10. Entsorgung Flashcards
Komplexe ?(1)?- und ?(2)? sind nötig, um die Ressourcen für uns bereitzustellen.
(1) Ver-
(2) Entsorgungsketten
Nenne die einzelnen Schritte der allgemeinen Ver- und Entsorgungskette (bzw. vereinfachtes Bild der Wandlungskette)! (6)
- Gewinnung
- Transport
- Umwandlung
- Verteilung
- Verbrauch
- Entsorgung
Entsorgung kann allgemein wie stattfinden? (4)
“wilde” Entsorgung
Deponierung
energetische Nutzung (i.d.R. Verbrennung)
Recycling (stoffliche Verwertung)
–> möglichst geschlossene Kreisläufe anzustreben
Kreislaufwirtschaftsprozesse
Auf welchen Prozess sollte möglichst verzichtet werden?
Deponieprozess
Kreislaufwirtschaftsprozesse
Benenne die Prozesse des Kreislaufes bei Ausschluss von Deponieren ausgehend von einem Primärrohstoff oder Zwischenprodukt! (6)
Primärrohstoff oder Zwischenprodukt –>
- Produzieren
- Konsumieren
- Sammeln, Transportieren
- Zwischenlagern
- Demontieren, mech. Aufbereiten
- Aufbereiten
- -> zurück zu Produzieren
(Folie 4)
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Was sind die Ziele dieses Gesetzes? (3)
Ziele:
- Vermeidung von Abfällen
- stoffliche/energetische Verwertung
- Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung (§5 Abs. 2 KrW-/AbfG)
- -> nach §5 Abs. 5 KrW-/AbfG entfällt der in Abs. 2 festgelegte Vorrang der Verwertung von Abfällen, wenn deren Beseitigung die umweltverträglichere Lösung darstellt
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
1) Was besagt §5 Abs. 2 KrW-/AbfG?
2) Wann entfällt das in Abs. 2 festgelegte aufgrund von §5 Abs. 5 KrW-/AbfG?
1) die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung
2) wenn die Beseitigung der Abfälle die umweltverträglichere Lösung darstellt
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
1) Stoffliche Verwertung: Von einer stofflichen Verwertung wird gesprochen, wenn?
…, wenn die Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle angestrebt wird.
–> es werden also Sekundärrohstoffe hergestellt
—> auch als Recycling bezeichnet!!!
Im Sprachgebrauch wird die stoffliche Verwertung auch ?? bezeichnet
Recycling
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
2) Energetische Verwertung: Wann ist die energetische Verwertung eine Option?
Wenn Abfälle nicht mehr stofflich recycelt werden
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
2) Energetische Verwertung:
Der Abfall wird bei der Energetischen Verwertung in einer ?(1)? verbrannt und zur ?(2)? verwendet - in Form von ?(3)? bzw. ?(4)?
Eine weitere Möglichkeit ist, dass daraus ?(5)? hergestellt werden.
(1) Müllverbrennungsanlage
(2) Energienutzung
(3) Wärme
(4) Strom
(5) Ersatzbrennstoffe (EBS)
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
3) Beseitigung: Welche Abfälle sind laut KrWG dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen?
Abfälle, die nicht verwertet werden
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
3) Beseitigung: Welche Verfahren gelten als Beseitigung?
Jedes Verfahren, das keine Verwertung ist.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Beim Umweltverträglichkeitsvergleich sind insbesondere zu berücksichtigen: ?? (4)
zu berücksichtigen:
- die zu erwartenden Emissionen
- das Ziel der Schonung der natürlichen Ressourcen
- die einzusetzende oder zu gewinnende Energie
- die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, Abfällen zur Verwertung oder daraus gewonnen Erzeugnissen
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Wie lautet die gesetzliche Rangstufe bzgl. der Varianten energetische Verwertung, stoffliche Verwertung und Beseitigung?
- Stoffliche Verwertung
- Energetische Verwertung
- Beseitigung
(zu bevorzugen ist 1. vor 2. und 2. vor 3.)
Was ist bei der Beseitigung von Abfällen (die nicht verwertet werden können) laut KrWG zu beachten? (2)
Abfälle müssen:
- dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft ausgeschlossen werden
- zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden
Rechtlicher Rahmen - Rangfolge der Maßnahmen
Nach §6 Abs. 2 KrWG soll diejenige Maßnahme Vorrang haben, die?
den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Versorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet.
Rechtlicher Rahmen - Rangfolge der Maßnahmen
Nach §6 Abs. 2 KrWG soll diejenige Maßnahme Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Versorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet.
Insb. zu berücksichtigen ist: ?? (4)
Insb. zu berücksichtigen ist:
- die zu erwartenden Emissionen
- das Ziel der Schonung der natürlichen Ressourcen
- die einzusetzende oder zu gewinnende Energie
- die Anreicherung von Schadstoffen
Rechtlicher Rahmen - Rangfolge der Maßnahmen - ((Abfallhierarchie))
Lege die Rangfolge der folgenden Maßnahmen fest! Jeweils zu bevorzugende Maßnahme zuerst nennen. (sonstige Verwertung, Abfallbeseitigung, Aufbereitung/Recycling, Abfallvermeidung, Wiederverwendung)
- Abfallvermeidung
- Wiederverwendung
- Aufbereitung/Recycling
- Sonstige Verwertung
- Abfallbeseitigung
Rechtlicher Rahmen - Rangfolge der Maßnahmen
Nach ?? soll diejenige Maßnahme Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Versorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet.
§6 Abs. 2 KrWG
Kreislauf-/Abfallwirtschaft ist Teil der ??
Nachhaltigkeit
Beschrifte den Kreislauf auf Folie 7 (Kreislauf-/Abfallwirtschaft)!!
…
Abfallreduktion ist Klimaschutz:
Insgesamt emittiert der Sektor ?(1)?% der klimarelevanten Treibhausgase in Deutschland. Dabei ist der Großteil der Emissionen auf ?(2)? und die ?(3)? zurückzuführen.
(1) 1,2
(2) Deponiegase
(3) Abwasserbehandlung
In den vergangenen 30 Jahren sind die Emissionen in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft um ?(1)?% ?(2)?.
(1) 77
(2) gesunken