177 - SEXUELLE NÖTIGUNG / VERGEWALTIGUNG Flashcards
ANDERE PERSON
jede natürliche Person, die weder Täter oder Teilnehmer ist
ERHEBLICH
ist eine sexuelle Handlung, wenn sie nach Art / Intensität / Dauer des sexualbezogenen Vorgehens eine sozial nicht mehr hinnehmbare Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung verursacht
SEXUELLE HANDLUNG
Eine Handlung ist immer dann als sexuell zu bewerten, wenn sie nach dem äußeren Erscheinungsbild eine Beziehung zum Geschlechtlichen aufweist, dies ist immer dann gegeben, wenn schon ein objektiver Beobachter sagen würde, dass die Handlungen in irgendeiner Art und Weise unanständig sind
GEGEN DEN ERKENNBAREN WILLEN
muss ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln erkennbar sein
VORNAHME
ist die Verwirklichung der Tat durch den Täter
VON IHR VORNEHMEN LÄSST
ist die Vornahme der sexuellen Handlung durch das Opfer selbst
DULDUNG
ist jegliches Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, was zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt
VORSATZ
die Verwirklichung des OTB mit Wissen und Wollen
AUSNUTZEN
liegt vor, wenn der Täter erkennt, dass der Zustand des Opfers die Duldung / Vornahme der sexuellen Handlung ermöglicht / erleichtert und dies bewusst einkalkuliert
WIDERSTANDSUNFÄHIGKEIT
liegt vor, wenn aus psychischen / physischen Gründen, auch wenn diese nur vorrübergehend bestehen, keinen zur Abwehr des sexuellen Übergriffs stehenden Willen bilden / äußern / durchsetzen kann
ERHEBLICH EINGESCHRÄNKTE WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
liegt vor, wenn die Einschränkung aufgrund permanenter Behinderung / erheblicher Intelligenzminderung oder starker Alkoholisierung einen möglichen entgegenstehenden Willen zu äußern erschwert
ÜBERRASCHUNGSMOMENT
liegt vor, wenn der Täter die äußeren Umstände erkennt, aus denen sich ergibt, dass sich das Opfer keines sexuellen Angriffs auf seinen Körper versieht
KLIMA DER GEWALT
liegt vor, wenn der Täter durch frühere Gewalttätigkeiten einen Zustand geschaffen hat, in dem das Opfer weiterhin solche Übergriffe fürchten muss, falls es sich nicht fügt
EMPFINDLICHES ÜBEL
jeder Nachteil der dazu geeignet ist einen besonnen Menschen mit einem bestimmten Verhalten zu veranlassen
WIDERSTAND
jeder entgegenstehende Wille des Opfers