250 - SCHWERER RAUB Flashcards

1
Q

WEGNAHME

A

Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams

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2
Q

GEWAHRSAM

A

Von einem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache

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3
Q

FREMD

A

Ist eine Sache wenn sic nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist

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4
Q

BEWEGLICH

A

sind alle ortsveränderlichen Sachen

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5
Q

SACHE

A

Alle physischen Gegenstände ungeachtet ihres Wertes oder Aggregatszustandes

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6
Q

NÖTIGUNG

A

Das Aufzwingen eines vom Opfer nicht gewollten Verhaltens

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7
Q

GEWALT GEGEN EINE PERSON

A

jede unmittelbare/ mittelbare Einwirkung auf den Körper des Opfers um einen erwarteten / geleisteten Widerstand zu überwinden

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8
Q

DROHUNG MIT GEGENWÄRTIGER GEFAHR FÜR LEIB ODER LEBEN

A

Wenn der Täter eine nicht nur unerhebliche Körperverletzung oder gar den Tod in Aussicht stellt um damit den Anschein der Ernsthaftigkeit zu erwecken

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9
Q

DROHUNG

A

Ist das in Aussichtstellen eines empflindlichen Übels, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt

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10
Q

GEGENWÄRTIG

A

Ist jeder Schadenseintritt der unmittelbar bevor steht, bereits begonnen hat oder in allernächster Zeit eintritt

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11
Q

ZUEIGNUNGSABSICHT

A

Absicht sich eine fremde Sache zumindest vorübergehend anzueignen und somit den Eigentümer auf Dauer aus seiner wirtschaftlichen Position zu verdrängen

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12
Q

ANEIGNUNGSABSICHT

A

Liegt vor wenn der Täter eine fremde Sache zumindest kurzfristig seinem Vermögen einverleiben möchte

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13
Q

ENTEIGNUNGSWILLE

A

Liegt vor wenn der Täter den Eigentümer der Sache dauerhaft aus seiner wirtschaftlichen Position verdrängen möchte

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14
Q

RECHTSWIDRIGE ZUEIGNUNG

A

Liegt vor wenn der Täter keinerlei zivilrechtliche Ansprüche auf Übereignung der weggenommenen Sache hat

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15
Q

VORSATZ DER RECHTSWIDRIGEN ZUEIGNUNG

A

Der Täter muss wissen, dass er keinerlei zivilrechtliche Ansprüche auf die weggenommene Sache hat

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16
Q

WAFFE 250

A

Funktionstüchtig und einsatzbereiter, beweglicher Gegenstand dessen primäre Zweckbestimmung die Verursachung von Verletzungen ist

17
Q

GEFÄHRLICHES WERKZEUG

A

ein beweglicher Gegenstand, der aufgrund seiner Beschaffenheit und in seiner konkreten Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen

18
Q

BEI SICH FÜHREN

A

Waffe, Werkzeug oder Mittel, dass zwischen Versuchsbeginn und Tatvollendung bewusst gebrauchsbereit bei sich führt bzw. während der Tatausführung ergreift

19
Q

SONSTIGES MITTEL

A

Gegenstände denen die objektive Gefährlichkeit fehlt

20
Q

VERWENDUNGSABSICHT

A

Das Werkzeug oder Mittel muss mit der Absicht mitgeführt werden, diese im Bedarfsfall zielgerichtet einzusetzen, um den Widerstand einer Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden

21
Q

GEFAHR DER SCHWEREN GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG

A

konkrete Gefahr eines langwierigen, qualvollen, die Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden physischen oder psychischen Krankheitsverlaufs zu erleiden

22
Q

ANDERE PERSON

A

jede natürliche Person die weder Täter noch Teilnehmer ist

23
Q

DURCH DIE TAT

A

eine Handlung zwischen Versuchsbeginn und Beendigung der Tat

24
Q

GEFÄHRDUNGSVORSATZ DER SCHWEREN GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG

A

zumindest bedingter Vorsatz, für den Eintritt der konkreten Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung

25
Q

VERWENDEN

A

wenn ein Gegenstand zielgerichtet als Verletzungs- oder Drohungsmittel eingesetzt wird

26
Q

TÄTER

A

Derjenige welcher die Tatherrschafft inne hat

27
Q

BETEILIGTER

A

Derjenige welcher die Tat ohne Tatherrschaft veranlasst oder fördert

28
Q

BANDE

A

zusammen treffen von mindestens 3 Personen zur wiederholten Begehung von Straftaten

29
Q

SCHWERE KÖRPERLICHE MISSHANDLUNG

A

Zufügung erheblicher Schmerzen oder länger andauernde physischer bzw. psychischer Tatfolgen

30
Q

TODESGEFAHR

A

wenn das Opfer durch die Tat in die konkrete Gefahr des Todes gebracht wird

31
Q

GEFÄHRDUNGSVORSATZ TODESGEFAHR

A

zumindest bedingter Vorsatz, für den Eintritt der konkreten Gefahr des Todes

32
Q

FINALZSAMMENHANG

A

der Täter muss die Gewalt gegen Person/ Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzen um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen bzw. zu erleichtern