177 - SEXUELLE NÖTIGUNG / VERGEWALTIGUNG Flashcards

1
Q

ANDERE PERSON

A

jede natürliche Person, die weder Täter oder Teilnehmer ist

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2
Q

ERHEBLICH

A

ist eine sexuelle Handlung, wenn sie nach Art / Intensität / Dauer des sexualbezogenen Vorgehens eine sozial nicht mehr hinnehmbare Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung verursacht

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3
Q

SEXUELLE HANDLUNG

A

Eine Handlung ist immer dann als sexuell zu bewerten, wenn sie nach dem äußeren Erscheinungsbild eine Beziehung zum Geschlechtlichen aufweist, dies ist immer dann gegeben, wenn schon ein objektiver Beobachter sagen würde, dass die Handlungen in irgendeiner Art und Weise unanständig sind

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4
Q

GEGEN DEN ERKENNBAREN WILLEN

A

muss ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln erkennbar sein

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5
Q

VORNAHME

A

ist die Verwirklichung der Tat durch den Täter

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6
Q

VON IHR VORNEHMEN LÄSST

A

ist die Vornahme der sexuellen Handlung durch das Opfer selbst

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7
Q

DULDUNG

A

ist jegliches Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, was zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt

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8
Q

VORSATZ

A

die Verwirklichung des OTB mit Wissen und Wollen

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9
Q

AUSNUTZEN

A

liegt vor, wenn der Täter erkennt, dass der Zustand des Opfers die Duldung / Vornahme der sexuellen Handlung ermöglicht / erleichtert und dies bewusst einkalkuliert

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10
Q

WIDERSTANDSUNFÄHIGKEIT

A

liegt vor, wenn aus psychischen / physischen Gründen, auch wenn diese nur vorrübergehend bestehen, keinen zur Abwehr des sexuellen Übergriffs stehenden Willen bilden / äußern / durchsetzen kann

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11
Q

ERHEBLICH EINGESCHRÄNKTE WIDERSTANDSFÄHIGKEIT

A

liegt vor, wenn die Einschränkung aufgrund permanenter Behinderung / erheblicher Intelligenzminderung oder starker Alkoholisierung einen möglichen entgegenstehenden Willen zu äußern erschwert

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12
Q

ÜBERRASCHUNGSMOMENT

A

liegt vor, wenn der Täter die äußeren Umstände erkennt, aus denen sich ergibt, dass sich das Opfer keines sexuellen Angriffs auf seinen Körper versieht

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13
Q

KLIMA DER GEWALT

A

liegt vor, wenn der Täter durch frühere Gewalttätigkeiten einen Zustand geschaffen hat, in dem das Opfer weiterhin solche Übergriffe fürchten muss, falls es sich nicht fügt

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14
Q

EMPFINDLICHES ÜBEL

A

jeder Nachteil der dazu geeignet ist einen besonnen Menschen mit einem bestimmten Verhalten zu veranlassen

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15
Q

WIDERSTAND

A

jeder entgegenstehende Wille des Opfers

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16
Q

DROHUNG

A

In Aussicht stellen eines empfindlichen Übels, aus dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt

17
Q

UNFÄHIG WILLEN ZU BILDEN

A

aufgrund von Krankheit / Behinderung / berauschendem Mittel entsteht die absolute Unfähigkeit einen Willen zu bilden / äußern

18
Q

KRANKHEIT

A

ein regelwidriger Körper- / Geisteszustand, der eine Behandlungsbedürftigkeit / Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat

19
Q

BEHINDERUNG

A

liegt vor, wenn körperliche / seelische / geistige / Sinnesbeeinträchtigungen vorliegen, indem ein Mensch der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate gehindert teilnimmt

20
Q

GEWALT

A

körperlich wirkender Zwang durch unmittelbare/ mittelbare Einwirkung zur Überwindung eines geleisteten oder Verhinderung eines erwarteten Widerstandes

21
Q

DROHUNG MIT GEGENWÄRTIGER GEFAHR FÜR LEIB ODER LEBEN

A

wenn der Täter eine nicht nur unerhebliche Körperverletzung oder gar den Tod in Aussicht stellt und damit den Anschein der Ernsthaftigkeit zu erwecken möchte

22
Q

SCHUTZLOS AUSGELIEFERT

A

liegt vor, wenn das Opfer aufgrund von äußeren Umständen wie die Einsamkeit des Tatortes / fehlende Fluchtmöglichkeiten, in seinen Abwehrmöglichkeiten erheblich eingeschränkt ist und auch von dritter Seite nicht mit Hilfe zu rechnen ist

23
Q

BEISCHLAF

A

ist mit dem Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof erfüllt

24
Q

BEISCHLAFÄHNLICHE HANDLUNGEN

A

andere Formen des Eindringens in den Körper als beim Oral- oder Analverkehr “mit Ausnahme des Zungenkusses”

25
Q

EINDRINGEN IN DEN KÖRPER

A

ist bei dem Beischlaf / Beischlafähnlichen Handlungen erfüllt

26
Q

GEMEINSCHAFTLICH

A

bedeutet, dass mindestens 2 Personen wirken durch einverständliches aktives Handeln derart zusammen, dass sie dem Opfer am Tatort unmittelbar gegenüberstehen

27
Q

WAFFE

A

beweglicher Gegenstand dessen primäre Zweckbestimmung die Verursachung von Verletzungen ist

28
Q

GEFÄHRLICHES WERKZEUG

A

ein beweglicher Gegenstand, der aufgrund seiner Beschaffenheit und in seiner konkreten Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen

29
Q

BEI SICH FÜHREN

A

Waffe, Werkzeug oder Mittel, dass zwischen Versuchsbeginn und Tatvollendung bewusst gebrauchsbereit bei sich führt bzw. während der Tatausführung ergreift

30
Q

SONSTIGES MITTEL

A

Gegenstände denen die objektive Gefährlichkeit fehlt

31
Q

GEFAHR EINER SCHWEREN GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG

A

konkrete Gefahr eines langwierigen, qualvollen, die Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden physischen oder psychischen Krankheitsverlaufs zu erleiden