253 - ERPRESSUNG Flashcards
NÖTIGUNG
ein Aufzwingen eines vom Opfer nicht gewollten Verhaltens
GEWALT
körperlich wirkender Zwang durch unmittelbare/ mittelbare Einwirkung zur Überwindung eines geleisteten oder Verhinderung eines erwarteten Widerstandes
DROHUNG
In Aussicht stellen eines empfindlichen Übels, aus dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt
EMPFINDLICHES ÜBEL
jeder Nachteil der geeignet ist, einen besonnenen Menschen zudem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu veranlassen
VERMÖGENSVERFÜGUNG
liegt in jedem willensgesteuerten Verhalten des Geschädigten, durch das er unmittelbar auf sein Vermögen oder das eines Dritten einwirkt
VERMÖGENSNACHTEIL
ist gegeben, wenn das Vermögen einer Person gegen ihren Willen vermindert wird
VORSATZ
vorsätzlich handelt derjenige, welcher den OTB mit Wissen und Wollen verwirklicht
BEREICHERUNGSABSICHT
bedeutet das Streben nach einem Dritten und den Berechtigten dauerhaft aus deren wirtschaftlicher Position zu verdrängen
RECHTSWIDRIGKEIT DER BEREICHERUNG
Der erstrebte Vorteil ist rechtswidrig, wenn kein Rechtsanspruch auf ihn besteht
VERWERFLICHKEIT
die rechtliche Missbilligung des Nötigungsmittels oder Nötigungszwecks