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BEFRIEDETES BESITZTUM
gegen Betreten durch zusammenhängende, nicht notwendig lückenlose Schutzwehren gesichertes Grundstück
BEHAUPTEN
als nach der eigenen Überzeugung richtig hingestellte Äußerung
BEIBRINGEN VON GIFT
Verbindung des Stoffes mit dem Körper dergestalt, dass er seine gesundheitsschädigende Wirkung konkret entfalten kann
BEI SICH FÜHREN
Waffe, Werkzeug oder Mittel zwischen Versuchsbeginn und Vollendung bzw. Beendigung bewusst gebrauchsbereit bei sich haben bzw. bei der Tatausführung ergreifen
ROHE MISSHANDLUNG
Zufügen einer körperlichen Misshandlung aus gefühlloser Gesinnung
SCHWERE KÖRPERLICHE MISSHANDLUNG
körperliche Misshandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit unter Zufügung schwerer Schmerzen erheblich beeinträchtigt
SCHUTZVORRICHTUNG
besondere Einrichtung, die geeignet und bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache zu erschweren
SIECHTUM
chronischer Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft zieht und allgemeine Hinfälligkeit zur Folge hat
SICH BEMÄCHTIGEN
Erlangung der physischen Gewalt über das Opfer gegen dessen Willen
BESCHÄDIGEN
eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz oder Beeinträchtigung der Funktion einer Sache
AUF FRISCHER TAT
sinnliche Wahrnehmung (tatsächliche Entdeckung) des Täters in Tatortnähe und alsbald nach Tatausführung bzw. raumzeitliches Zusammentreffen
BEWEISERHEBLICHE DATEN
kodierte Informationen, welche eine Gedankenerklärung darstellen, die einen Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion) und die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr rechtserhebliche Tatsachen zu beweisen (Beweisfunktion), aber visuell nicht unmittelbar wahrnehmbar ist, also keine stoffliche Verkörperung hat (Perpetuierungsfunktion)
TATSACHE
vergangener oder gegenwärtiger Vorgang oder Zustand der Außenwelt oder des Innenlebens, der sinnlich wahrnehmbar in Erscheinung getreten und so dem Beweis zugänglich ist
TÄUSCHUNG
Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, ausdrücklich, konkludent oder durch Unterlassen gebotener Aufklärung, wodurch ein Irrtum erregt oder unterhalten wird
TOD
Todeszeitpunkt: Eintritt des Hirntods
TÖTEN
jede das Leben verkürzende Handlung, die den Tod verursacht
IN BRAND SETZEN
ein Tatobjekt ist in Brand gesetzt, wenn zumindest Teile von ihm vom Feuer so erfasst werden, dass es aus eigener Kraft (ohne Fortwirken des Zündstoffs) weiter brennt
DROHUNG
Inaussichtstellen eines Übels, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt, um einen bestimmten Nötigungserfolg zu erreichen
EHRE
die dem Menschen zukommende innere Ehre (subjektives Ehrgefühl) und seine darauf beruhende Geltung innerhalb der Gesellschaft (guter Ruf, äußere Ehre)
EINBRECHEN
gewaltsames Öffnen von Umschließungen, die dem Eintritt in den geschützten Raum entgegenstehen, unter Anwendung nicht unerheblicher Anstrengungen
QUÄLEN
Verursachung erheblicher (über ein durchschnittliches Maß hinausgehender) länger andauernder oder sich wiederholender körperlicher oder seelischer Schmerzen oder Leiden
UMSCHLOSSENER RAUM
jedes durch (zumindest teilweise) künstliche Hindernisse gegen das Betreten durch Unbefugte geschützte Raumgebilde, das von Menschen betreten werden kann
UNBEFUGT
Daten werden gegen den (wirklichen oder mutmaßlichen) Willen des Berechtigten verwendet (subjektive Auslegung)
UNECHT
wenn eine Gedankenerklärung oder technische Aufzeichnung von einem bestimmten Aussteller bzw. Gerät zu stammen scheint, tatsächlich aber von einem anderen erstellt wurde (Täuschung über die Identität des Ausstellers)