185 - BELEIDIGUNG Flashcards
EHRTRÄGER
ist jeder Mensch
BEHAUPTEN
eine nach eigene Überzeugung als richtig hingestellte Äußerung
TATSACHEN
liegen vor, wenn sich Behauptungen auf konkrete Vorgänge oder Zustände in der Vergangenheit oder Gegenwart bezieht, die dem Beweis zugänglich sind
WERTURTEILE
sind Äußerungen, die durch eine subjektive Stellungnahme oder Meinung gekennzeichnet sind
KUNDGABE
an einen Anderen gerichtete und zur Kenntnis genommene ehrrührige Äußerung
EHRRÜHRIG
ist die Tatsache, wenn sie geeignet ist, einen anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
KUNDGABEERFOLG
liegt vor wenn der Empfänger der ehrverletzenden Äußerung Kenntnis erlangt
VORSATZ
vorsätzlich handelt derjenige, welcher den OTB mit Wissen und Wollen verwirklicht
WAHRNEHMUNG BRECHTIGTER INTERESSEN GEM. § 193 StGB
freie Meinungsäußerung, die wahr sein kann, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung aber herabwürdigt