0 Allgemein Flashcards

1
Q

Welche neuen Verordnungen/Neufassungen gab in den letzten Monaten?

A
  1. Letzte Neufassungen (2023)
    - LMBVV
    - 915/2023
    - Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar
  2. Geplante Neufassungen
    - SächsAGLFGB-VIG soll neu gefasst werden, um es an die neue Rechtslage anzupassen (Aktualisierung zur neuen OCR, Tabakrecht)
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2
Q
  1. Wie ist das Recht allg. aufgebaut?
A
  • EU: Vertrag v. Lissabon beschreibt ordentl. GG-Verfahren, VO (BasisVO), RL (Mineralwasser-RL), Beschlüsse ((EU) 2020/1815 Abkommens zwischen der EU und Regierung der Volksrepublik China über Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz), Empfehlungen ((EU) 2019/1888 Acrylamid-Gehalte in bst. LM)  gelten in EU-Mitgliedsstaaten
  • D: Grundgesetz (Verfassung), Gesetze (LFGB), VO (KontaminantenVO), AVV (AVV RÜb) des Bundes  gelten in Deutschland
  • SN: Landesverfassung, Gesetze (Sächs. Ausführungsgesetz zum LFGB und Verbraucherinformationsgesetzes), VO (VO des SMS zur Übertragung von Zuständigkeiten auf die oberen Lebensmittelüberwachungsbehörde), VwV (Verwaltungsvorschrift Probenahme) des Landes  gelten in Sachsen
    (VwV richten sich immer an Behörde)
  • Räumliche Geltung: EU, Bund, Land, Kommune
  • Sachliche Geltung: LM, Arzneimittel, kosmetische Mittel, …
  • Rechtsakt = Bezeichnung für die rechtlichen Handlungsformen
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3
Q
  1. Welche Arten von Rechtsakten gibt es auf EU-Ebene und was ist der Unterschied?
A

Rechtsakte nach dem ordentl. GG-Verfahren (Entwurf KOM, Verabschiedung unter Beteiligung von Rat und Parlament) = GG-Akte
- EU-Verordnungen: seit 2015 - (EU) YYYY/N (EWG … Europ. Wirtschaftsgemeinschaft)
- Sind in allen Teilen verbindlich.
- Gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
- Haben immer Vorrang vor nationalem Recht.
- EU-Richtlinien
- Gelten nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
- Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinien innerhalb vorgegebener Fristen in eigenes Rechtssystem umzusetzen (Gesetz oder VO). (Frist abgelaufen = RL wird zu geltendem Recht)
- EU-Beschlüsse (vormals Entscheidungen)
- Detailregelungen, die an bestimmte Adressaten gerichtet sind (z. B. einzelner Mitgliedstaat, einzelnes Unternehmen)
- Empfehlungen / Stellungnahmen (zur Normierung)
- Nicht verbindlich, Regelungen zu EU-weiten Aktivitäten

Deleg. Rechtsakte (deleg. VO (EU) 2016/127 Säuglingsanfangs-/Folgenahrung)  Art. 289 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
- Ohne Gesetzescharakter erlassen (Befugnisübertragung an Kommission)
- sind durch Beschluss des EP oder Rats widerrufbar bzw. Inkrafttreten erfolgt nur wenn EP (Mehrheit seiner Mitglieder) oder Rat (qualifizierte Mehrheit) keine Einwände erheben
- beziehen sich oft auf VO und stellen ausgewählte Sachverhalte detaillierter dar

Durchführungsrechtakte  Art. 291 AEUV
- i.d.R. sind Mitgliedsstaaten für Durchführung von Gesetzgebungsakten zuständig
- konkrete Angaben/einheitliche Bedingungen, wie Mitgliedsstaaten EU-Recht umsetzen sollen
- Übertragung von Durchführungsbefugnissen an Kommission

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4
Q
  1. Welche Arten von Verordnungen gibt es?
A
  • EU-VO > VO des Bundes > VO des Landes (in SN nur eine VO im LM-Recht)
  • EU vor nat.; Bundesrecht vor Landesrecht (Übergangsfristen beachten: gilt ab 01.04.20, Inkrafttreten am 02.06.2018)
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5
Q
  1. Wie sind Verordnungen aufgebaut, wo steht die Strafbewehrung?
A
  • Erwägungsgründe (kein Rechtsakt, interessant für den Streitfall)
  • Art. 1 zunächst am wichtigsten: Anwendungsbereich und Geltungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Inhalt
  • Ggf. Aufhebung
  • Übergangsbestimmungen/Schlussbestimmungen
  • Inkrafttreten
  • Strafbewehrung für EU-Vorschriften steht in nationalen Rechtsakten (LFGB, LMIDV, LMZDV, RHmV, KmV, KosmetikV, …)
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6
Q
  1. Welche Arten von Rechtsakten gibt es in Deutschland und was ist der Unterschied?
A
  • Gesetze – durch das Parlament (Bundestag) und Bundesrat bestätigt
  • Verordnungen – ohne Beteiligung des Parlamentes nach Ermächtigungsgrundlage
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV) zur Regelung eines einheitlichen Verwaltungshandelns (AVV der Rahmenüberwachung beschreibt LM-Kontrolle in D)
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7
Q
  1. Was wird alles im Amtsblatt der EU veröffentlicht und was sind die Unterschiede der Veröffentlichungen?
A
  • Amtsblatt der EU = Veröffentlichungsorgan der EU (ähnelt dem Bundesgesetzblatt)
  • Rechtsakte der EU (VO, Richtlinien, Beschlüsse  einschließlich Durchführungs… und delegierte …; Internationale Übereinkünfte; Stellungnahmen/Empfehlungen)
  • Berichtigungen
  • Verträge
  • Unterschiede der Veröffentlichungen siehe Nr. 3
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8
Q
  1. Was wird alles im Bundesgesetzblatt veröffentlicht?
A
  • Bundesgesetzblatt Teil I: Bundesgesetze, VO, Zuständigkeitsentscheidungen, Entscheidungsformeln der Urteile des Bundesverfassungsgerichts, Anordnungen und Erlasse des Bundespräsidenten, Bekanntmachungen über innere Angelegenheiten des Bundestags und des Bundesrats
  • Bundesgesetzblatt Teil II: die in Deutschland geltenden völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge
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9
Q
  1. Wie sieht die Gesetzgebung in Deutschland aus? Wer erlässt was? Auch hier wieder Beispiele zu allen nennen
A
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10
Q
  1. Aufbau der Europäischen Union
A

Europäisches Parlament direkt gewähltes Parlament mit 705 Abgeordneten Erlass von Rechtsakten, verabschiedet EU-Haushalt kein Initiativrecht

Europäischer Rat Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer beschließen Leitlinien, Außen- und Sicherheitspolitik

Rat der Europäischen Union (Ministerrat) Fachminister der Mitgliedsländer Erlass von Rechtsakten

Europäische Kommission Präsidentin mit 26 Kommissaren Exekutive in Zuständigkeiten der EU (außer Außen- und Sicherheitspolitik), Initiativrecht, verwaltet den EU-Haushalt

Gerichtshof der Europäischen Union kontrolliert Auslegung der Verträge, Handlungen der Organe und Verpflichtungen der Mitgliedsländer

Europäische Zentralbank Währungs- und Wechselkurspolitik, stabile Preise

Europäische Rechnungshof unterstützt in Finanzmanagement, Rechenschaftsplicht und Transparenz

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