243 - BESONDERS SCHWERER FALL DES DIEBSTAHL Flashcards
WEGNAHME
Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams
GEWAHRSAM
Von einem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache
FREMD
Ist eine Sache wenn sic nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist
BEWEGLICH
sind alle ortsveränderlichen Sachen
SACHE
Alle physischen Gegenstände ungeachtet ihres Wertes oder Aggregatszustandes
ZUEIGNUNGSABSICHT
Absicht sich eine fremde Sache zumindest vorübergehend anzueignen und somit den Eigentümer auf Dauer aus seiner wirtschaftlichen Position zu verdrängen
ANEIGNUNGSABSICHT
Liegt vor wenn der Täter eine fremde Sache zumindest kurzfristig seinem Vermögen einverleiben möchte
ENTEIGNUNGSWILLE
Liegt vor wenn der Täter den Eigentümer der Sache dauerhaft aus seiner wirtschaftlichen Position verdrängen möchte
RECHTSWIDRIGE ZUEIGNUNG
Liegt vor wenn der Täter keinerlei zivilrechtliche Ansprüche auf Übereignung der weggenommenen Sache hat
VORSATZ DER RECHTSWIDRIGEN ZUEIGNUNG
Der Täter muss wissen, dass er keinerlei zivilrechtliche Ansprüche auf die weggenommene Sache hat
GEBÄUDE
durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und Unbefugte fernhalten soll
DIENSTRÄUME
sind baulich abgegrenzte Räume, in denen Tätigkeiten, aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeübt werden
GESCHÄFTSRÄUME
sind Räumlichkeiten, die hauptsächlich für eine gewisse Zeit oder dauernd zum Betrieb von Geschäften irgendwelcher Art (erwerbswirtschaftlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Art) bestimmt sind
ANDERER UMSCHLOSSENER RAUM
dazu zählen alle umschlossenen Raumgebilde, die zum Betreten durch Menschen bestimmt und mit Vorrichtungen umgeben sind, die das Eindringen Unbefugter abwehren sollen
EINBRECHEN
das gewaltsame Öffnen einer Umschließung, die Eintritt in den geschützten Raum entgegensteht, unter Anwendung nicht unerheblicher Anstrengung
EINSTEIGEN
ist das Hineingelangen in den geschützten Raum unter Überwindung von Schwierigkeiten auf einem zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmten Weg
MIT FALSCHEM SCHLÜSSEL
setzt voraus, dass der Täter den geschützten Raum unter Verwendung eines Schlüssels betritt, der zur Zeit der Tat nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Verschlusses bestimmt ist
ANDERE WERKZEUGE
Gegenstände, durch die der Mechanismus des Verschlusses ordnungswidrig in Bewegung gesetzt wird
SICH VERBORGEN HALTEN
setzt voraus, dass sich der Täter in dem Raum versteckt
ZUR AUSFÜHRUNG DER TAT
liegt vor wenn der Einbruch in den geschützten Raum der Wegnahme durch den Täter dient
BEHÄLTNIS
umschlossenes Raumgebilde, dass zur Aufnahme von Sachen dient und nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist das Behältnis, wenn es gegen ordnungswidrige Zugriffe gesichert ist
VERSCHLOSSEN
ist das Behältnis, wenn es gegen ordnungswidrige Zugriffe gesichert ist
ANDERE SCHUTZVORRICHTUNGEN
sind alle sonstigen Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, die Wegnahme einer Sache zu erschweren
GEWERBSMÄßIG
handelt, wem es darauf ankommt, sich aus wiederholter Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen
AUSNUTZEN
bedeutet, dass sich der Täter gerade die durch die Hilflosigkeit usw. verringerten Selbstschutzmöglichkeiten des Opfers zur erleichterten Begehung des Diebstahls zunutze macht
HILFLOSIGKEIT EINER ANDEREN PERSON
liegt vor, wenn jemand aufgrund eines persönlichen Schwächezustandes nicht in der Lage ist, sich vor Beeinträchtigungen seines Gewahrsams hinreichend zu schützen
UNGLÜCKSFALL
ist jedes plötzlich eintretende Ereignis, das Schaden für Menschen oder Sachen zu verursachen droht und
von dem Betroffenen als so wesentlicher Nachteil empfunden wird, dass er Maßnahmen zur Sicherung
von Eigentum und Gewahrsam unterlässt
GEMEINE GEFAHR
ist eine Situation, in der für eine unbestimmte Vielzahl von Menschen oder Sachen die konkrete Gefahr einer erheblichen Schädigung besteht