8 Novel Food und GMO Flashcards
- Welche Verordnungen, Gesetze,… gibt es zu Novel Food, GVO, Ökorecht?
GVO:
- RL 2001/18/EG über absichtliche Freisetzung GVO (Begriffsbst.)
- 1829/2003 über GVO
- 1830/2003 über Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO
- GenTG (Gesetz zur Regelung der Gentechnik)
- EGGenTDurchG (Gesetz zur Durchführung der EU-VO)
Zuständigkeiten, Voraussetzungen für Auslobung „ohne Gentechnik“, Strafbewährung
Novel Food:
- 2015/2283 über neuartige LM
- 2017/2470 Unionsliste
- Neuartige LM-V (NLV)
Strafbewährung
Öko:
- 2018/848 (seit 2022)
- Öko-Landbaugesetz – ÖLG
- Öko-Kennzeichengesetz – ÖkoKennzG
- Öko-Kennzeichenverordnung – ÖkoKennzV
- Warum ist es wichtig eine Schnellwarnung auszulösen, wenn ein nicht zugelassener GVO oder Novel Food auf dem Markt gefunden wird?
–> Gesundheitsschutz, Verbraucherinformation
Warum ist die Schnellwarnung auch wichtig, wenn sich herausstellt, dass der GVO/das Novel Food nicht gesundheitsschädlich ist?
–> langfristige Wirkung, Wirkung auf nachfolgende Generationen unbekannt
GVO: Definition?
= Organismus, dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist
- gv-LM = LM, die (Geltungsbereich der 1829/2003)
- GVO enthalten (zB Bier mit gv-Hefe)
- aus GVO bestehen (zB gv-Ananas)
- aus GVO hergestellt werden (zB Zucker aus gv-Zuckerrüben)
- (nicht im Geltungsbereich zB gv-Futter für LM-liefernde Tiere)
- Müssen GVO immer deklariert werden?
- Art. 12 1829/2003:
Kennzeichnung erst ab 0,9 % (in einzelner Zutat), wenn Anteil zufällig oder technisch nicht zu vermeiden - Art. 13 1829/2003:
„Lecithin (aus genetisch verändertem Soja hergestellt)“ oder „Pflanzliches Öl (enthält aus genetisch verändertem Raps hergestelltes Rapsöl)“ - Art. 4 1830/2003:
„Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen“ oder „Dieses Produkt enthält [Bezeichnung des Organismus/der Organismen], genetisch verändert“
–> vorverpackt: Etikett, lose: im Zh. mit der Darbietung
- Wie werden GVO zugelassen?
Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt –> Gemeinschaftregister
- Warum muss bei der Zulassung (10 Jahre begrenzt) des GVO die Gensequenz hinterlegt werden?
- Ggf. um zufällige Veränderungen im Erbgut nachvollziehen zu können
- Referenzmaterial für Behörden
- Was ist ein Novel Food? (10 Kategorien)
- Art. 3 2015/2283:
alle LM, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und in mindestens eine der folgenden Kategorien fallen: - neue oder gezielt veränderte Molekularstruktur
- Mikroorganismen, Pilzen oder Algen
- Materialien mineralischen Ursprungs (UV-behandelte Bäckerhefe zur Anreicherung von LM mit Vit. D)
- Pflanzen oder Pflanzenteilen
- Tieren oder deren Teilen (Mehlwürmer als Proteinquelle)
- Zell- oder Gewebekulturen
- technisch hergestellten Nanomaterialien
- durch ein neuartiges, nicht übliches Verfahren hergestellt
- Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe
- gelten ausschließlich in NEM als nicht neuartig und sollen nun in anderen LM verwendet werden
- Wie wird ein Novel Food zugelassen (nach 2015/2283)?
- Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt –> Unionsliste (2017/2470)
- 2 verschiedene Verfahren der Antragsstellung für Novel Food erklären, für welchen Fall gilt welches Verfahren?
- Antrag auf Zulassung für neuartige LM
- Meldung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland (= neuartige LM mit einer Verwendungsgeschichte als sicheres LM) zB Chia-Samen, Baobab-Früchte, Insekten
Öko-Recht - welche VO und was regelt sie?
- VO (EU) 2018/848
Grundsätze der ökologischen Produktion, Vorschriften für die Produktion, Zertifizierung, Kennzeichnung und Werbung, Vorschriften zu Kontrollen
o Anwendungsbereich
gilt für lebende oder unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse
verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind
Futtermittel, Hefen, Bienenwachs, ätherische Öle (Anhang I)
nicht: Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wildlebender Erzeugnisse, Kosmetika, Arzneimittel, Tabakerzeugnisse
o spezielle Regelungen zu: Pflanzen, Tieren, Algen & Aquakulturen, Verarbeitete LM, Verarbeitete FM, Wein, Hefen in LM und FM
o Verbot
ionisierender Strahlung
Klonung von Tieren
Verwendung von GMO
mineralischer Stickstoffdünger
önologischer Verfahren, Prozesse, Behandlungen
Kennzeichnung
o es gibt weitere, strengere Öko-Verbände
o zuständige Kontrollstelle ist LfULG, vor Zulassung Vor-Ort-Begehung durch BLE
Anforderungen an die Kennzeichnung von ÖKO-LM?
o Kennzeichnung „ökologisch/biologisch“
in der Verkehrsbezeichnung: mind. 95% der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs sind ökologisch, Kennzeichnung der ökologischen Zutaten mit * -> * = aus ökologischer Landwirtschaft
in der Zutatenliste: wenn < 95% der Zutaten ökologisch sind, Kennzeichnung der ökologischen Zutaten mit * -> * = Gesamt % der Zutaten aus ökologischer Landwirtschaft
es muss drauf stehen:
Nr. der Kontrollstelle oder Kontrollbehörde
EU-BIO Logo nationale BIO-Siegel ist nicht mehr verpflichtend
Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Rohstoffe EU-Landwirtschaft / Nicht-EU-Landwirtschaft / EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft / Deutsche Landwirtschaft
GVO über 0,9 % nicht zulässig in Bio-LM
nationale ÖKO-Vorschriften?
- Öko-Kennzeichnungsgesetz Strafbewehrung für EU-VO – Maßgaben (Pflanzen, Tiere…)
- Öko-Kennzeichenverordnung nicht, nicht richtige, nicht rechtzeitige Anzeige bei Kontrollstelle
- Öko-Landbaugesetz Strafbewehrung für Kennzeichnung ÖKO
BVL-Stoffliste
- Erarbeitet von Vertretern aus BVL, BfR, BfArM, den Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer sowie Experten aus Österreich und der Schweiz
- Orientierungshilfe für die rechtliche Einstufung von Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat eingesetzt werden sollen
- Einstufung der Stoffe hinsichtlich ihrer Verwendung als Arzneistoff oder LM sowie bezüglich ihrer Neuartigkeit und Sicherheit
- Bisher: Pflanzenliste, Pilzliste
- Liste A – nicht sicher (Verwendung nicht empfohlen), Liste B – Sicherheitsbedenken ab bst. Menge (therap. Wirkung?), Liste C – möglicherweise Sicherheitsrisiko