255 - RÄUBERISCHE ERPRESSUNG Flashcards
NÖTIGUNG
ein Aufzwingen eines vom Opfer nicht gewollten Verhaltens
GEWALT
körperlich wirkender Zwang durch unmittelbare/ mittelbare Einwirkung zur Überwindung eines geleisteten oder Verhinderung eines erwarteten Widerstandes
GEWALT GEGEN PERSONEN
jede unmittelbare/ mittelbare Einwirkung auf den Körper des Opfers um geleisteten/ erwarteten Widerstand zu überwinden
DROHUNG
In Aussicht stellen eines empfindlichen Übels, aus dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt
DROHUNG MIT GEGENWÄRTIGER GEFAHR FÜR LEIB ODER LEBEN
wenn der Täter eine nicht nur unerhebliche Körperverletzung oder gar den Tod in Aussicht stellt und damit den Anschein der Ernsthaftigkeit zu erwecken
GEGENWÄRTIG
wenn ein Schadenseintritt bereits begonnen hat, unmittelbar oder in allernächster Zeit bevorsteht
VERMÖGENSVERFÜGUNG
liegt in jedem willensgesteuerten Verhalten des Geschädigten, durch das er unmittelbar auf sein Vermögen oder das eines Dritten einwirkt
VERMÖGENSNACHTEIL
ist gegeben, wenn das Vermögen einer Person gegen ihren Willen vermindert wird
VORSATZ
vorsätzlich handelt derjenige, welcher den OTB mit Wissen und Wollen verwirklicht
BEREICHERUNGSABSICHT
bedeutet das Streben nach einem Dritten und den Berechtigten dauerhaft aus deren wirtschaftlicher Position zu verdrängen
RECHTSWIDRIGKEIT DER BEREICHERUNG
Der erstrebte Vorteil ist rechtswidrig, wenn kein Rechtsanspruch auf ihn besteht
VERWERFLICHKEIT
die rechtliche Missbilligung des Nötigungsmittels oder Nötigungszwecks