243 - BESONDERS SCHWERER FALL DES DIEBSTAHL Flashcards
WEGNAHME
Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams
GEWAHRSAM
Von einem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache
FREMD
Ist eine Sache wenn sic nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist
BEWEGLICH
sind alle ortsveränderlichen Sachen
SACHE
Alle physischen Gegenstände ungeachtet ihres Wertes oder Aggregatszustandes
ZUEIGNUNGSABSICHT
Absicht sich eine fremde Sache zumindest vorübergehend anzueignen und somit den Eigentümer auf Dauer aus seiner wirtschaftlichen Position zu verdrängen
ANEIGNUNGSABSICHT
Liegt vor wenn der Täter eine fremde Sache zumindest kurzfristig seinem Vermögen einverleiben möchte
ENTEIGNUNGSWILLE
Liegt vor wenn der Täter den Eigentümer der Sache dauerhaft aus seiner wirtschaftlichen Position verdrängen möchte
RECHTSWIDRIGE ZUEIGNUNG
Liegt vor wenn der Täter keinerlei zivilrechtliche Ansprüche auf Übereignung der weggenommenen Sache hat
VORSATZ DER RECHTSWIDRIGEN ZUEIGNUNG
Der Täter muss wissen, dass er keinerlei zivilrechtliche Ansprüche auf die weggenommene Sache hat
GEBÄUDE
durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und Unbefugte fernhalten soll
DIENSTRÄUME
sind baulich abgegrenzte Räume, in denen Tätigkeiten, aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeübt werden
GESCHÄFTSRÄUME
sind Räumlichkeiten, die hauptsächlich für eine gewisse Zeit oder dauernd zum Betrieb von Geschäften irgendwelcher Art (erwerbswirtschaftlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Art) bestimmt sind
ANDERER UMSCHLOSSENER RAUM
dazu zählen alle umschlossenen Raumgebilde, die zum Betreten durch Menschen bestimmt und mit Vorrichtungen umgeben sind, die das Eindringen Unbefugter abwehren sollen
EINBRECHEN
das gewaltsame Öffnen einer Umschließung, die Eintritt in den geschützten Raum entgegensteht, unter Anwendung nicht unerheblicher Anstrengung