250 - SCHWERER RAUB Flashcards
WEGNAHME
Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams
GEWAHRSAM
Von einem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache
FREMD
Ist eine Sache wenn sic nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist
BEWEGLICH
sind alle ortsveränderlichen Sachen
SACHE
Alle physischen Gegenstände ungeachtet ihres Wertes oder Aggregatszustandes
NÖTIGUNG
Das Aufzwingen eines vom Opfer nicht gewollten Verhaltens
GEWALT GEGEN EINE PERSON
jede unmittelbare/ mittelbare Einwirkung auf den Körper des Opfers um einen erwarteten / geleisteten Widerstand zu überwinden
DROHUNG MIT GEGENWÄRTIGER GEFAHR FÜR LEIB ODER LEBEN
Wenn der Täter eine nicht nur unerhebliche Körperverletzung oder gar den Tod in Aussicht stellt um damit den Anschein der Ernsthaftigkeit zu erwecken
DROHUNG
Ist das in Aussichtstellen eines empflindlichen Übels, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt
GEGENWÄRTIG
Ist jeder Schadenseintritt der unmittelbar bevor steht, bereits begonnen hat oder in allernächster Zeit eintritt
ZUEIGNUNGSABSICHT
Absicht sich eine fremde Sache zumindest vorübergehend anzueignen und somit den Eigentümer auf Dauer aus seiner wirtschaftlichen Position zu verdrängen
ANEIGNUNGSABSICHT
Liegt vor wenn der Täter eine fremde Sache zumindest kurzfristig seinem Vermögen einverleiben möchte
ENTEIGNUNGSWILLE
Liegt vor wenn der Täter den Eigentümer der Sache dauerhaft aus seiner wirtschaftlichen Position verdrängen möchte
RECHTSWIDRIGE ZUEIGNUNG
Liegt vor wenn der Täter keinerlei zivilrechtliche Ansprüche auf Übereignung der weggenommenen Sache hat
VORSATZ DER RECHTSWIDRIGEN ZUEIGNUNG
Der Täter muss wissen, dass er keinerlei zivilrechtliche Ansprüche auf die weggenommene Sache hat
WAFFE 250
Funktionstüchtig und einsatzbereiter, beweglicher Gegenstand dessen primäre Zweckbestimmung die Verursachung von Verletzungen ist
GEFÄHRLICHES WERKZEUG
ein beweglicher Gegenstand, der aufgrund seiner Beschaffenheit und in seiner konkreten Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen
BEI SICH FÜHREN
Waffe, Werkzeug oder Mittel, dass zwischen Versuchsbeginn und Tatvollendung bewusst gebrauchsbereit bei sich führt bzw. während der Tatausführung ergreift
SONSTIGES MITTEL
Gegenstände denen die objektive Gefährlichkeit fehlt
VERWENDUNGSABSICHT
Das Werkzeug oder Mittel muss mit der Absicht mitgeführt werden, diese im Bedarfsfall zielgerichtet einzusetzen, um den Widerstand einer Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden
GEFAHR DER SCHWEREN GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG
konkrete Gefahr eines langwierigen, qualvollen, die Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden physischen oder psychischen Krankheitsverlaufs zu erleiden
ANDERE PERSON
jede natürliche Person die weder Täter noch Teilnehmer ist
DURCH DIE TAT
eine Handlung zwischen Versuchsbeginn und Beendigung der Tat
GEFÄHRDUNGSVORSATZ DER SCHWEREN GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG
zumindest bedingter Vorsatz, für den Eintritt der konkreten Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung