123 - HAUSFRIEDENSBRUCH Flashcards
WOHNUNG
sind Räumlichkeiten, deren Hauptzweck darin besteht, Menschen zur ständigen Benutzung zu dienen, ohne dass sie hauptsächlich als Arbeitsräume bestimmt sind
GESCHÄFTSRÄUME
sind abgeschlossene Betriebs- / Verkaufsstätten, die gewerblich / künstlerisch / wissenschaftlich / ähnlichen Zwecken dienen, auch feste / mobile Verkaufsstätten
BEFRIEDETES BESITZTUM
gegen Betreten durch zusammenhängende, nicht notwendig lückenlose Schutzwehren gesichertes Grundstück
RÄUME ZUM ÖFFENTLICHEN DIENST
sind solche, in denen ihrer Bestimmung gemäß auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhende Tätigkeit ausgeübt werden, die der Erledigung staatlicher / kommunaler / sonstige öffentliche Angelegenheiten dienen
RÄUME ZUM ÖFFENTLICHEN VERKEHR
nur solche, die dem allgemein zugänglichen Personen- / Gütertransport dienen
EINDRINGEN
ist das Gelangen in den geschützten Raum gegen den Willen des Berechtigten, mit der Zielrichtung des späteren Betretens
GELANGEN
wenn jemand den gesicherten Bereich betreten hat
GEGEN DEN WILLEN
es kommt auf ein Betreten gegen den Willen eines Berechtigten an
BERECHTIGTEN
der Hausrechtsinhaber, der die Sachherrschaft ausübt, diese kann an Dritte delegiert / übertragen werden
ZUMUTBARKEIT GEGENÜBER ANDEREN
ist eine bestimmte Situation zur Duldung eines Anderen zumutbar gewesen
UNBEFUGTES VERWEILEN
liegt vor, wenn man sich nicht nach Aufforderung des berechtigten entfernt
VORSATZ
wer den OTB mit Wissen und Wollen verwirklicht