteilen, die geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen

38
Q

VERBREITEN

A

Weitergabe einer von einem anderen aufgestellten Behauptung

39
Q

VERFÄLSCHEN

A

nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts einer Urkunde, durch die der Anschein erweckt wird, der Aussteller habe die Erklärung in dieser (veränderten) Form abgegeben

40
Q

VERMÖGEN

A

unter dem Schutze der Rechtsordnung stehende wirtschaftliche Werte

41
Q

GEBRAUCHEN URKUNDE

A

Zugänglich machen der Urkunde zur Möglichkeit der Kenntnisnahme

42
Q

KONKRETE GEFAHR

A

Zustand, in dem der Eintritt eines Schadens für unmittelbar in die Gefahrenzone gelangene Personen oder Sachen so wahrscheinlich ist, dass es vom Zufall abhängt, ob Rechtsgüter verletzt werden oder nicht

43
Q

GEMEINE GEFAHR

A

Zustand, bei dem eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben für unbestimmt viele Personen oder erhebliche Sachwerte besteht

44
Q

GEMEINGEFÄHRLICHE MITTEL

A

Mittel, deren konkrete Anwendung eine Gefahr für unbestimmt viele Personen mit sich bringt und nicht mehr beherrschbar ist

45
Q

VERMÖGENSBETREUUNGSPFLICHT

A

besondere Pflicht zur Vermögensfürsorge, die wesensbestimmend für das tatsächlich begründete Treueverhältnis ist und sich durch ein gewisses Maß an Selbstständigkeit und wirtschaftlicher Bedeutung auszeichnet

46
Q

VERMÖGENSSCHADEN

A

Verminderung des Gesamtwerts des Vermögens unmittelbar durch die Vermögensverfügung ohne Kompensation durch eine zumindest gleichwertige wirtschaftliche Position (Gesamtsaldierung auf Grundlage einer objektiv-individuellen Berechnungsmethode)

47
Q

VERMÖGENSVERFÜGUNG

A

jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das eine Vermögensminderung unmittelbar (ohne weitere Zwischenschritte) herbeiführt

48
Q

WAFFE

A

funktionstüchtiger und konkret einsetzbarer (etwa geladener) Gegenstand, der bestimmungsgemäß dazu dient, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (Waffe im technischen Sinne)

49
Q

GEMEINSCHAFTLICHE BEGEHUNG

A

Zusammenwirken von mindestens zwei Personen

50
Q

GESCHÄFTSMÄßIGKEIT

A

wiederholte bzw. nachhaltige Tätigkeit mit und ohne Gewinnerzielungsabsicht

51
Q

GESCHÄFTSRÄUME

A

abgeschlossene Räume, die zum Betrieb irgendwelcher Geschäfte(etwa gewerblicher, wissenschaftlicher oder künstlerischer Art)für eine gewisse Zeit oder auf Dauer bestimmt sind

52
Q

GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG

A

jede Herbeiführung oder Steigerung eines pathologischen Zustands physischer und psychischer Art

53
Q

WEGNAHME

A

Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des Berechtigten

54
Q

WERKZEUG/ MITTEL

A

körperlicher Gegenstand, mit dem gegen Personen Gewalt angewendet oder angedroht werden kann (beachte: Gebrauchsabsicht erforderlich!)

55
Q

GEFÄHRLICHES WERKZEUG §224

A

beweglicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung konkret geeignet ist, erhebliche körperliche Verletzungen hervorzurufen

56
Q

WERTURTEIL

A

subjektive Meinungsäußerung etwa in Form persönlicher Wertungen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen, die nicht dem Beweis zugänglich ist

57
Q

SCHWERE GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG

A

Gesundheitsschädigung, durch die es (jedenfalls) fast zu einer schweren Folge des § 226 gekommen wäre, gravierende Erkrankungen von einiger Dauer sowie nachhaltige Beeinträchtigungen der Lebensqualität über einen mehrwöchigen Zeitraum

58
Q

GESUNDHEITSSCHÄDLICHE STOFFE

A

Stoffe, die mechanisch oder thermisch wirken, sowie Bakterien und sonstige Kranktheitserreger, soweit sie nicht zu Giften zählen, die geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen

59
Q

GEWAHRSAM

A

die nach sozialer Anschauung zu bestimmende von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft

60
Q

GEWALT

A

körperlich wirkender Zwang durch unmittelbare oder mittelbare Einwirkung zur Überwindung eines geleisteten oder Verhinderung eines erwarteten Widerstandes

61
Q

WOHNUNG § 123

A

alle Räume, die einer oder mehreren Personen zum Aufenthalt dienen oder zur Benutzung freistehen

62
Q

ZUEIGNUNG

A

(zumindest vorübergehende) Einverleibung der Sache selbst oder des in ihr verkörperten Sachwertes unter Anmaßung einer eigentumsähnlichen Herrschaft in das Vermögen des Täters oder eines Dritten (Aneignung), ohne dass diese/r an den Eigentümer (Berechtigten) zurückgelangt (Enteignung)

63
Q

ZERSTÖREN

A

wesentliche Beschädigung einer Sache oder Vernichtung ihrer Substanz, sodass die Sache für ihren Zweck völlig unbrauchbar wird

64
Q

BEFRIEDIGUNG DES GESCHLECHTSTRIEBS

A

Handlung als Mittel zur geschlechtlichen Befriedigung bei oder nach dem Tötungsakt, auch bei nur bedingtem Vorsatz

65
Q

GIFT

A

organischer oder anorganischer Stoff, der unter bestimmten Bedingungen durch seine chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit zu schädigen vermag

66
Q

WICHTIGES GLIED

A

in sich abgeschlossenes Körperteil mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus, das mit dem Körper durch ein Gelenk verbunden ist und eine generelle Bedeutung für den Gesamtorganismus und das menschliche Leben hat

67
Q

GRAUSAM

A

Zufügen von Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen

68
Q

HEIMTÜCKISCH

A

bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, wenn es sich also keines Angriffs versieht (arglos) und aufgrunddessen nur reduzierte Verteidigungsmöglichkeiten hat (wehrlos); darüber hinaus wird zum Teil eine feindselige Willensrichtung und/oder ein verwerflicher Vertrauensbruch gefordert

69
Q

BEREICHERUNGSABSICHT

A

Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, der als Kehrseite des Schadens auf derselben Vermögensverfügung des Getäuschten beruht (sog. Stoffgleichheit);überschießende Innentendenz

70
Q

ERMÖGLICHUNGS-/ VERDECKUNGSABSICHT

A

Absicht, die eigene oder die Straftat eines Dritten (Vergehen oder Verbrechen) zu ermöglichen / zu verdecken

71
Q

GEWERBSMÄßIGKEIT

A

Absicht, sich durch wiederholte Begehung eine Einnahmequelle von einer gewissen Dauer und Erheblichkeit zu schaffen

72
Q

HABGIER

A

gesteigertes abstoßendes Gewinnstreben um jeden Preis, auch um den eines Menschenlebens, als tatbeherrschendes Motiv

73
Q

HILFLOSE LAGE

A

Situation, in der sich das Opfer nicht selbst vor der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung zu schützen oder zu helfen vermag

74
Q

HINTERLISTIGER ÜBERFALL

A

unvorhergesehener Angriff in einer planmäßigen, auf Verdeckung der wahren Absicht berechneten Weise (List)

75
Q

IRRTUM

A

Auseinanderfallen der Vorstellung des Getäuschten (auch in Form eines sachgedanklichen Mitbewusstseins) mit der wirklichen Sachlage, wobei er die Richtigkeit seiner Vorstellung wenigstens für möglich halten muss

76
Q

LEBENSGEFÄHRDENDE BEHANDLUNG

A

Begehungsweise, die objektiv-generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen

77
Q

MORDLUST

A

Tötung des Opfers ist der einzige Zweck der Tat

78
Q

NIEDRIGE BEWEGGRÜNDE

A

sittlich auf tiefster Stufe stehende, besonders verachtenswerte Motive

79
Q

VORTEILSSICHERUNGSABSICHT

A

Absicht, im Interesse des Vortäters die Wiederherstellung des gesetzmäßigen, durch die Vortat beeinträchtigten Zustandes zu verhindern oder zu erschweren, um unmittelbar aus der Vortat stammende Vorteile zu sichern (Restitutionsvereitelung)

80
Q

ZUEIGUNGS ABSICHT

A

Absicht, sich eine fremde Sache - zumindest vorübergehend - anzueignen, und bedingter Vorsatz, den bisherigen Gewahrsamsinhaber dauernd zu enteignen(vgl. auch: Zueignung)

81
Q

WOHNUNG § 244

A

Räume, deren Hauptzweck darin besteht, Menschen zur ständigen Benutzung zu dienen(ohne dass sie in erster Linie Arbeitsräume sind), die zumindest zeitweise im Mittelpunkt des privaten Lebens stehen

82
Q

BANDE

A

Verbindung von mindestens drei Personen zur wiederholten Begehung von Straftaten Mitwirkung: irgendwie geartetes Mitwirken eines anderen Bandenmitglieds

83
Q

MISSBRAUCH

A

Einhaltung des rechtlichen Könnens (Außenverhältnis) unter Verletzung des rechtlichen Dürfens (Innenverhältnis)

84
Q

TÄTLICHER ANGRIFF

A

unmittelbar auf den Körper des Betroffenen zielende Einwirkung in feindseliger Willensrichtung

85
Q

GEFÄHRLICHES WERKZEUG §244/ 250

A

Gegenstand, dessen typische, bestimmungsgemäße Anwendung geeignet ist, körperliche Misshandlungen oder Gesundheitsschäden herbeizuführen, solange dies keine offensichtliche Zweckentfremdung wäre

86
Q

LÄHMUNG

A

erhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Bewegungsfähigkeit eines Körperteils

87
Q

MENSCH

A

Beginn des Menschseins: Einsetzen der Eröffnungswehen

88
Q

VERSCHLOSSENES BEHÄLTNIS

A

Raumgebilde, das zur Verwahrung und Sicherung von Sachen dient, jedoch nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, dessen Inhalt mittels einer technischen Schließeinrichtung oder auf andere Weise gegen den unmittelbaren ordnungswidrigen Zugriff von außen gesichert ist

89
Q

ANVERTRAUT

A

Überlassung der Sache an den Täter mit der Maßgabe, mit ihr im Interesse oder nach Weisung des Eigentümers zu verfahren oder sie dem Eigentümer zurückzugeben

90
Q

KÖRPERLICHE MISSHANDLUNG

A

üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird