186 - ÜBLE NACHREDE Flashcards
EHRTRÄGER
ist jeder Mensch
BEHAUPTEN
eine nach eigene Überzeugung als richtig hingestellte Äußerung
VERBREITEN
ist die Weitergabe einer fremden Äußerung
EHRRÜHRIG
ist die Tatsache, wenn sie geeignet ist, einen anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
TATSACHEN
liegen vor, wenn sich Behauptungen auf konkrete Vorgänge oder Zustände in der Vergangenheit oder Gegenwart bezieht, die dem Beweis zugänglich sind
IN BEZIEHUNG AUF EINEN ANDEREN
Empfänger der Mitteilung und Tatopfer dürfen nicht die selbe Person sein
KUNDGABEERFOLG
liegt vor wenn der Empfänger der ehrverletzenden Äußerung Kenntnis erlangt
VORSATZ
vorsätzlich handelt derjenige, welcher den OTB mit Wissen und Wollen verwirklicht
WAHRNEHMUNG BERECHTIGTER INTERESSEN GEM . § 193 StGB
freie Meinungsäußerung, die wahr sein kann, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung aber herabwürdigt