9. Versorgung (&Regulierung) Flashcards

1
Q

EnWG §1 Zweck und Ziele des Gesetzes (1)?

A

Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.”

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2
Q

Das energiepolitische Zieldreieck bildet das Grundkonzept der Energieversorgung.

Ein zukunftsfähiges Energieversorgungssystem beruht also auf der gleichrangigen Berücksichtigung von: ?? (3)

A

Umweltverträglichkeit

Versorgungssicherheit

Wirtschaftlichkeit

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3
Q

Das energiepolitische Zieldreieck bildet das Grundkonzept der Energieversorgung und kann seit EnWG 2005 zusätzlich als Fünfeck aufgefasst werden. Welche 2 Aspekte werden neu mitberücksichtigt?

A

verbraucherfreundlich

effizient

(aber im Prinzip sind beide Ziele/Aspekte schon im Zieldreieck vertreten, z.B. effizient bei Wirtschaftlichkeit)

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4
Q

Seit EnWG 2011 gibt es welchen Zusatz zum energiepolitischen Zieldreieck?

A

“zunehmend auf erneuerbaren Energien”

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5
Q

Was versteht man unter Umweltverträglichkeit? (3)

A
  • den verantwortungsvollen Umgang mit der natürlichen Umgebung
  • den sparsamen Einsatz der verfügbaren Ressourcen
  • Vermeidung der Freisetzung von Schadstoffen und der Bewahrung natürlicher Lebensräume (also mehr als nur die Reduktion von CO2-Emissionen)
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6
Q

Umweltverträglichkeit

Externe Kosten für verschiedene Technologien zur Stromerzeugung: ?? (2)

A

Externe Kosten:
- aus CO2-Emissionen

  • Gesundheitsschäden, Materialschäden und Ernteverluste
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7
Q

Die Abbildung auf Folie 5 versucht die Umweltschäden aus der Energieversorgung (externe Kosten) in umfassenderer Weise zu monetarisieren. Die Kosten für nicht CO2-bezogene Umweltschäden liegen im Durchschnitt unter den prognostizierten Kosten für Schäden aus CO2-Emissionen.

(Abbildung ansehen!!!! und beschriften)

A

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8
Q

Bei den fossilen Energieträgern kommt der größte Teil der externen Kosten für Umweltschäden aus der Energieversorgung woher?

A

aus CO2-Emissionen

siehe Abb. Folie 5

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9
Q

Wirtschaftlichkeit:

Wird meist im Sinne der ?(1)? Energieversorgung verstanden, z.B. niedrige Stromgestehungskosten

Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht müssen auch die ?(2)? mit einfließen, z.B. effizienter Ausbau von ?(3)?, ?(4)? und ?(5)?

A

(1) preisgünstigen/kosteneffizienten
(2) Systemkosten
(3) Kraftwerkskapazitäten
(4) Netzen
(5) Speichern

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10
Q

Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit liegt der Fokus auf: ?? (3)

A

Fokus auf:
- Marktkonzentration (Missbrauchspotenzial)

  • staatlicher Regulierung (insb. auf Steuern, Abgaben, Entgelten und Subventionen)
  • Stromgestehungskosten (im Falle des Elektrizitätsmarktes
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11
Q

Abbildung Stromgestehungskosten siehe Folie 6!

A

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12
Q

Determinanten der Stromgestehungskosten

Die spezifischen Vollkosten der Stromgestehungskosten (EUR/MWhsubel) lassen sich wie berechnen?

A

spezifischen Vollkosten der Stromgestehungskosten (EUR/MWhsubel)

Variable Kosten (EUR/MWhsubel)
+
Umlage Fixkosten auf erzeugte Strommenge (EUR/MWhsubel)

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13
Q

Determinanten der Stromgestehungskosten

Welche Einflussfaktoren gibt es auf die variablen Kosten? (5)

A

Einflussfaktoren:
- Brennstoffkosten (EUR/GJsubth)

  • Wirkungsgrad (%)
  • CO2-Zertifikatepreis (EUR/tsubCO2)
  • Emissionsfaktor Brennstoff (tsubCO2/GJsubth)
  • sonstige variable Betriebskosten (EUR/MWhsubel)
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14
Q

Determinanten der Stromgestehungskosten

Welche Einflussfaktoren gibt es auf die Umlage Fixkosten auf erzeugte Strommenge (EUR/MWhsubel)? (5)

A

Einflussfaktoren:
- Investitionskosten (EUR/kW)

  • Anlagenlebensdauer
  • Diskontierungsrate
  • jährlich fixe Kosten (üblich % von Investitionskosten)
  • Arbeitsausnutzung (Volllaststunden)
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15
Q

Versorgungssicherheit / Security of Supply (SoS)

Es wird dabei die ?(1)? Versorgungssicherheit von der ?(2)? Versorgungssicherheit unterschieden.

A

(1) politische

(2) technischen

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16
Q

Politische Versorgungssicherheit beinhaltet: ?? (2)

A

Politische Versorgungssicherheit beinhaltet:
- die Abhängigkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit von Ressourcen

  • die langfristige Verfügbarkeit von Energieträgern (insbesondere im Hinblick auf die Verflechtung der Energieversorgung mit dem Ausland und einer hohen Konzentration von Energieträgerimporten aus bestimmten Ländern)
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17
Q

Technische Versorgungssicherheit meint was?

A

die Zuverlässigkeit des Versorgungssystems und der betreffenden Infrastruktur, zu jedem Zeitpunkt die nachgefragte Energie liefern zu können und auf technische Störungen reagieren zu können.

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18
Q

Versorgungssicherheit / Security of Supply (SoS)

Bewertung und Akzeptanz von Risiken hängt typischerweise ab von? (2)

A

Ausmaß der potenziellen Ereignisse

Dauer, Häufigkeit oder Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens

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19
Q

technische Zuverlässigkeit

Abbildung auf Folie 8 ansehen!

A

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20
Q

Energieversorgung beschreibt was?

A

Die Belieferung von Endverbrauchern mit Energie

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21
Q

Die für die Energieversorgung notwendige Energie kann in Form von ?(1)? Energieträgern geliefert werden

Sie umfasst ebenfalls die Lieferung ?(2)? und ?(3)? Energieträger.

A

(1) leitungsgebundenen
(2) fester
(3) flüssiger

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22
Q

Die für die Energieversorgung notwendige Energie kann in Form von leitungsgebundenen Energieträgern geliefert werden: ?? (3)

A

Strom

Gas

Fernwärme

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23
Q

Die Energieversorgung umfasst ebenfalls die Lieferung fester und flüssiger Energieträger: ?? (2)

A

Kohle oder Holz

Heizöl oder Kraftstoffe

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24
Q

Die gelieferte Endenergie, wird beim Kunden in ?(1)? gewandelt, um dann für die Erfüllung von ?(2)? zur Verfügung zu stehen.

A

(1) Nutzenergie

(2) Energiedienstleistungen

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25
Q

Endenergieverbrauch nach Anwendungsbereich in Deutschland 2020
–> FOLIE 10!!!!!

A

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26
Q

Endenergieverbrauch nach Anwendungsbereich in Deutschland 2020

Nenne die 3 größten Anwendungsbereiche!

A

mechanische Energie (36,3%)

Raumwärme (27,7%)

sonstige Prozesswärme (22%)

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27
Q

Nenne die stark vereinfachte Wertschöpfungsketten des Teilbereiches Erneuerbare Energien (Strom)! (6)

–> Was ist beim Teilbereich Strom (konventionell) anders?

A
  1. Standorterschließung
  2. Erzeugung
  3. Handel
  4. Transport
  5. Verteilung
  6. Vertrieb/Verbrauch

–> statt 1.Standorterschließung: Exploration (Primärenergieträger)

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28
Q

Nenne die stark vereinfachte Wertschöpfungsketten des Teilbereiches Gas! (6)

A
  1. Förderung
  2. Handel
  3. Transport
  4. Speicherung
  5. Verteilung
  6. Vertrieb / Verbrauch
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29
Q

Nenne die stark vereinfachte Wertschöpfungsketten des Teilbereiches Fernwärme! (4)

A
  1. Erzeugung
  2. Verteilung
  3. ggf. Speicherung
  4. Vertrieb / Verbrauch
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30
Q

Nenne die stark vereinfachte Wertschöpfungsketten des Teilbereiches Mineralische Rohstoffe! (6)

A
  1. Förderung
  2. Aufbereitung
  3. Handel
  4. Transport
  5. Vertrieb/Verbrauch
  6. Recycling (teilweise)
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31
Q

Nenne die stark vereinfachte Wertschöpfungsketten des Teilbereiches Wasser! (8)

A
  1. Förderung
  2. Aufbereitung
  3. Transport
  4. Verteilung
  5. Vertrieb/Verbrauch
  6. Sammlung
  7. Reinigung
  8. Ableitung
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32
Q

Nenne die stark vereinfachte Wertschöpfungsketten des Teilbereiches Erdöl! (5)

A
  1. Förderung
  2. Aufbereitung
  3. Handel
  4. Transport
  5. Vertrieb/Verbrauch
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33
Q

Nenne die stark vereinfachte Wertschöpfungsketten des Teilbereiches Kohle! (4)

A
  1. Förderung
  2. Handel
  3. Transport
  4. Vertrieb/Verbrauch
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34
Q

Teilbereiche und Wertschöpfungsketten der Energie- und Ressourcenwirtschaft.
–> Markierungen bzgl. Natürliches Monopol und Monopol

–> siehe Folie 11!!

A

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35
Q

Liberalisierung und Entflechtung (Hintergrund: Liberalisierung der Energiemärkte):

  • Anstoß durch ?(1)? ab 1996; Umsetzung in Deutschland mit ?(2)? ab 1998
A

(1) EU-Richtlinien

(2) EnWG-Novellen

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36
Q

Liberalisierung und Entflechtung (Hintergrund: Liberalisierung der Energiemärkte):

  • Motivation: Bruch der ?(1)? der vertikal integrierten ?2)?, die die gesamte ?(3)? kontrollierten und Erhöhung des ?(4)? um Stromkunden
A

(1) Monopolstellung
(2) Energieversorgungsunternehmen
(3) Wertschöpfungskette
(4) Wettbewerbs

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37
Q

Liberalisierung und Entflechtung (Hintergrund: Liberalisierung der Energiemärkte):

  • Probleme: Viele Energieanbieter konnten sich nicht ?(1)?, weil das Netz immer noch in der ?(2)? der ?(3)? war und der Zugang zum Netz damit nicht ?(4)?
A

(1) halten
(2) Hand
(3) etablierten Unternehmen
(4) diskriminierungsfrei

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38
Q

Liberalisierung und Entflechtung (Hintergrund: Liberalisierung der Energiemärkte):

  • 2005: Einführung einer ?(1)? und ?(2)? der ?(3)? Energieversorgungsunternehmen
A

(1) Regulierungsbehörde
(2) Entflechtung
(3) vertikal-integrierten

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39
Q

Liberalisierung und Entflechtung (Hintergrund: Liberalisierung der Energiemärkte):

  • Entflechtung (englisch: Unbundling): ?(1)? des Netzbetriebs (und -eigentums) von ?(2)? Wettbewerbsbereichen der Energieversorgung, d.h. ?(3)? und ?(4)?
  • rechtliche Verankerung in ?(5)?
A

(1) Trennung
(2) vor- und nachgelagerten
(3) Erzeugung
(4) Vertrieb
(5) §§ 6ff. EnWG

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40
Q

Regulierung durch die Bundesnetzagentur

  • an den ?(1)? zu den Versorgungsinfrastrukturen, insbesondere bei den Netzen, die in der Regel ?(2)? darstellen, wird reguliert
A

(1) Schnittstellen

(2) natürliche Monopole

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41
Q

Regulierung durch die Bundesnetzagentur

  • Verschärfung der Entflechtungsanforderungen ab 2011 (insbesondere bei Übertragungsnetzen)
  • Gegenstände der Regulierung: ?? (5)
  • Außerdem: ??
A

Gegenstände der Regulierung:
- Netzzugang: diskriminierungsfrei

  • Netzentgelte: Entgeltregulierung in Form der Anreizregulierung
  • Netzqualität (Netzzuverlässigkeit)
  • Verträge und ihre Inhalte
  • Informationsflüsse

Außerdem: kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht für Wettbewerbsbereiche der Energieversorgung

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42
Q

Neben der Bundesnetzagentur gibt es noch Landesregulierungsbehörden

A

43
Q

Ein Netzbetreiber mit vielen Ausfällen darf weniger Netzentgelte kassieren, als ein Betreiber bei dem der Strom sehr zuverlässig und unterbrechungsfrei zu den Endabnehmern geliefert wird.

Wahr/Falsch?

A

Wahr

44
Q

Versorgung durch eine Schnittstelle

Schnittstelle (Hausanschluss):
Der Hausanschluss ist Schnittstelle für die Stromversorgung, Wasserversorgung, Gas- oder Fernwärmeversorgung, Telekommunikationsanschluss
–> Folie 13

A

45
Q

Verteilungsanlage des Energieversorgungsunternehmens

–> Erdkabel, Erdgasleitung, Fernwärmeleitung (siehe Folie 13)

A

46
Q

Energiewandler und Verteilungsanlagen des Kunden

Abbildungen Gasbrennwertkessel und Telekommunikationsanschluss
–> Folie 13!

A

47
Q

Physikalische Versorgung (Netzanschluss):

Die “physikalische” Lieferung des Energieträgers wird durch den ?(1)? gewährleistet.

Das Verhältnis zwischen ?(2)? (z.B. Eigentümer eines Hauses) und Netzbetreiber ist über den ?(3)? geregelt

A

(1) Infrastrukturbetreiber
(2) Anschlussnehmer
(3) Netzanschlussvertrag

48
Q

Physikalische Versorgung (Netzanschluss)

Das Verhältnis zwischen Anschlussnehmer (z.B. Eigentümer eines Hauses) und Netzbetreiber ist über den Netzanschlussvertrag geregelt.

Was enthält er? (3)

A

Netzanschlussvertrag Enthält:
- die Anschrift der Anschlussstelle und Eigentumsgrenze

  • die Spannungsebene
  • die Netzanschlusskapazität
49
Q

Physikalische Versorgung (Netzanschluss)

Das Verhältnis zwischen Anschlussnehmer (z.B. Eigentümer eines Hauses) und Netzbetreiber ist über den Netzanschlussvertrag geregelt.

Netzanschlussvertrag Enthält:

  • die Anschrift der Anschlussstelle und Eigentumsgrenze
  • die Spannungsebene
  • die Netzanschlusskapazität

Was ist die Netzanschlusskapazität dabei?

A

ist die elektrische Leistung

–> sie bestimmt unter anderem die Größe der Sicherung

50
Q

Der Netzanschlussvertrag regelt die Belieferung des Anschlussnehmers mit Strom oder Gas.

Wahr/Falsch?

A

FALSCH

  • -> regelt dies nicht!
  • -> hierzu ist ein gesonderter Liefervertrag notwendig
51
Q

Energielieferung (vertragliche Versorgung):
- wegen der gesetzlich geforderten Trennung von ?(1)? und ?(2)? mussten auch die Regelungen für den ?(3)? und die ?(4)? von denen für die ?(5)? getrennt werden

Bei Haushaltskunden wird der ?(6)? in der Regel ermächtigt, die entsprechenden Verträge (u.a. Netzanschlussvertrag) mit dem Netzbetreiber zu schließen

A

(1) Netzbetrieb
(2) Energielieferung
(3) Netzanschluss
(4) Netznutzung
(5) Energielieferung
(6) Lieferant

52
Q

Energielieferung (vertragliche Versorgung):

in Deutschland gibt es verschiedene Belieferungsverhältnisse: ?? (3)

A

Belieferungsverhältnisse:
- Grundversorgung

  • Verträge außerhalb der Grundversorgung
  • Ersatzversorgung
53
Q

Netzbetreiber in Berlin:

  • für Strom: ??
  • für Gas: ??
A

Netzbetreiber in Berlin:

  • für Strom: Stromnetz Berlin GmbH
  • für Gas: NBB - Netzgesellschaft Berlin Brandenburg
54
Q

Grundversorger Berlin:

  • für Strom: ??
  • für Gas: ??
A

Grundversorger Berlin:

  • für Strom: Vattenfall GmbH
  • für Gas: GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft

als Notlösung (Grundversorger)

55
Q

Vertragsarten für die Energielieferung

Liefervertrag nach Wahl des Kunden: Alle Kunden haben die freie Wahl, einen Vertrag mit einem von vielen wettbewerblichen Lieferanten abzuschließen.

Schließen sie keinen Vertrag ab, werden sie dennoch versorgt, dann aber in der ??

A

Grundversorgung

56
Q

Vertragsarten für die Energielieferung

Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an ?? in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu Allgemeinen Bedingungen und Preisen. Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf diese Grundversorgung

A

Haushaltskunden

57
Q

Vertragsarten für die Energielieferung

Grundversorgung:
Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das den ?(1)? hat. Welches Unternehmen das ist, stellt der örtliche ?(2)? alle ?(3)? Jahre fest.

A

(1) höchsten Marktanteil (also die meisten Haushaltskunden in einem Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom und/oder Gas beliefert)
(2) Netzbetreiber
(3) 3

58
Q

Der allgemeine Preis für die Grundversorgung setzt sich i.d.R. zusammen aus? (2)

A
  • einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis

- festen Grundpreis

59
Q

Ersatzversorgung:
Der Grundversorger leistet auch die Ersatzversorgung. Bei dieser Art der Energielieferung handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung, sofern der Energiebezug eines Letztverbrauchers nicht einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

A

60
Q

Strom und Gas:
Netzbetreiber sind i.d.R. nur in einem Gebiet vertreten. Stromlieferanten dagegen in vielen Gebieten.

Bei Fernwärme ist dies anders. Dort sind die gleichen Unternehmen sowohl Erzeuger, als auch Netzbetreiber und Lieferant.

Wahr/Falsch?

A

Wahr

siehe Folie 16!!
–> Anzahl der Unternehmen im Energiemarkt in Deutschland nach Bereichen im Jahr 2021

61
Q

Infrastruktur der Elektrizitätsversorgung

Komponenten der Energieinfrastruktur: ?? (3)

A

Komponenten der Energieinfrastruktur:
- Erzeugungsanlagen (Kraftwerke)

  • Übertragungsleitungen, Steuereinrichtungen: Leitwarten
  • Verteilnetze und Verteilknoten: Umspannwerke, Netzstationen

(Folie 18)

62
Q

Aufkommen und Verwendung im Versorgungsnetz 2020

–> FOLIE 19 ansehen!

A

63
Q

Stromversorgung - Beispiele (physikalische Versorgung)

Nenne die 4 Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland!

A

TRANSNET BW

TENNET

50hertz

Amprion

64
Q

Stromversorgung - Beispiele (physikalische Versorgung)

Nenne 3 der über 800 Verteilnetzbetreiber in Deutschland!

A

Stromnetz Berlin

e.on

EnBW

65
Q

Stromversorgung - Beispiele (Energielieferanten)

Nenne 3 der über 1000 Vertribesunternehmen!

A

Yello Strom

Vattenfall

LichtBlick

66
Q
Beispiel Netzbetreiber (physikalische Versorgung) 
--> Beispiel Stromnetz Berlin 

–> Folie 21 ansehen!

A

67
Q

Beispiel Energielieferant
–> Beispiel Naturstrom AG

–> Folie 21 ansehen

A

68
Q

Stromvertragsstruktur

Haushaltskunden sind i.d.R. nicht ?(1)? und haben einen Verbrauch von ca. 4000kWh/Jahr

Letztverbraucher konnten im Jahr 2015 im Durchschnitt zwischen 115 Anbietern je Netzgebiet wählen (ohne Berücksichtigung von Konzernverbindungen)

–> Vertragsstruktur von Haushaltskunden 2020 (Folie 22)

A

(1) leistungsgemessen

69
Q

Stromvertragskunden - Nicht-Haushaltskunden

Nicht-Haushaltskunden weisen einen höheren Verbrauch auf, der ab ?(1)? auch mit hoher ?(2)? Auflösung erfasst werden muss (RLM: Registrierende Leistungsmessung)

A

(1) 100.000 kWh/Jahr
(2) zeitlicher

Vertragsstrukturen bei RLM-Kunden im Jahr 2020
–> Folie 22

70
Q

Entwicklung der Zusammensetzung des Strompreises für Haushalte
–> Folie 23 ansehen!

Detaillierte Zusammensetzung des Strompreises für Haushalte
–> Folie 24 ansehen!

A

71
Q

Woraus setzt sich der Strompreis für Haushalte grob zusammen? (3)

A

Steuern, Abgaben und Umlagen

Netzentgelt inkl. Messung, Messstellenbetrieb

Beschaffung, Vertrieb

72
Q

Steuern, Abgaben und Umlagen für Haushalte

Nenne diese im Detail (bei Strom): ?? (7)

A

Mehrwertsteuer

Stromsteuer

Umlage f. abschaltbare Lasten

Offshore-Netzumlage

§19 StromNEV-Umlage

KWKG-Umlage

EEG-Umlage

Konzessionsabgabe

73
Q

Entwicklung der Zusammensetzung des Strompreises für Industriekunden

Durchschnittlicher Strompreis für Industriekunden in ct/kWh –> Folie 26

A

74
Q

Entwicklung der Zusammensetzung des Strompreises für besonders große Industriekunden (Großabnehmer)

Durchschnittlicher Strompreis für die Industrie in ct/kWh –> Folie 27!

A

deutlich günstiger als für Haushalte und kleine Industriekunden

75
Q

Heutzutage dient die Gasversorgung der Bereitstellung nutzbarer Gase beim Endverbraucher.
Die Nutzung erfolgt in der Regel:
- energetisch, überwiegend durch ?(1)?
- in seltenen Fällen durch ?(2)?
- daneben gibt es auch eine ?(3)? Nutzung von Gasen

A

(1) Verbrennung (thermische Energieumwandlung)
(2) elektrochemische Energieumwandlung
(3) stoffliche

76
Q

Infrastruktur der Gasversorgung:

Komponenten der Energieinfrastruktur: ?? (3)

A

Komponenten der Energieinfrastruktur:
- Produktionsanlagen (Förderung und Aufbereitung)

  • Rohrleitungen, Verdichterstationen, Druckreduzierungsstationen
  • Speicher, Übergabepunkte

–> Folie 30!

77
Q

Aufkommen und Verwendung im Gasversorgungsnetz 2020 –> Folie 31

A

78
Q

Gasversorgung - Beispiele

Physikalische Versorgung:

1) Nenne 2 der 16 Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland!
2) Nenne 2 der über 700 Verteilnetzbetreiber in Deutschland!

A

1) Thyssengas ; GTG NORD

2) EnBW ; Netzgesellschaft Berlin Brandenburg

79
Q

Gasversorgung - Beispiele

Energielieferanten

Nenne 2 der über 1000 Vertriebsunternehmen in Deutschland!

A

GASAG

Greenpeace Energy

80
Q

Physikalische Versorgung: Beispiel Netzgesellschaft Berlin Brandenburg (NBB)

Energielieferung: Beispiel GASAG (2019)

–> siehe Folie 32!

A

81
Q

Gas-Vertragsstrukturen bei Nicht-Haushaltskunden und Haushaltskunden (Stand 2018)

Haushaltskunden sind:

  • Kunden im Haushalt ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
  • Kunden mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Jahresverbrauch von bis zu ??

–> Gas: Vertragsstrukturen Haushaltskunden (Folie34)

A

10.000kWh

82
Q

Gas-Vertragsstrukturen bei Nicht-Haushaltskunden und Haushaltskunden (Stand 2018)

Nicht-Haushaltskunden:
- nach § 24 GasNZV ist eine RLM i.d.R. erforderlich ab einer maximalen Ausspeiseleistung von ?(1)? bzw. ab einer maximalen jährlichen Entnahme von ?(2)?

  • bei RLM-Kunden handelt es sich durchweg um verbrauchsstarke Nicht-Haushaltskunden wie z.B. Industriekunden oder Gaskraftwerke

Gas: Vertragsstruktur bei RLM-Kunden im Jahr 2018 (siehe Folie 32)

A

(1) 500 kW

(2) 1,5 GWh

83
Q

Zusammensetzung und Entwicklung des Gaspreises für Kunden in Mehrfamilienhäusern

Wie setzt sich der Gaspreis grob zusammen? (6)

A

CO2-Preis

Erdgassteuer

Konzessionsabgabe

Mehrwertsteuer

Netzentgelt inkl. Messung und Messstellenbetrieb

Beschaffung, Vertrieb (größter Anteil, v.a. seit 2022)

(Folie 35)

84
Q

Einfluss des Gaspreises auf die Monatsrechnung

–> Folie 36!

A

85
Q

Zusammensetzung des Gaspreises 2021 für Haushaltskunden –> folie 37

A

86
Q

Gaspreise für Gewerbe- und Industriekunden in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2018
–> siehe Folie 38!

A

87
Q

Fernwärmefluss 2018 - Von Erzeugung zum Verbrauch

–> Folie 40!!

A

88
Q

Charakteristika des Fernwärmemarktes:

Warum sind Infrastrukturbetreiber und Energielieferant oft ein und das selbe Unternehmen?

A

Weil die Fernwärmenetze in sich geschlossene, lokale Systeme sind und nicht unter die Entflechtungsvorschriften fallen. (gibt also nur einen Anbieter innerhalb eines Netzgebietes)

89
Q

Charakteristika des Fernwärmemarktes:

Speziell Haushaltskunden sind an Anbieter gebunden (durch installiertes Heizungssystem)

A

90
Q

Charakteristika des Fernwärmemarktes:

Aktuell werden in Europa ca. ?(1)? % aller Haushalte über insgesamt mehr als ?(2)? Wärmenetze mit Fernwärme versorgt.

A

(1) 12

(2) 4000

91
Q

Fernwärme in Deutschland

In Berlin sind wie viele Haushalte an das Fernwärmenetz angeschlossen?

A

1,2 mio.

92
Q

Fernwärme in Deutschland

In Deutschland sind im Schnitt wie viele Haushalte ans Fernwärmenetz angeschlossen?

A

ca. 6 Mio.

93
Q

Wie hoch ist der Preis für Fernwärme ca. in Berlin 2021?

A

ca. 13,4 ct/kWh

Durchschnitt Deutschland: 9,2 ct/kWh

94
Q

Potential zum Klima- und Umweltschutz

Mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Energie entfällt auf den Wärmesektor.

Raumheizung und Warmwasserbereitung sind zudem für ?(1)? Prozent aller CO2-Emissionen verantwortlich.

Gleichzeitig sind ?(2)? % aller Heizungen auf dem Stand der Technik.

Die meisten Heizungen verfeuern nach wie vor fossile Brennstoffe (Gas, Öl), die ?(3)? ist die entscheidende Technologie zur Defossiisierung.

A

(1) 40
(2) 13
(3) Wärmepumpe

95
Q

Abb. Folie 42 ansehen für die Bedeutung der Wärmepumpe!

A

96
Q

Vergleich Strom- und Gasmarkt 2011

Folie 44!!

A

..

97
Q

Vergleich Strom- und Gasmarkt 2011

Stromabsatz: ??

Gasabsatz: ??

A

Stromabsatz: 540 TWh

Gasabsatz: 840 TWh

98
Q

Gegenüberstellung der Zusammensetzung des Strom- und Gaspreises (April 2019) in %

Strom: ??

Gas: ??

A

Strom: 30,85 ct/kWh (2022: 37,14 ct/kWh, Haushalte)

Gas: 6,34 ct/kWh

99
Q

Entwicklung der Energiepreise

–> Folie 46!!

A

100
Q

Was wird durch die Stromgestehungskosten (LCOE: Levelized Cost of Electricity) beschrieben?

A

Umfassen alle Kosten, die für die Erzeugung von Strom auftreten (fixe Kosten bzw. Kapitalkosten und var. Kosten bzw. Betriebskosten pro kWh)
–> ermöglicht es Kraftwerke unterschiedlicher Erzeugungs- und Kostenstruktur miteinander zu vergleichen!

101
Q

Welche Teile der Wertschöpfungskette sind von der Entflechtung betroffen und warum?

A

Bereiche: (Erzeugung), Netz(betrieb) und Vertrieb/Verbauch

  • -> vertikal-integrierte Stromversorgungsunternehmen wurden entflochten, sodass “neue” Marktteilnehmer in den Bereichen Erzeugung, Handel, Transport, Verteilung und Vertrieb/Verbrauch (weiterhin Monopolstellungen nur in Transport und Verteilung; also beim Unabhängigen Transportnetzbetreiber (ÜNB) und Unabhängigen Verteilnetzbetreiber (VNB)
  • -> siehe auch Ü9 (Folie 8)
102
Q

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Energieversorger?

A

Es gibt lokal immer nur einen Netzbetreiber (jew. ÜNB und VNB) mit natürlicher Monopolstellung
–> dagegen gibt es lokal viele verschiedene Energieversorger im Wettbewerb (diese können auch an vielen unters. Standorten tätig sein)

Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich.
–> der Energieversorger dagegen für die Lieferung der Energie

Den Netzbetreiber kann man nicht wechseln
–> den Energieversoger dagegen seit der Liberalisierung der Energiemärkte schon

Achtung: Bei Fernwärme ist i.d.R. ein Unternehmen Erzeuger, Netzbetreiber und Energieversorger/Lieferant (Monopol, aber nicht natürlich)

103
Q

FRAGEN AUF LETZEN FOLIE der VL ansehen!

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