113 - WIDERSTAND GEGEN VOLLSTRECKUNGSBEAMTE Flashcards
WIDERSTAND LEISTEN
jede aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten zu verstehen, mit der die Durchführung einer Vollstreckungshandlung verhindert / erschwert werden soll
VORNAHME
die Vollstreckungshandlung muss zumindest unmittelbar bevorstehen und darf noch nicht beendet sein
VOLLSTRECKUNGSHANDLUNG
ist jede Tätigkeit der dazu berufenen Organe, die zur Regelung eines Einzelfalls auf die Vollziehung von Gesetzen / Rechtsverordnungen / Urteilen / Gerichtsbeschlüssen / Verfügungen gerichtet ist und notfalls mit staatlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann
EINES AMTSTRÄGERS
§ 11 I Nr. 2 a StGB
MIT GEWALT
eine gegen den Vollstreckungsbeamten gerichtete Kraftäußerung mit körperlicher Zwangswirkung
DURCH DROHUNG MIT GEWALT
eine Ankündigung einer bevorstehenden Gewaltanwendung gegen den Amtsträger, auch wenn die Gewalt erst nach der Vollstreckungshandlung erfolgen soll
VORSATZ
wer den OTB mit Wissen und Wollen verwirklicht
RECHTMÄßIGE VOLLSTRECKUNGSHANDLUNG
liegt vor wenn der Vollstreckungsbeamte örtlich und sachlich zuständig ist, die wesentlichen Förmlichkeiten eingehalten und das Ermessen sorgsam ausgeübt wurden ist